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Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung rechtmäßig - Landessozialgericht Chemnitz weist letzte noch anhängige Klage zur Pflichtversicherung ab

Geschrieben am 02-09-2011

Berlin (ots) - Das Landessozialgericht Chemnitz hat am vergangenen
Mittwoch die letzte noch anhängige Klage gegen die
Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften
abgewiesen. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht
zugelassen. Damit ist eine Streitfrage entschieden, die über mehrere
Jahre hinweg nahezu alle deutschen Sozialgerichte sowie den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt hat.

Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Unternehmen automatisch
der Berufsgenossenschaft angehören, die für ihre Branche zuständig
ist. Mit der Behauptung, diese Gesetzeslage verstoße gegen
höherrangiges Europarecht hatte eine Reihe von Unternehmen vor nahezu
allen deutschen Sozialgerichten geklagt. Das Landessozialgericht
(LSG) Sachsen legte die Frage der Vereinbarkeit des Monopols mit
europäischem Recht schließlich dem EuGH vor. Dieser verneinte einen
Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht und gab Hinweise zur
Auslegung der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Ob das Monopol
verhältnismäßig und damit gerechtfertigt sei, müsse entsprechend der
Aufgabenverteilung zwischen europäischem und nationalem Gericht das
vorlegende LSG prüfen. Das LSG holte im weiteren Verfahren ein
wirtschaftswissenschaftliches Gutachten ein, das die Auffassung von
Bundesarbeitsministerium und Berufsgenossenschaften bestätigte.
Nunmehr hat der Senat des LSG entschieden, dass die Regelung des
Sozialgesetzbuchs europarechtskonform ist. Zum selben Ergebnis war
bereits zuvor das Bundessozialgericht in drei Parallelfällen
gekommen.

"Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen dieses Urteil",
sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung, Dr. Joachim Breuer, in Berlin. "Wir freuen uns,
dass nach gut einem Jahrzehnt ein Schlussstrich unter diesen
Rechtsstreit gezogen werden kann." Breuer betonte, dass die
Pflichtversicherung der Unternehmen in der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht nur rechtlich, sondern auch sachlich richtig
sei: "Seit über hundert Jahren bietet die gesetzliche
Unfallversicherung eine verlässliche Absicherung für Betriebe und
Versicherte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - und das zu
stabilen Beitragssätzen." Mit den Urteilsgründen wird in circa drei
bis vier Monaten gerechnet.



Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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