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Alternative Heilmethoden und Haushaltshilfe für Kinderlose - neuer Standard für Versicherte der BKK Essanelle

Geschrieben am 28-02-2012

Düsseldorf (ots) - Osteopathie, homöopathische sowie
anthroposophische Arzneimittel und Haushaltshilfe für Versicherte
ohne Kinder sind die neuen Pluspunkte der BKK Essanelle. Die
deutlichen Erweiterungen des Leistungsportfolios bei alternativen
Heilmethoden und Haushaltshilfe gelten ab sofort. Versicherte, die
Wert auf ganzheitliche Behandlungskonzepte legen, profitieren von
einer Kasse, die osteopathische Behandlungen erstattet. Globuli sowie
weitere nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige
Arzneimittel der Homöopathie zählen nun auch zum Leistungskatalog.
"Wir schöpfen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zum Wohle unserer
Versicherten aus, indem wir bisherige Nicht-Kassenleistungen in
unserer Satzung aufnehmen", erklärt Guido Frings, Vorstand der BKK
Essanelle.

Für osteopathische Behandlungen werden die Kosten in Höhe von je
maximal 60 Euro für bis zu sechs Sitzungen pro Jahr erstattet. Die
Durchführung der Behandlung kann von einem qualifizierten Osteopathen
vorgenommen werden. Voraussetzungen sind, dass die Behandlungen
medizinisch notwendig sind und von einem Arzt veranlasst werden. Zur
Erstattung reicht der Patient die vorab gezahlte Rechnung sowie die
ärztliche Bescheinigung bei der BKK Essanelle ein.

Bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Jahr werden nicht
verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der
Homöopathie erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt, wenn die
Originalrechnung eingereicht wird sowie eine Verordnung des
Arzneimittels, die durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das
Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem
Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Einige dieser
Arzneimittel sind jedoch von der Erstattung durch rechtliche
Gegebenheiten ausgeschlossen.

Kinderlose Versicherte haben ab sofort ebenso Anspruch auf eine
Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt aufgrund einer ambulanten
Operation, einer schwerwiegenden Krankheit sowie im Anschluss an eine
stationäre Behandlung nicht selbst fortzuführen können. Die
Haushaltshilfe wird für drei Stunden pro Tag über einen Zeitraum von
bis zu zwei Wochen gewährt.

Mit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zu Beginn dieses
Jahres können Kassen bestimmte Kosten erstatten, die bislang nicht im
gesetzlichen Leistungskatalog festgelegt waren. Die neuen
Mehrleistungen der BKK Essanelle hat das Bundesversicherungsamt
genehmigt.



Pressekontakt:
Britta Wilms
Pressesprecherin
Telefon 0211 5801-1745
E-Mail britta.wilms@bkk-essanelle.de


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