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MS "Blanche": Anlegern droht Totalverlust - Hahn Rechtsanwälte sehen Chancen auf Schadensersatz

Geschrieben am 01-03-2012

Hamburg (ots) - "Die Krise des Schiffsfonds wird immer
dramatischer", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Reihenweise
würden die involvierten Banken die Geduld verlieren und den in
wirtschaftliche Schieflage befindlichen Schiffsfonds den Geldhahn
zudrehen. Jüngstes Beispiel: Bei der MS "Blanche"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollen die 500 Kommanditisten
und Treugeber 5,25 Millionen USD nachschießen. Das hat die
außerordentliche Gesellschafterversammlung am 23. Februar 2012 in
Hamburg beschlossen.

Obwohl der Chartervertrag mit Hamburg Süd, wie prognostiziert, bis
Ende 2011 Chartererlöse von 20.000 USD pro Tag erbrachte, waren
Verluste von 6,3 Millionen USD entstanden. Dies hing damit zusammen,
dass der Fremdwährungskredit in Japanischen Yen nicht abgesichert
worden war und jetzt noch mit 18 Millionen USD zu Buche schlägt.
Zudem konnte ein neuer Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG ab
dem 10. Dezember 2011 nur zu 8.350 USD pro Tag abgeschlossen werden.
Die aktuellen Chartererlöse reichen nicht einmal für die komplette
Abdeckung von Zins und Tilgung. Auch die höhere Charterrate von
12.700 USD pro Tag., die ab dem 10. Dezember 2012 vereinbart wurde,
ist noch nicht kostendeckend. Der Break-even wird erst bei einer Rate
von 18.500 USD pro Tag erreicht. Eine entsprechende unverbindliche
Option sieht der Chartervertrag erst ab dem 10. Dezember 2013 vor. Da
das Schiff zurzeit weniger als das noch bestehende Restdarlehen der
DSV-Bank wert ist, besteht die Bank aufgrund einer loan to
value-Klausel auf einem Nachschuss. Das - verabschiedete -
Sanierungskonzept sieht für das von den Altgesellschaftern
aufzubringende Neukapital von 5,25 Mio. USD einen Gewinn vorab von
anfänglichen 10 Prozent und eine höhere Partizipation am späteren
Veräußerungserlös des Schiffes vor. Die Schwesterschiffe der PCE
Capital AG befinden sich in einer ähnlichen Schieflage. Bei der MS
"Vilano" und der MS "Pasado" stehen auf den demnächst stattfindenden
außerordentlichen Gesellschafterversammlungen die Abstimmungen über
ähnliche Sanierungskonzepte an.

Anwalt Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) beurteilt
die Chancen für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes eher skeptisch.
Nach dem Konzept sollen die Fremdwährungskredite in USD und
Japanischen Yen weiterhin nicht durch Kurssicherungsgeschäfte
abgesichert werden. Außerdem werden darin zukünftige
Preissteigerungen von drei Prozent pro Jahr unterstellt. Angesichts
prognostizierter höhere Preissteigerungen in den nächsten Jahren ist
eine solche Annahme nach Auffassung von Hahn wohl zu optimistisch.
Betroffene Anleger sollten nach Hahn genau prüfen, inwieweit sich der
Nachschuss von Neukapital für sie rechnet. "Wer die
Schiffsbeteiligung auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse
gezeichnet hat," so Hahn weiter "kann bei Falschberatung Schadensatz
verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten
Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und
mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht. Ferner könnte die PCE
Treuhand GmbH bei eindeutigen Prospektfehlern haften.
"Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin", macht
Hahn geschädigten Anlegern Mut, "sind - ebenso wie Ansprüche gegen
die Bank oder Sparkasse - noch nicht verjährt."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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