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Das kosten Verkehrssünden im Ausland / Rasen und Drängeln in den Niederlanden um 40 Prozent teurer / ADAC: Auslandsknöllchen kommen auch nach Hause

Geschrieben am 21-03-2012

München (ots) - Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt,
sollte sich vorab über die geltenden Verkehrsbestimmungen
informieren. Denn Tempoverstöße oder Alkohol am Steuer können in
vielen Urlaubsländern schnell sehr teuer werden. Der ADAC hat eine
Liste der Bußgelder in den wichtigsten Reiseländern zusammengestellt.
Die drastischsten Änderungen zum Vorjahr nahmen die Niederlande vor:
Sie hoben zum Jahresbeginn die Bußgelder im Schnitt um bis zu 40
Prozent an. Auch einige Promillegrenzen haben sich geändert. In
Irland wurde der Wert von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. In Estland
dürfen Fahrzeugführer nun mit 0,2 Promille Alkohol im Blut noch
fahren, vorher galt dort absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.

Generell drohen auch in südeuropäischen Ländern Verkehrssündern
hohe Strafen, insbesondere bei Alkohol am Steuer und bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen: In Italien wird bei einer
Blutalkoholkonzentration des Fahrers von mindestens 1,5 Promille das
Kfz enteignet - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Zudem
werden dort für bestimmte Verstöße, wie
Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr, um ein
Drittel höhere Beträge erhoben.

Unangefochtene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind aber nach
wie vor die skandinavischen Länder. Dies gilt besonders für Norwegen:
Dort müssen Raser mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen.
Wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren oder unerlaubt überholen,
sind 670 Euro fällig. Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, dem
drohen Sanktionen von mindestens 770 Euro - im Einzelfall auch
Gefängnis. Außerdem sollten Reisende wissen, dass in einigen Ländern
die Geldbuße erhebliche steigt, wenn sie nicht umgehend bezahlt wird.
Beispielsweise verdoppeln sich in Griechenland die ohnehin hohen
Bußgelder, wenn Verkehrssünder nicht innerhalb von zehn Tagen
bezahlen. So kann ein Überholverstoß nach Ablauf dieser Frist 700
Euro kosten.

Reisende sollten nicht vergessen, dass Verkehrsverstöße im
EU-Ausland auch Auswirkungen in Deutschland haben können. Seit 2010
werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern
hierzulande vollstreckt. Dafür muss das Bußgeld inklusive
Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag
im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße
im Ausland jedoch nicht.

Hinweis an die Redaktionen:

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de eine
Grafik an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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