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Wölbern Fonds Holland Nr. 52: Gericht kippt Liquiditätsmanagement-System / Der Fonds darf keine Kredite an andere Fonds vergeben.

Geschrieben am 26-03-2012

Hamburg (ots) - Das Hamburger Landgericht hat die Beteiligung der
Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH
& Co. KG an dem neuen Liquifditätsmanagement-System gestoppt. Es hat
der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und
angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich
beendet werden müssen.

Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache ohne
mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des
Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Der
geschäftsführende Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr
Rechtsanwalt Matthias Gröpper, der die einstweilige Verfügung für
eine Anlegerin des Wölbern-Holland-52 erstritten hat, erklärt: "Wir
haben damit argumentiert, dass die Durchführung des neuen
Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds
erheblich gefährdet. Zudem sind wir der Meinung, dass die
beabsichtigte Beteiligung an der Kreditvergabe an andere Fonds ein
völlig neues Geschäftsfeld ist und zuwenig Anleger für die
Erschließung des neuen Geschäftsfelds gestimmt haben."

Das hat dem Richter gereicht. Er gab den Anträgen der Anlegerin in
allen Punkten statt und verbot die Durchführung des
Liquiditätsmanagement-Systems. Die Geschäftsführungs-GmbH hat jetzt
die Möglichkeit, die Entscheidung anzugreifen. Rechtsanwalt Gröpper:
"Wir sehen solchen Schritten gelassen entgegen. Der Beschluss über
die Durchführung des Systems ist rechtswidrig. Wir gehen davon aus,
dass die Entscheidung Bestand haben wird."

Ein Teil der Gesellschafter hatte am 26.01.2012 der Einführung
eines neuen Liquiditätsmanagement-Systems zugestimmt. Ein Teil der
Liquidität des Fonds sollte vereinfacht gesagt über die Beteiligung
an der Wölbern Liquiditätspool GbR anderern Fonds als Kredit zur
Verfügung gestellt werden. Das wollte eine Anlegerin nicht gelten
lassen. Sie gründete die Schutzgemeinschaft für
Wölbern-Invest-Holland-Fonds-Anleger und beauftragte GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälte mit der Anfechtung des Beschlusses. Rechtsanwalt
Gröpper: "So ein neues Geschäft birgt viele Risiken. Im schlimmsten
Fall könnten mehrere an und für sich gut laufende Fonds durch
Zahlungsschwierigkeiten schwacher Gesellschaften über einen
regelrechten Dominoeffekt mit in die Krise gerissen werden, wenn die
die Kreditverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können. Denn dann
geraten die Kredit gebenden Fonds unter Umständen in
Zahlungsschwierigkeiten. Das ist verantwortlungslos."

Zudem geht GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte von einer Signalwirkung der
Entscheidung aus. "Mehrere Fonds planen ganz aktuell die Einführung
eines solchen Liquiditätsmanagement-Systems, um kriselnde Fonds
billig mit Kapital versorgen zu können. Das dürfte jetzt schwierig
werden." so Rechtsanwalt Gröpper abschließend.

Betroffene Anleger können sich an die Schutzgemeinschaft wenden
(www.sg-fuer-woelbern-invest-holland-fonds-anleger.de) und erhalten
bei jedem Fonds Beistand.



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
Schutzgemeinschaft für Wölbern-Fonds-Holland-Anleger
c/o GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax. 040/3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
www.bankrecht24.de
www.sg-fuer-woelbern-invest-holland-fonds-anleger.de


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