Baugewerbe: Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben sich bewährt
Geschrieben am 03-11-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in  
einem Symposium, das am 2. November 2011 in Berlin durchgeführt  
wurde, eine erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten voller  
Arbeitnehmerfreizügigkeit gezogen. ZDB-Vizepräsident Frank Duprè  
zieht ein positives Fazit der Übergangsfristen: "Der von manchen  
befürchtete Ansturm von Arbeitnehmern aus den osteuropäischen  
Mitgliedsstaaten der EU ist bisher ausgeblieben. Dieses führen wir zu 
einem großen Teil darauf zurück, dass Deutschland als einer der  
wenigen EU-Mitgliedsstaaten nach dem Beitritt der osteuropäischen  
Mitgliedsstaaten zum 1. Mai 2004 die zulässigen Übergangsfristen von  
7 Jahren ausgeschöpft hat und damit der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer 
aus diesen Staaten erst zum 1. Mai 2011 vollständig geöffnet wurde.  
In diesem Zeitraum haben sich die Arbeits- und Lebensbedingungen  
zwischen Deutschland und den Beitrittsstaaten offensichtlich so weit  
angeglichen, dass der Wanderungsdruck für Arbeitnehmer aus diesen  
Ländern mittlerweile deutlich zurückgegangen ist."  
 
   Im Rahmen des Symposiums hatten Vertreter der  
Tarifvertragsparteien, des Bundesarbeitsministeriums sowie aus  
Wissenschaft und Praxis ihre bisherigen Erfahrungen mit der vollen  
Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert. Das Symposium hat im Ergebnis  
gezeigt, dass die Auswirkungen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit  
insbesondere aufgrund der Übergangsfristen deutlich geringer  
ausgefallen sind, als sonst zu befürchten war.  
 
   Der ZDB fordert daher, auch gegenüber Bulgarien und Rumänien, die  
erst am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, die Übergangsfristen  
von 7 Jahren auszuschöpfen. "Die Bundesregierung ist in Anbetracht  
dieser Erfahrungen gut beraten, wenn sie sich für eine weitere  
Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für Arbeitnehmer aus Bulgarien  
und Rumänien bis zum 31. Dezember 2013 einsetzt. Andere  
westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten, die  gegenüber den am 1. Mai  
2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten noch auf  
Übergangsfristen verzichtet hatten, sind mittlerweile dem deutschen  
Beispiel gefolgt und haben den Arbeitsmarkzugang für Arbeitnehmer aus 
Rumänien und Bulgarien ebenfalls eingeschränkt. Dieses zeigt, dass  
die Übergangsfristen sinnvoll und richtig sind." So Duprè  
abschließend. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Ilona K. Klein 
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Zentralverband Deutsches Baugewerbe 
Kronenstr. 55-58 
10117 Berlin 
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 
eMail klein@zdb.de
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