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ots.Audio: Handynutzer aufgepasst - Nicht alles ist erlaubt!

Geschrieben am 25-01-2012

Berlin (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Fotos aus der Disco verschicken, den aktuellen Lieblingssong an
Freunde weiterleiten oder ein Urlaubsvideo im sozialen Netzwerk
online stellen: Mit einem modernen Handy geht das problemlos in ein
paar Sekunden. Was viele aber gar nicht wissen: Längst nicht alles
ist rechtlich erlaubt. Uwe Hohmeyer verrät Ihnen zum 6. Europäischen
Datenschutztag (am 28.01.2012) mehr dazu.

SFX: "Auslöser Handykamera"

Sprecher: Mit der eingebauten Handykamera hat wohl jeder von uns
schon mal Fotos geschossen, auf dem Freunde, Bekannte oder auch
wildfremde Menschen zu sehen sind. Bleiben diese Bilder in
Privatbesitz, ist das auch erlaubt. Sie dann Freunden zu mailen oder
in einem Social Network zu posten, geht aber nur unter einer ganz
bestimmten Voraussetzung, sagt Daniela Rechenberger vom
Informationszentrum Mobilfunk.

O-Ton 1 (Daniela Rechenberger, 0:15 Min.): "Fotos und Filme von
Personen sollten Sie immer nur mit deren Einwilligung
veröffentlichen. Ansonsten verletzen Sie nämlich das Recht am eigenen
Bild. Und besonders problematisch sind heimliche Aufnahmen, weil sie
hier auch noch die Persönlichkeitsrechte der Person verletzen."

Sprecher: Strafbar ist auch das sogenannte "Happy Slapping", wo
meistens Jugendliche Gewalttaten mit der Handykamera filmen und
danach ins Internet stellen. Dazu kommt:

O-Ton 2 (Daniela Rechenberger, 0:16 Min.): "Was viele nicht
wissen: Nicht nur diese Gewalttaten selber, sondern auch das
Weiterleiten der Filme ist strafbar. Und deshalb ganz wichtig: Wenn
Sie solche Filme zugeschickt bekommen, informieren Sie bitte die
Polizei. Löschen Sie aber die Filme nicht sofort, die werden noch als
Beweismittel gebraucht."

Sprecher: Keine Sorgen muss sich machen, wer übers Handy "normale"
Filme anschaut, Zeitungen und Bücher liest oder Musik anhört. Aber
Vorsicht: Das alles ist in der Regel urheberrechtlich geschützt
und...

O-Ton 3 (Daniela Rechenberger, 0:10 Min.): "...die Weiterleitung
ist nur erlaubt, wenn der Rechteinhaber das gestattet. Das ist aber
eher selten, und deshalb dürfen Sie Ihren Lieblingssong meistens
nicht weiterleiten."

Sprecher: Privatkopien dagegen sind erlaubt, dabei bitte aber
keinen Kopierschutz knacken. Das ist verboten. Zwingend geboten
dagegen ist es, sein Smartphone mit einem Anti-Virenprogamm und einer
Firewall vor Datendiebstahl zu schützen. Und:

O-Ton 4 (Daniela Rechenberger, 0:25 Min.): "Schalten Sie die
Bluetooth-Funktion Ihres Handys ab, wenn Sie diese nicht nutzen.
Laden Sie Ihre Apps nur bei vertrauenswürdigen Anbietern und notieren
Sie sich die sogenannte IMEI-Nummer Ihres Handys. Falls das Gerät
nämlich einmal verloren geht, können Sie das anhand dieser Nummer
identifizieren lassen. Die IMEI-Nummer ist eine Gerätenummer,
fünfzehnstellig, und Sie finden sie meist auf dem Akku oder dem
Handy-Gehäuse."

Abmoderationsvorschlag:

Für alle, die das alles noch mal in Ruhe nachlesen wollen: Klicken
Sie einfach mal im Internet auf www.izmf.de. Dort finden Sie alle
Datenschutztipps und viele weitere Infos rund ums Thema Mobilfunk.

Die Manuskripte für das Interview und die Umfrage senden wir Ihnen
gerne auf Anfrage zu. Wenden Sie sich dafür bitte an

point of listening GmbH

Senderkontakt Tel.: 0341-492821-11 E-Mail:
oliver.heinze@pointoflistening.de

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Daniela Rechenberger
Pressesprecherin
Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF)
Hegelplatz 1
10117 Berlin
Tel.: 030-2091698-23
Fax: 030-2091698-11
E-Mail: daniela.rechenberger@izmf.de
Web: http://www.izmf.de


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