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Continentale: Einbeziehung von Bestandskunden in Unisex-Tarife verfassungswidrig - verfassungsrechtliches Gutachten für die private Krankenversicherung

Geschrieben am 26-01-2012

Dortmund (ots) -

Die zwangsweise Einbeziehung von Bestandskunden der privaten
Krankenversicherung in Unisex-Tarife ist verfassungswidrig. Zu diesem
Ergebnis kommt der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr.
Josef Isensee in einem Gutachten. Für Neukunden gelten Unisex-Tarife
ab dem 21. Dezember 2012. Die Einbeziehung von Bestandskunden war
innerhalb des PKV-Verbandes diskutiert worden. "Entsprechende Pläne
sind offenbar wieder vom Tisch, aber nur, weil man die Umsetzung für
nicht möglich hielt. Wir sind der Meinung, dass unabhängig von der
Umsetzbarkeit eine Einbeziehung der Bestände schon
verfassungsrechtlich unzulässig ist und sehen uns jetzt in dieser
Haltung bestätigt", so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der
Continentale Krankenversicherung.

Eine derartige Einbeziehung der Bestandskunden durch den
Gesetzgeber stelle einen Eingriff in Grundrechte dar, so das Ergebnis
des Gutachtens. Eingegriffen würde in die Vertragsfreiheit und die
Eigentumsgarantie von privaten Krankenversicherern und ihren
Versicherten, in die Freiheit der Berufsausübung der Unternehmen und
die Handlungsfreiheit der Kunden. Verfassungsrechtlich zulässig sei
ein solcher Eingriff nur dann, wenn übergeordnete Interessen
vorlägen, so Prof. Dr. Dr. Isensee.

Davon könne aber nicht die Rede sein, wenn es darum geht, dass
einzelne Versicherer Bestandskunden in die Unisex-Tarife einbeziehen
wollen. "Das ist ein partikulares, privates Interesse, das sich der
Gesetzgeber nicht zu eigen machen darf, weil er ausschließlich dem
Wohl der Allgemeinheit verpflichtet ist. Das private Interesse
einzelner Anbieter, von kalkulatorischen und wettbewerblichen Risiken
verschont zu bleiben, rechtfertigt nicht, die Vertragsfreiheit der
Konkurrenten, auch nicht die der Versicherungsnehmer einzuschränken",
so der Verfassungsrechtler. Einzelnen Unternehmen die Risiken des
Wettbewerbs zu ersparen und deren private Interessen zu sichern, sei
kein Grund für den Eingriff in die Grundrechte aller privaten
Krankenversicherer und aller Versicherten.

Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale
Krankenversicherung a.G., begrüßte das Gutachten. "Die EU-Kommission
hat bereits im Dezember klargestellt, dass Bestandskunden in der
privaten Krankenversicherung nicht auf Unisex-Tarife umgestellt
werden müssen. Das Gutachten stellt jetzt klar, dass sie auch nicht
umgestellt werden dürfen. Daher werden wir in unserer ablehnenden
Haltung voll bestätigt. Auf der Basis dieses Gutachtens sehen wir die
Rechte unserer Versicherten auch für die Zukunft garantiert."

Das Gutachten steht unter www.continentale.de im Pressebereich zum
Download bereit.



Pressekontakt:
Bernd Goletz
Versicherungsverbund Die Continentale
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de


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