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KJM erkennt erstmals zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen an

Geschrieben am 09-02-2012

München (ots) - Neue Schutzoption für das Internet: Die Kommission
für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei
Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom
unter Auflagen anerkannt. "Die Anerkennung ist ein Fortschritt für
den Jugendschutz im World Wide Web: Jugendschutzprogramme
unterstützen Eltern dabei, für ihre Kinder je nach Altersstufe
geeignete Internetangebote freizuschalten und das Risiko zu
reduzieren, auf ungeeignete Inhalte zu stoßen", so Siegfried
Schneider, der Vorsitzende der KJM. Dennoch seien sie aber "kein
Rundum-Sorglos-Paket für Eltern", betont er: "Diese Programme sind
kein Ersatz dafür, Kinder im Internet zu begleiten. Sie sind aber
eine Hilfe für die elterliche Aufsicht." Weil "effiziente
Jugendschutzprogramme für das Internet hochkomplex" seien, habe die
KJM die beiden Programme mit Auflagen anerkannt. Beispielweise müssen
die Programme mittels eines Praxistests weiter auf ihre
Benutzerfreundlichkeit überprüft werden.

Für Eltern und Erzieher bedeutet die Anerkennung, dass sie die
Möglichkeit haben, das Programm von JusProg e.V. unter
www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunterzuladen. Das Programm
der Deutschen Telekom kann von allen Festnetzkunden der Deutschen
Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter
www.t-online.de/kinderschutz abgerufen werden. Beide
Jugendschutzprogramme laufen auf den aktuellen
Windows-Betriebssystemen und sind nutzerautonom. Praktisch heißt das:
Eltern haben die Wahl, mit welchen Einstellungen sie sie einsetzen
wollen. Die KJM baut darauf, dass Eltern diese Programme auch nutzen.
Wenn keines installiert ist, können Kinder möglicherweise leichter
als bisher auf für sie ungeeignete Inhalte stoßen.

Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in
Telemedien, die ihr Angebot für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm
programmiert haben, dürfen diese künftig verbreiten, ohne weitere
Jugendschutz-Maßnahmen - wie die Einhaltung bestimmter Zeitgrenzen,
Vorschaltung eines technischen Mittels - ergreifen zu müssen (=
Privilegierung). Da die Option der Jugendschutzprogramme neu ist und
sich ihre volle Schutzwirkung noch in der Breite entfalten muss, gilt
die Anerkennung und damit auch die Privilegierung zunächst nur für
Anbieter von Inhalten bis maximal zur Altersstufe "ab 16 Jahre".

Die Anerkennung unter Auflagen ist also ein wichtiger Schritt auf
dem Weg der Etablierung einer neuen Schutzoption für
beeinträchtigende Inhalte. Doch die Programme müssen regelmäßig
überprüft, weiterentwickelt und an den neuesten Stand der Technik
angepasst werden. Sie sollten beispielsweise auch auf Smartphones,
auf Spielekonsolen und weiteren Plattformen verfügbar gemacht werden.
Der KJM-Vorsitzende: "In Bezug auf Jugendschutzprogramme gibt es
keine einfachen Lösungen. Um die Schutzoption effektiv
voranzubringen, bedarf es deshalb der gesellschaftlichen Diskussion
und der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Internet-Industrie,
Politik und Jugendschutzinstitutionen."



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.


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