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bAV im Fokus: Was ändert sich 2012?

Geschrieben am 14-12-2011

Düsseldorf (ots) - Wie in den vergangenen Jahren stehen auch für
das Jahr 2012 wichtige Änderungen im Bereich der betrieblichen
Altersversorgung an. Der Düsseldorfer Pensionsberater Longial fasst
die wichtigsten Änderungen und voraussichtlichen Entwicklungen für
Unternehmen zusammen.

Anhebung der Regelaltersgrenze

Im Zuge der Anhebung der Regelaltersgrenze werden nun auch die
Grenzen für die vorgezogene Altersrente in der gesetzlichen
Rentenversicherung angehoben. Dies hat Folgen für die betriebliche
Altersversorgung (bAV). Bislang konnte eine bAV frühestens ab
Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt werden, wenn diese steuerlich
anerkannt werden sollte. Ab dem 1. Januar 2012 gilt bei Neuzusagen
die Vollendung des 62. Lebensjahres als frühestmöglicher Zeitpunkt
für die Gewährung einer Altersversorgung, wenn diese steuerlich
anerkannt werden soll. Betroffen davon sind auch Riester- und
Rürup-Renten. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH:
"Besonders aufmerksam sollten hier kollektive Versorgungsregelungen
untersucht werden. Denn diese gelten für eine Gruppe von
Arbeitnehmern, in deren Geltungsbereich immer wieder neue
Arbeitnehmer gelangen."

Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft

Ab 2012 werden Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft
gesetzlich verankert. Bislang kamen hier sowohl in der privaten
Vorsorge als auch in der betrieblichen Altersversorgung
geschlechtsspezifische Tarife zur Anwendung. Ab dem 22. Dezember 2012
ist jedoch die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen bei
Versicherungsverträgen anzuwenden. Kolvenbach erläutert: "Das heißt,
trotz der statistisch belegten unterschiedlichen Lebenserwartungen
von Männern und Frauen erhalten sie gleiche Leistungen für gleiche
Prämien. In erster Linie ist zwar die private Vorsorge davon
betroffen. Aber auch in der bAV werden die Unisex-Tarife dann ihre
Anwendung finden."

Absenkung des Garantiezinses

Zum 1. Januar 2012 tritt noch eine weitere Änderung in Kraft: die
Absenkung des Garantiezinses für Lebens- und Rentenversicherungen von
2,25 auf 1,75 Prozent. Kolvenbach: "Da der Garantiezins in die
Vorsorgeverträge zur bAV eingerechnet ist, wirkt sich dies spürbar
auf die vertraglich garantierten Leistungen und Renten aus.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die
Absenkung zu informieren."

Beitragsbemessungsgrenzen

2012 werden die Beitragsbemessungsgrenzen leicht steigen. Sie sind
Bezugsgrößen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der
Sozialversicherung und werden immer zum Jahresbeginn an die aktuelle
wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entscheidend für die
Bestimmung der Rechengrößen ist dabei die Lohnentwicklung. Für die
Rechengrößen 2012 werden die Veränderungen der Löhne und Gehälter aus
den Jahren 2009 und 2010 zugrunde gelegt. Aufgrund der
Lohnzuwachsrate von 2010 gegenüber 2009 werden die meisten
Rechengrößen für 2012 angehoben. Lediglich in den neuen Bundesländern
stagnieren einige Werte. Kolvenbach: "Dies hat auch Auswirkungen auf
die bAV, zum Beispiel auf den Bereich der Abfindungsgrenzen, den
Übertragungsanspruch und auf die Höhe des
Entgeltumwandlungsanspruchs. Außerdem sind auch die externen
Teilungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich davon betroffen sowie
die Möglichkeit, steuerlich geförderte Beiträge an eine Pensionskasse
oder Direktversicherung zu leisten."

Beschäftigungsdatenschutzgesetz

Derzeit befindet sich das sogenannte
Beschäftigungsdatenschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Ein
Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetztes steht noch nicht fest.
Das Beschäftigungsdatenschutzgesetz betrifft den
Arbeitnehmerdatenschutz, also das Recht des Arbeitnehmers, selbst
darüber zu bestimmen, ob und welche seiner persönlichen Daten er
anderen anvertraut. Es wird geprüft, ob und welche Eingriffe des
Arbeitgebers in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das
Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zulässig sind. Kolvenbach
dazu: "Da in der bAV erhebliche Datenmengen gespeichert werden, wird
dies auch für die bAV nicht ohne Auswirkungen bleiben."

Familienpflegezeitgesetz

Auch für berufstätige Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen
gibt es ab dem 1. Januar 2012 Änderungen. Dann haben sie die
Möglichkeit, für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu reduzieren,
im Beruf zu bleiben und ihre Angehörigen selbst zu pflegen. Auf Basis
des Gesetzes können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag zur
Familienpflegezeit abschließen. Kolvenbach: "Der Arbeitgeber ist
allerdings nicht verpflichtet, einen solchen Vertrag abzuschließen.
Wenn doch, muss überprüft werden, ob hier auch ein Anpassungsbedarf
für die betrieblichen Versorgungssysteme besteht, da während der
Pflegezeit ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit geänderten
Gehaltsbestandteilen vorliegt."

Über Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein neutrales
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für betriebliche
Altersversorgung (bAV). Von der Beratung bei Neueinrichtung oder
Umstrukturierung der bAV über versicherungsmathematische oder
betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur Administration, dem
kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung
von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 67 Mitarbeiter bieten den
Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen
auf höchster Qualitätsstufe.

Weitere Informationen: www.longial.de



Pressekontakt:
Katja Rohé / Kirsten Moriggl-Neynaber
SEA Public Relations
Bockenheimer Landstraße 31
60325 Frankfurt
T +49 69 170071-30 / -43
F +49 69 170071-37
katja.rohe@sea-pr.de
kirsten.moriggl-neynaber@sea-pr.de


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