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Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung / Noch viele offene Fragen rund um Pedelecs / ADAC: Nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden

Geschrieben am 28-07-2011

München (ots) - Mit den Pedelecs, den Fahrrädern mit elektrischer
Tretunterstützung, etabliert sich in Deutschland ein neues
Verkehrsmittel, das nach Ansicht des ADAC viele ungeklärte Fragen
aufwirft. Insbesondere die Haftungsfrage bei Pedelecs bis 25 km/h,
die über eine Anfahrhilfe bis sechs km/h verfügen, könnte für die
Benutzer schnell zur finanziellen Katastrophe werden. Ob verschuldete
Unfälle von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind,
hängt nämlich vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab: Oftmals ist der
Versicherungsschutz auf Fahrräder und "nicht selbstfahrende
Fahrzeuge" beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von Pedelecs mit
Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrer
Versicherung klären, ob diese für Schäden aufkommt. Der ADAC fordert
die Versicherungswirtschaft auf, diese Lücke zu schließen.

Wer sich für ein Pedelec mit einer Anfahrhilfe entscheidet, sollte
wissen, dass es sich verkehrsrechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt:
Es kann sich aus eigener Kraft - ohne Mittreten - bewegen. Deshalb
ist mindestens eine Mofaprüfbescheinigung nötig, wenn der Fahrer nach
dem 31. März 1965 geboren wurde und nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis
für größere Fahrzeuge ist. Radwege dürfen innerorts nur befahren
werden, wenn dies ausnahmsweise durch Zusatzzeichen "Mofa frei"
gestattet ist. Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen
stets befahren werden.

Noch komplizierter wird es bei den sogenannten schnellen Pedelecs.
Diese Fahrzeuge erreichen schon ohne Tretunterstützung
Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Wer selbst in die Pedale tritt, kann
bis zu 45 km/h schnell werden. Hier ist manches umstritten: Je nach
Bundesland genügt entweder die Mofaprüfbescheinigung oder es wird
eine Fahrerlaubnis der Klasse M benötigt; davon hängt auch ab, ob
Radwege generell verboten sind. Auch ist nicht eindeutig geregelt, ob
für diese Fahrzeuge ein Motorradhelm Pflicht ist. Der Gesetzgeber
plant die Geschwindigkeitsgrenze für diese Pedelecs bei 30 km/h zu
ziehen und für langsamere Pedelecs eine Fahrradhelmpflicht
einzuführen.

Unproblematisch ist die Rechtslage bei der am weitesten
verbreiteten Gruppe der Pedelecs. Sie sind bis 25 km/h schnell und
besitzen keine Anfahrhilfe. Rechtlich werden sie als Fahrräder
eingestuft: Kennzeichen, Fahrzeugpapiere, Mindestalter und
Versicherungspflicht sind nicht vorgeschrieben. Ein Fahrradhelm ist
nicht erforderlich, aber dringend empfehlenswert. Für Schäden kommt
eine private Haftpflichtversicherung auf.

Hinweis am die Redaktionen:

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de ein
Infogramm an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.:(089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
www.presse.adac.de


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