| | | Geschrieben am 30-11-2011 BDO hält an Forderung nach verpflichtendem Joint Audit fest
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 Hamburg (ots) - Die heute bekannt gewordenen Vorschläge der
 EU-Kommission zur Regelung der Prüfungsleistungen von
 Wirtschaftsprüfern für börsennotierte Gesellschaften und Unternehmen
 des öffentlichen Interesses findet in vielen Punkten Zustimmung durch
 BDO.
 
 Trennung von Prüfung und Beratung erhöht Glaubwürdigkeit der
 Wirtschaftsprüfer
 
 Die Verschärfung der Regel der Unvereinbarkeit von Prüfung und
 Beratung bei "Public Interest Entities" (PIE) wird unterstützt. Die
 Regelung adressiert den immer wieder vorgebrachten Vorwurf an die
 Abschlussprüfer großer Gesellschaften, Prüfungsaufträge bei
 gleichzeitig durch den Vorstand vergebenen Beratungsaufträgen nicht
 völlig unabhängig durchführen zu können. Die vorgesehene Begrenzung
 der Beratungshonorare auf 10 % der Prüfungshonorare sowie die
 weitgehende Genehmigungspflicht von Beratungsleistungen des
 Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat bzw. dessen Audit Committee
 stärken dieses gesetzgeberische Ziel. "Diese Maßnahme stärkt die
 innere Unabhängigkeit des Abschlussprüfers" so Dr. Holger Otte,
 Vorstandsvorsitzender der BDO.
 
 BDO hält Forderung nach verpflichtendem Joint Audit aufrecht
 
 BDO unterstützt unverändert den Gedanken des Joint Audits. Die
 alleinige Einbindung eines freiwilligen Joint Audit im Rahmen der
 Rotation wird als nicht ausreichend betrachtet. Dazu
 BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte: "Nach der Erfahrung der
 Finanzmarktkrise kann es nicht sein, dass insbesondere
 systemrelevante Finanzinstitute von systemrelevanten Prüfern
 weiterhin allein geprüft werden". BDO wird diese Forderungen in dem
 Verfahren zur Einführung der neuen Regeln weiter vertreten.
 
 Vorgeschlagene Aufspaltung großer Prüfungsunternehmen zu
 weitgehender Markteingriff
 
 Den Regelungsvorschlag, dass sich die marktbeherrschenden
 Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften in eine Prüfungs- und eine
 Beratungsgesellschaft aufspalten müssen, hält
 BDO-Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Otte für einen zu weitgehenden
 Eingriff in den Markt. "Wir halten die vorgeschlagene Trennung von
 Prüfung und Beratung sowie den von uns geforderten verpflichtenden
 Joint Audit für eine wirkungsvollere Maßnahme gegen die
 Marktkonzentration."
 
 Zur Information:
 
 BDO ist die führende mittelständisch geprägte Prüfungs- und
 Beratungsgesellschaft in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern
 und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. Mit rund
 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
 nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen
 und Größenordnung. Durch persönliche Betreuung, Verlässlichkeit und
 höchste Qualität sowie durch die Einbindung in das leistungsfähige
 internationale Netzwerk ist BDO die erste Adresse für den
 Mittelstand, Familienunternehmen und aufstrebende
 kapitalmarktorientierte Unternehmen.
 
 BDO AG ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es
 ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit
 europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,
 voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit
 knapp 49.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011
 erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Nicole Mainzer
 Referentin Presse/Kommunikation
 Tel: +49 40 - 30293-552
 Fax: +49 40 - 30293-388
 nicole.mainzer@bdo.de
 
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