Bundeskartellamt entlastet Apothekerschaft
Geschrieben am 07-09-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt entlastet die Apothekerschaft  
vom Vorwurf des Boykottaufrufs gegen einen Pharmagroßhändler. Das  
Kartellverfahren gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher  
Apothekerverbände, den ABDA-Präsidenten sowie den damaligen Leiter  
des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung, deren Herausgeber  
die ABDA ist, ist vom Bundeskartellamt eingestellt worden. Damit ist  
ein langjähriges Verfahren, das im Jahr 2007 begonnen hatte, beendet. 
 
   "Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos  
erwiesen und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen  
worden", sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. "Wir  
werden unsere Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und  
ihre Interessen in politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die  
Interessen der Verbraucher werden wir weiterhin ganz offen  
vertreten." 
 
   Bei der Einstellung des Kartellverfahrens handelt es sich um eine  
Ermessensentscheidung des Bundeskartellamtes ohne nähere Begründung.  
Die Vorwürfe bezogen sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der  
Übernahme einer ausländischen Versandapotheke durch einen  
Pharmahandelskonzern, die das Bundeskartellamt damals als Verstoß  
gegen das Boykottverbot wertete. Dagegen hatten die Betroffenen  
Einspruch erhoben. 
 
   Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de 
 
 
 
Pressekontakt: 
Christian Splett 
Pressereferent 
Tel.: 030 40004-137 
Fax:  030 40004-133 
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de  
www.abda.de
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