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EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 03-08-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 31. August
2011, um 10.00 Uhr, im Salon Kokoschka & Kandinsky, Hilton Vienna
Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der A-TEC INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
zum 31.12.2010 samt Konzernlagebericht, des Vorschlages für die
Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2010, sowie Verwendung des Geschäftsergebnisses 2010.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. 4. Wahl
des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011. 5. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab dem 10. August 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010
Wien, Wächtergasse 1/3/1, Ansprechpartner Herr Mag. Gerald
Wechselauer, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die
Verwendung des Bilanzgewinnes, - Bericht des Aufsichtsrates, für das
Geschäftsjahr 2010; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2-5 - Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab dem 10. August 2011 außerdem im Internet unter
www.a-tecindustries.com zugänglich und abrufbar und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118
AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
10. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010
Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. August 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 22760-160 oder an 1010
Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer,
oder per E-Mail ir@a-tecindustries.com wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1010 Wien,
Wächtergasse 1/3/1 oder per Telefax +43 (1) 22760-160 oder per E-Mail
(ir@a-tecindustries.com) zu Handen von Herrn Mag. Gerald Wechselauer
zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 21. August 2011 (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen
ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft
nachweisen.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. August 2011
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien, Seeböckgasse 41

Per E-Mail: anmeldung.atec@hauptversammlung.at (wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist)

Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per
Telefax übermitteln:

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77

Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
AT00000ATEC9 im Text angeben)

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter
der oben genannten postalischen Adresse zugehen muss.

Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft
nicht älter als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in
Textform. Die Gesellschaft nimmt Depotbe-stätigungen über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute ent-gegen, sofern der
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.

Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in
deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.

Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 1160 Wien,
Seeböckgasse 41

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77

Per E-Mai: anmeldung.atec@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.a-tecindustries.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 26.400.000 und ist in
26.400.000 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, von denen
26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im August 2011
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Public und Investor Relations
Mag. Gerald Wechselauer
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: ir@a-tecindustries.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: A-TEC Industries AG
Wächtergasse 1
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 22760
FAX: +43 1 22760-160
Email: office@a-tecindustries.com
WWW: http://www.a-tecindustries.com
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT00000ATEC9
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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