Hochschulstart - Studienplatzvergabe: Wartezeit durch bahnbrechendes Urteil gekippt
Geschrieben am 29-09-2011 |   
 
 Hamburg (ots) - Neue Hoffnung für tausende Studienplatzbewerber,  
denen jahrelange Wartezeit in den medizinischen Studiengängen drohte. 
 
   Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 28.09.2011 die  
Stiftung für Hochschulzulassung ("Hochschulstart", vormals ZVS) zur  
Studienplatzvergabe an Tiermedizin- und Medizin-Studienplatzbewerber  
verpflichtet, die trotz jahrelanger Wartezeit erneut keinen  
Studienplatz im Vergabeverfahren bekommen hatten. 
 
   In beiden Studiengängen liegt die seit Jahren gestiegene Wartezeit 
auf einen Studienplatz für viele Bewerber jetzt bei über 12  
Wartesemestern, d.h. mehr als sechs Jahren. Da im Studiengang  
Tiermedizin Studienplätze jeweils nur zum Wintersemester und im  
Studiengang Humanmedizin nur wenige Universitäten im Sommersemester  
Studienplätze vergeben, erhalten viele Bewerber erst nach sieben  
Jahren Wartezeit eine Zulassung. Dabei beträgt die Regelstudienzeit  
im Studiengang Tiermedizin nur fünfeinhalb Jahre, im Studiengang  
Medizin sechs Jahre und drei Monate. 
 
   Hierin sehen die Richter einen Verstoß gegen das Grundrecht der  
Ausbildungsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, dass  
durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die  
Studienplatzklage ermöglicht. 
 
   Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der auf Studienplatzklagen  
spezialisiert ist und dessen Kanzlei die beiden erfolgreichen Kläger  
vertreten hat, sagt dazu: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts  
beseitigt das geltende Hochschulstart-System, dass zu jahrelangen  
Wartezeiten führt und zehntausende Abiturienten immer wieder aufs  
neue vertröstet. Wir freuen uns über diesen neuen Meilenstein des  
Hochschulrechts. Allen Studienplatzbewerbern, die bereits lange  
warten, können wir nun mit diesem neuen Instrument der Klage helfen." 
 
   Bislang war es nur möglich, gegen die einzelnen Hochschulen im  
Rahmen einer sogenannten Kapazitäts- oder NC-Klage vorzugehen und  
dabei von den Hochschulen nicht gemeldete Studienplätze einzuklagen.  
Mit der von der Fachanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg nun  
angewandten Klagestrategie ist es auch möglich, Hochschulstart selbst 
auf Zuweisung von Studienplätzen zu verklagen. "Auch in anderen  
Studiengängen, in denen die Universitäten die Studienplätze direkt  
vergeben werden, können sich auf Grund dieser Entscheidung neue  
Klagemöglichkeiten wegen verfassungswidriger Wartezeiten ergeben,"  
wertet Dirk Naumann zu Grünberg die Entscheidung. 
 
   Redakteure und Presseverterter können die Entscheidungen des  
Verwaltungsgerichts vom 28.09.2011 (Az.: 6 L 941/11 und 6 L 940/11)   
im Originaltext über die Fachanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg,  
Telefon (040) 413 087 50 oder eMail info@uni-recht.de , an-fordern. 
 
   Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist  
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit  
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin  
und Zahnmedizin.  
 
   Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus  
allen Teilen Deutschlands.  
 
   Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten  
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,  
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen  
Medien berichtet worden. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht 
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht 
Rothenbaumchaussee 38 
20148 Hamburg 
Telefon (040) 413 087 50 
Telefax (040) 413 087 51 
eMail: info@uni-recht.de 
Internet: www.uni-recht.de
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