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Dunkle Jahreszeit: TÜV Rheinland empfiehlt Prüfung der Arbeitsplatzbeleuchtung / Belastungen für Mitarbeiter reduzieren / Bildschirmarbeitsplatz parallel zum Fenster platzieren

Geschrieben am 15-12-2011

Köln (ots) - Schlecht beleuchtete Arbeitsbereiche strengen die
Augen an und begünstigen Fehlhaltungen, die Verspannungen auslösen
können. Zudem kommt es leichter zu Fehlern und Unfällen. "Tageslicht
ist für den Körper des Menschen ein wichtiger Taktgeber", erläutert
Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. An einem
Computerarbeitsplatz sollte der Monitor für blendfreies Sehen nicht
vor dem Fenster platziert sein, sondern parallel dazu. Als
Beleuchtung ist eine Kombination aus direktem und indirektem, von der
Decke oder den Wänden reflektiertem Licht vorteilhaft. Kommt eine
Arbeitsplatzleuchte hinzu, können die Lichtverhältnisse an den
persönlichen Bedarf angepasst werden. "Individuelle Lichtgestaltung
kommt Älteren entgegen. Da die Sehleistung mit dem Alter abnimmt,
brauchen sie für die gleiche Tätigkeit mehr Licht als Jüngere",
erläutert Lüth.

TÜV Rheinland unterstützt zahlreiche Unternehmen im Rahmen der
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung bei der
Optimierung der Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Aktuelle
Vorschriften sehen beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz eine
Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor. Für ältere Menschen kann eine
höhere Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.000 Lux für ein
ermüdungsfreies Lesen sinnvoll sein. Wie viel Lux auf der Fläche
ankommen, hängt von der Leistung und der Art des Leuchtmittels sowie
von der Entfernung der Lichtquelle von der Arbeitsfläche ab. Eine
ungefähre Vorstellung von der Helligkeit der Lux-Werte geben folgende
Vergleiche: Sonnenlicht am Mittag im Sommer hat eine
Beleuchtungsstärke von 100.000 Lux, dunkle Gewitterwolken entsprechen
etwa 1.000 Lux.

"Für die Arbeit am Bildschirm und das Erkennen von Farben sind
neutralweißes und tageslichtweißes Licht am besten geeignet. Sie
ermöglichen zudem, Warnfarben deutlich wahrzunehmen und erhöhen so
die Sicherheit. Sichere, beispielsweise von TÜV Rheinland
zertifizierte Leuchten, erkennen Verbraucher an Prüfzeichen wie dem
GS-Zeichen", so Werner Lüth.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
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