Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten / Keine aktuelle Änderung durch BGH-Urteil
Geschrieben am 16-11-2011 |   
 
 München (ots) - Seit der Bundesgerichtshof die  
Berechnungsgrundlage für die Lizenzierung der Musiknutzung für  
Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen im Freien nach  
Gesamtveranstaltungsfläche bestätigt hat, sorgen sich einige  
Veranstalter, dass die Kosten für diesjährige Weihnachtsmärkte  
steigen könnten. Die Tarife, die bei der Lizenzierung von üblichen  
Weihnachtsmärkten angewendet werden, sind von diesem BGH-Urteil  
jedoch nicht betroffen. 
 
   "Für die Veranstalter von Weihnachtsmärkten ändert sich  
hinsichtlich der GEMA-Lizenzierung im Vergleich zu 2010 grundsätzlich 
nichts", betont Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der GEMA. Die  
allgemeine Tariferhöhung von 2010 zu 2011 liegt bei 0,75 %. Bei zum  
Vorjahr identischer Musiknutzung und -intensität im Rahmen eines  
Weihnachtsmarktes wird die Lizenzabrechnung der GEMA lediglich um  
diese 0,75 % ansteigen. 
 
   Die Musikwiedergaben im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind sehr  
unterschiedlich. Es gibt Weihnachtsmärkte mit Live-Musik-Darbietungen 
und Bühnenprogramm, mit Tonträgerwiedergaben, mit reiner  
Hintergrundmusikwiedergabe, aber auch Weihnachtsmärkte ohne jegliche  
Musiknutzung. Je nach Nutzung und Intensität werden hierfür die seit  
Jahren angewandten Vergütungen durch die GEMA berechnet. Dies gilt  
auch für die Weihnachtsmärkte im Jahr 2011. Für die Veranstalter von  
Weihnachtsmärkten besteht daher auch für das Jahr 2011  
Planungssicherheit. 
 
   Wichtig ist, dass der Veranstalter vor Anmeldung eines  
Weihnachtsmarktes das Gespräch mit der für ihn zuständigen  
Bezirksdirektion der GEMA sucht, denn jeder Weihnachtsmarkt hat  
individuelle Merkmale. Die Lizenzierung der Musiknutzung auf  
Weihnachtsmärkten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - unter  
anderem, auf welche Weise Musik genutzt wird und welches Repertoire  
zum Einsatz kommt. Daher wird im persönlichen Gespräch zwischen dem  
Veranstalter und der zuständigen Bezirksdirektion unter  
Zugrundelegung der einschlägigen Tarife die angemessene Vergütung des 
jeweiligen Einzelfalls ermittelt. Welche Bezirksdirektion für ihre  
geplante Veranstaltung zuständig ist, erfahren Veranstalter durch  
Eingabe ihrer Postleitzahl auf: www.gema.de/plz-suche 
 
   Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als  
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie 
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist  
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Telefon 089 48003-428, E-Mail gschilcher@gema.de
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