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EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.03.2012

Geschrieben am 23-02-2012

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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23.02.2012

ATB Austria Antriebstechnik

Aktiengesellschaft
Wien, FN 80022 f


Einladung

zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 15. März
2012, um

15.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik

Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

1. Wahl in den Aufsichtsrat
2. Änderung der Satzung in § 8, § 12 Abs. 3 und § 12 Abs. 7

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 23. Februar 2012 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010
Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, Ansprechpartner Herr Dr.
Wolfgang Pflüger, auf:

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2.
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 1 gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht, sind ab 23. Februar 2012 außerdem im Internet
(www.atb-motors.com) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser

Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 25. Februar 2012 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 6. März
2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408
oder an 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen
Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per E-Mail pflueger@atb-motors.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter
anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite
der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens
sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien,
Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043 1 90250 81408
oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 5. März 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. März
2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss.

Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12

Per E-Mail pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 0043 1 90250 81 408

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben
genannten postalischen Adresse zugehen muss. Für die
Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat

der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen,
die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer;
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 5. März 2012, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12

Per Telefax: 0043 1 90250 81408

Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG - unter
Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor getroffenen
Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in
11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen
11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 13.30 Uhr.

Wien, im Februar 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Christina Klein
Tel.: +43 1 90250-240
E-Mail: klein@atb-motors.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ATB Austria Antriebstechnik AG
Wächtergasse 1
A-1010 Wien
WWW: www.atb-motors.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000617832
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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