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Far East Energy kündigt Telefonkonferenz zu aktuellen Entwicklungen an

Geschrieben am 09-12-2011

Houston (ots/PRNewswire) -

Die Far East Energy Corporation gab heute bekannt, dass sie am
Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 10:00 Uhr Central Time bzw. um
11:00 Uhr Eastern Time eine Telefonkonferenz für Aktionäre und
sonstige Interessenten veranstalten wird.

Michael R. McElwrath, der Chief Executive Officer und Präsident
von Far East Energy, wird in diesem Rahmen über die kürzlich
abgeschlossene Kreditvereinbarung mit der Standard Chartered Bank und
über die kürzlich unterzeichnete Änderungsvereinbarung mit CUCBM
sprechen. Sobald das chinesische Handelsministerium der letzteren
Vereinbarung zustimmt, wird sich die Laufzeit des
Produktionsbeteiligungsvertrages für den Shouyang Block automatisch
verlängern. Ausserdem werden sonstige Entwicklungen und Pläne weiter
ausgedehnt.

Einzelheiten zur Telefonkonferenz

Konferenzteilnehmer haben die Wahl, als Zuhörer an der Konferenz
teilzunehmen, oder aber sich die Konferenz anzuhören und
selbstständig Fragen zu stellen, die dann in der Frage- und
Antwortrunde der Konferenz erörtert werden. Hierzu folgen Sie bitte
dem Link, der auf der Website des Unternehmens veröffentlicht wird.
Hinweis: Fragen können ausschliesslich über den Konferenz-Link auf
der Website des Unternehmens http://www.fareastenergy.com gestellt
werden.

Datum: Donnerstag, 15. Dezember 2011
Uhrzeit: 10:00 Uhr CT bzw. 11:00 Uhr ET
Einwahlnummern: +1-800-860-2442 (US-Teilnehmer) oder
+1-412-858-4600 (internationale Teilnehmer)
+1-866-605-3852 (kanadische Teilnehmer)
Verbindungsanfrage: Far East Energy Telefonkonferenz
Konferenz mit Frage- und Antwortrunde: http://www.fareastenergy.com

Far East EnergyCorporation

Die Far East Energy Corporation ist ein in Houston im
US-Bundesstaat Texas ansässiges Unternehmen, das über Niederlassungen
in Peking, Kunming und Taiyuan City (China) verfügt und auf die
Exploration und Erschliessung von Flözgas in China spezialisiert ist.

In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, die auf
Absichten, Hoffnungen, Überzeugungen, Prognosen, Erwartungen oder
Vorhersagen der Far East Energy Corporation und der
Unternehmensleitung beruhen, sind vorausschauende Aussagen im Sinne
des Paragrafen 27A des Securities Act von 1933, in der jeweils
gültigen Fassung, sowie des Paragrafen 21E des Securities Exchange
Act von 1934, in der jeweils gültigen Fassung. Dabei ist zu beachten,
dass vorausschauende Aussagen keinerlei Garantien für zukünftige
Leistungen enthalten und eine Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten
unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher wesentlich von
den in solchen vorausschauenden Aussagen vorweggenommen Ergebnissen
abweichen. Es folgt eine Auflistung von Faktoren, die dazu führen
können, dass tatsächliche Ergebnisse erheblich von den in
vorausschauenden Aussagen vorweggenommenen Ergebnissen abweichen: Es
besteht keine Gewähr für die Gasmenge, die aus unseren Bohrlöchern
letztendlich produziert oder verkauft wird; das
Frakturstimulationsprogramm könnte unter Umständen nur zu einer
unzureichenden Erhöhung der produzierten Gasmenge führen; aufgrund
bestimmter Einschränkungen des chinesischen Rechts kann es sein, dass
wir die im Gasvertriebsvertrag zwischen der Shanxi Province Guoxin
Energy Development Group Limited und China United Coalbed Methane
Corporation, Ltd. festgelegten Rechtsansprüche nur in beschränktem
Umfang geltend machen können, obwohl wir ausdrücklich als
Begünstigter genannt werden; weitere Bohrungen können entweder gar
nicht oder vielleicht nicht rechtzeitig durchgeführt werden;
Pipelines und Sammelsysteme, die für unseren Gastransport notwendig
sind, dürfen unter Umständen nicht gebaut werden, oder wenn sie
gebaut werden dürfen, werden sie möglicherweise nicht rechtzeitig
fertiggestellt oder ihre Routenführung könnte von der erwarteten
Routenführung abweichen; die Pipeline selbst bzw. der örtliche
Vertrieb/Vertriebsunternehmen für komprimiertes Erdgas könnten sich
weigern, unser Gas zu kaufen oder zu beziehen, oder wir selbst
könnten nicht dazu in der Lage sein, unsere Rechte entsprechend
gültiger Vereinbarungen mit den Pipelines durchzusetzen; Konflikte im
Bereich des Steinkohlebergbaus oder bezüglich der Koordinierung
unserer Erschliessungs- und Produktionsaktivitäten mit dem Bergbau
könnten sich negativ auf unsere betriebliche Tätigkeit auswirken oder
erhebliche Kosten nach sich ziehen; das chinesische
Handelsministerium ("MOC") könnte der Verlängerung unserer
Produktionsbeteiligungsverträge ("PSC") unter Umständen nicht
rechtzeitig zustimmen, nur zu finanziell nachteiligen Bedingungen
zustimmen bzw. seine Zustimmung gänzlich verweigern; sollte das MOC
der Verlängerung des Produktionsbeteiligungsvertrages von Shouyang
nicht bis zum 1. März 2012 zustimmen, könnte dies die Möglichkeiten
des Unternehmens beeinträchtigen, sich im Rahmen seiner
Kreditfazilität zusätzliche Gelder zu sichern; sollte das MOC der
Verlängerung des Produktionsbeteiligungsvertrages von Shouyang nicht
bis zum 30. Mai 2012 zustimmen, könnte dies zu einer vorzeitigen
Auflösung der Kreditfazilität führen, was die sofortige Fälligkeit
aller zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rückzahlungsbeträge zur Folge
hätte; das Versäumnis des Unternehmens, bestimmte quartalsmässige
Finanzauflagen einzuhalten, bestimmte laufende Verpflichtungen zu
Stellungnahmen einzuhalten, negative materielle Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens abzuwenden bzw. sonstige
Bedingungen zu erfüllen, könnte ebenfalls zu einer vorzeitigen
Auflösung der Kreditfazilitat führen, was die sofortige Fälligkeit
aller zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Rückzah lungsbeträge zur Folge
hätte; die Höhe unserer bei der Standard Chartered Bank in Anspruch
genommenen Kreditbeträge könnte von den Erwartungen abweichen; unsere
chinesischen Partnerunternehmen oder das MOC könnten auf eine
Abänderung bestimmter Geschäftsbedingungen der
Produktionsbeteiligungsverträge bestehen, bevor sie einer
Verlängerung zustimmen, was beispielsweise zu einer Reduzierung
unserer Ländereien führen könnte; unsere mangelnde Betriebserfahrung;
eine eingeschränkte oder möglicherweise unangemessene Verwaltung
unserer Barmittel; Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der
Exploration, Entwicklung und Förderung von Methangas aus Kohleflözen;
bestätigte Vorkommen werden möglicherweise nicht zeitnah oder
überhaupt nicht gemeldet oder könnten nach erfolgter Meldung kleiner
als erwartet ausfallen; die Unfähigkeit, unsere geschätzten Reserven
nicht vollständig bzw. nur zum grössten Teil fördern bzw. verkaufen
zu können; möglicherweise können wir die börslichen Voraussetzungen
für eine Notierung unserer Wertpapiere nicht erfüllen; Enteignungen
und sonstige mit ausländischen Betriebsniederlassungen verbundene
Risiken; Störungen der Kapitalmärkte, was die Finanzmittelbeschaffung
erschweren könnte; Angelegenheiten, die die Energiebranche allgemein
betreffen; die mangelnde Verfügbarkeit von Gütern und
Dienstleistungen für Öl- und Gasfelder; Umweltrisiken; Bohrungs- und
Förderungsrisiken; Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, die
unsere betriebliche Tätigkeit betreffen, sowie weitere Risiken, die
in unserem Geschäftsbericht des Jahres 2010 und weiteren bei der
Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen näher
erörtert werden.



Pressekontakt:
Anlegerpflege, +1-281-606-1600,
Investorrelations@fareastenergy.com, oder Bruce Huff,
+1-832-598-0470,
bhuff@fareastenergy.com, oder Catherine Gay, +1-832-598-0470,
cgay@fareastenergy.com, alle von der Far East Energy Corporation


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