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Wer hilft bei dem Verdacht auf Berufskrankheit?

Geschrieben am 15-03-2012

Berlin (ots) - Hat mein nachlassendes Hörvermögen etwas mit dem
Lärm in der Werkshalle zu tun? Wie kann ich die rissige Haut meiner
Hände behandeln, wenn ich doch dauerhaft im Feuchtbereich arbeite?
Sind Schwäche und Unwohlsein vielleicht Folgen meiner Dienstreise ins
Ausland?

Was können Beschäftigte tun, wenn sie befürchten, dass ihre
berufliche Tätigkeit die Ursache für ein gesundheitliches Problem
oder eine Erkrankung sein könnte? Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen geben Hinweise.

Meldung an den Unfallversicherungsträger

Die Betroffenen sollten zunächst zu ihrem Hausarzt, wenn nötig
auch zu einem Facharzt gehen, der die Symptome abklärt und eine erste
Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen geben kann. Ist er
der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte,
wird er eine Meldung ("BK-Verdachtsanzeige") an die zuständige
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schicken.

Auch die Erkrankten können sich selbst formlos an ihre
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Hat der Arbeitgeber
Kenntnis von der möglichen Berufskrankheit, muss auch er den
Unfallversicherungsträger (UV-Träger) informieren. Auch die
Krankenkassen können eine mögliche Berufskrankheit melden.

Nach Eingang der Meldung wendet sich der Unfallversicherungsträger
an den Betroffenen, um den für die Entscheidung relevanten
Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und als
besonders wichtiger Aspekt die Bedingungen am Arbeitsplatz.
Anschließend wird der UV-Träger prüfen, ob die Erkrankung tatsächlich
von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dazu können auch
fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Über das Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen so bald wie
möglich informiert. Allerdings nehmen die Ermittlungen, insbesondere
zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz, oft viel Zeit in Anspruch.
Liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige
Ziel, mit allen geeigneten Mitteln die Krankheit zu heilen. Sofern
dies nicht möglich ist, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine
Verschlimmerung zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung
bietet dazu eine breite Palette von Leistungen - von der
medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Hat
die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge (Minderung
der Erwerbsfähigkeit, MdE, von mindestens 20 Prozent), erhalten die
Betroffenen eine Rente.

Was ist eine Berufskrankheit?

Nach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten
nur Erkrankungen in Frage, die "durch besondere Einwirkungen
verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in
erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung."
Vor allem sind dies Erkrankungen, die in der so genannten
Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Sie umfasst derzeit 73
Krankheitstatbestände.

Im Jahr 2010 registrierten die Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen mehr als 30.000 neue Fälle bestätigter
Berufskrankheiten.

Weitere Informationen unter: www.dguv.de



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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