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Europäischer Datenschutztag 2012: Personenbezogene Profilbildung ist verboten / TÜV Rheinland: beim Online-Einkauf auf das TÜV Rheinland-Siegel "Geprüfter Datenschutz und Datensicherheit" achten

Geschrieben am 26-01-2012

Köln (ots) - Mit eCommerce haben Unternehmen in Deutschland im
Jahr 2011 rund 26 Milliarden Euro umgesetzt. Beeindruckend sind auch
die Zuwachsraten im Social Networking. Allein auf Facebook sind in
Deutschland mindestens 23 Millionen Menschen registriert. "Beide
Freizeitaktivitäten machen sicherlich Spaß, stehen
datenschutzrechtlich allerdings aus gutem Grund keineswegs im Ruf,
stets absolut sicher und gesetzeskonform zu sein. Hier ist der
mündige Nutzer gefragt", erklärt Olaf Siemens, Geschäftsführer der
TÜV Rheinland i-sec anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages
am 28. Januar 2012.

Beim Online-Einkauf lassen sich die Risiken mit ein paar einfachen
Regeln reduzieren. "Die Adresse immer aktiv eintippen und nicht
einfach auf einen Link in einer E-Mail klicken", empfiehlt Olaf
Siemens. Der Link könnte zu einer gefälschten Website führen, mit der
sich Kriminelle Logindaten oder Zahlungsinformationen erschleichen
("Phishing"). Außerdem sollte der Anbieter bei der Übertragung
sensibler Daten mit sicheren Übertragungsprotokollen arbeiten. Die
Adresse im Browser beginnt dann mit https, ist außerdem grün
unterlegt und es erscheint ein Schloss-Symbol.

Zusätzliche Verbraucherorientierung geben Prüfsiegel wie das
Zertifikat "Datenschutz und Datensicherheit" von TÜV Rheinland. Der
Nutzer kann sich darauf verlassen, dass der Anbieter hohe Standards
in der Datensicherheit erfüllt. Außerdem prüfen die TÜV
Rheinland-Experten, ob die Datenschutzvorschriften eingehalten
werden. "Die Weitergabe von Kundendaten bedarf laut
Bundesdatenschutzgesetz der Einwilligung durch den Betroffenen",
erklärt Olaf Siemens. "Das Erteilen der Einwilligung ist jedoch
häufig versteckt und oft nicht als solche erkennbar." Kunden sollten
diese daher aufmerksam lesen, bevor sie etwas bestätigen.

Auch die Betreiber Sozialer Netzwerke haben datenschutzrechtlich
eindeutige Pflichten. Sie müssen unter anderem leicht verständlich
darüber informieren, dass sie Daten erheben und warum. Der User muss
die Möglichkeit haben, diese Vereinbarung auch abzulehnen. Eine
personenbeziehbare Profilbildung ist verboten, das heißt, der
Betreiber darf nicht in der Lage sein, Informationen eindeutig mit
Personen in Verbindung zu bringen und daraus ein entsprechendes
Profil etwa über seine Gewohnheiten zu erstellen. "Wer merkt, dass
seine Rechte verletzt werden, sollte beim Betreiber sofort dagegen
vorgehen und am besten parallel dazu die zuständige Aufsichtsbehörde
einschalten", rät Olaf Siemens. "Grundsätzlich gilt: In Social
Networks sollte man sich immer gut überlegen, worüber man mit wem
gerade plaudert oder welche Fotos und Videos man online stellt. Das
Netz vergisst schließlich nichts", so Olaf Siemens.



Pressekontakt:
Kontakt Presse TÜV Rheinland Informationssicherheit
Sabine Rieth
Tel.: 02 21/8 06-3975
Mobil: 0174/1880269
E-Mail: sabine.rieth@i-sec.tuv.com
www.tuv.com/informationssicherheit


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