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stern.de: Anwalt weist Vergewaltigungsvorwürfe gegen Inzest-Vater aus Mittelfranken zurück - Geschlechtsverkehr mit Tochter "einvernehmlich"

Geschrieben am 14-09-2011

Hamburg (ots) - Der Anwalt des Inzest-Vaters aus Mittelfranken
weist die Vergewaltigungsvorwürfe gegen seinen Mandanten Adolf B
zurück. "Mein Mandant streitet nicht ab, Geschlechtsverkehr mit
seiner Tochter gehabt zu haben. Dies geschah jeweils einvernehmlich
und ohne Anwendung von Gewalt durch meinen Mandanten", sagte Karl
Herzog dem Online-Magazin stern.de. "Die Tochter des Angeschuldigten
ist die einzige Zeugin für die Schuldvorwürfe, die in keiner Weise
objektivierbar sind." Aus diesem Grund habe er auch die Einholung
eine Glaubwürdigkeitsgutachtens in Auftrag gegeben, sagte er
stern.de.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem 69-jährigen
Rentner aus dem kleinen Ort Willmersbach vor, seine heute 46 Jahre
alte Tochter über Jahrzehnte hinweg vergewaltigt zu haben. Der Mann
sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Die
Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag Anklage wegen Vergewaltigung in
497 Fällen erhoben. Als Erwachsene brachte die Frau der
Staatsanwaltschaft zufolge drei behinderte Söhne von ihrem Vater zur
Welt. Zwei von ihnen starben bereits im Kindesalter.

Nun bestätigt Adolf B.s Anwalt stern.de, dass die drei Kinder von
seinem Mandanten stammen. Der Vater des viertes Kind der Frau sei der
Bruder von Adolf B. Den Behörden habe sie jedoch immer gesagt, dass
ihr die jeweiligen Väter ihrer Kinder nicht bekannt seien und eines
der Kinder aus einer angeblichen Vergewaltigung durch eine
Unbekannten stamme. Die ganze Familie, so Anwalt Herzog, sei deutlich
unterdurchschnittlich intelligent.

Erst zu Beginn dieses Jahres kamen die mutmaßlichen Taten ans
Tageslicht. Die Frau hatte einen Arzt für die Behinderung eines der
Kinder verantwortlich gemacht und versucht, die Gattin des Mediziners
zu erpressen. Dafür wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt -
und bekam eine Bewährungshelferin, der sie sich letztlich
anvertraute. In diesem Zusammenhang, so sagt es Adolf B.'s Anwalt,
habe der beauftrage Sachverständige über die Frau gesagt, es gebe
keine Anhaltspunkte für Vernachlässigung oder sexuelle Übergriffe in
de Kindheit. Zudem sei das Verhältnis zwischen Tochter und Vater im
Ort seit vielen Jahren bekannt gewesen, niemand habe Gewalt
festgestellt.



Pressekontakt:
Dirk Benninghoff
Nachrichtenredakton stern/stern.de
Telefon 040-3703-7290

Weitere Informationen finden Sie unter www.stern.de

Diese Meldung ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.


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