| | | Geschrieben am 22-07-2011 Neue Dokumente beweisen: Franco Stella, Architekt des Berliner Schlossneubaus, erfüllte die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf nicht
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 Hamburg (ots) - Um das Berliner Stadtschloss tritt keine Ruhe ein.
 Zwar hat der Architekt  Franco Stella die Pläne für den Bau
 vorgestellt, und der Stiftungsrat hat den Bauplänen zugestimmt, doch
 der Streit um das Projekt könnte nun in eine neue Runde gehen. Dem
 Kunstmagazin art liegen Dokumente der italienischen Behörden vor, aus
 denen klar  hervorgeht, dass Stella lediglich für einen Architekten
 Sozialabgaben abgeführt hat. Franco Stella hat damit die
 Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb für den Schlossentwurf -
 mindestens drei festangestellte Architekten - nicht erfüllt. Bisher
 gab es lediglich starke Hinweise, dass Stella die
 Teilnahmebedingungen nicht erfüllt hatte.
 
 Nun liegt art ein Auszug des italienischen Nationalinstituts für
 soziale Fürsorge, der staatlichen Pensionskasse INPS, vor. Der
 dokumentiert, dass Stella nicht berechtigt war, am Wettbewerb des
 Bundesbauministeriums teilzunehmen. Denn dafür hätte er in den Jahren
 2004 bis 2006 mindestens drei festangestellte Architekten
 beschäftigen müssen. Der Auszug aus der Pensionskasse zeigt aber,
 dass er damals nur für einen Architekten Sozialabgaben gezahlt hat,
 den Architekten Michelangelo Zucchini - für eine Halbtagsstelle.
 Selbst 2009, als er schon am Schlossprojekt arbeitete, beschäftigte
 Stella nur eine weitere Architektin, und das auch nur halbtags.
 
 Gleichzeitig attackiert auch der Berliner Architekt Walter Noebel
 die Wahrheit der Aussagen von Franco Stella. Auf dem Bewerbungsbogen
 musste Stella auch ein Referenzobjekt angeben mit mehr als fünf
 Millionen Euro Bausumme, bei dem er mindestens die Vorplanung
 (Leistungsphase 2) in wesentlichen Teilen ausgeführt haben muss.
 Stella gab hier das Projekt der Messe von Padua an. Genau das
 "wesentlich" stellt Walter Noebel bei der Messe in Frage. "Die
 Architektenleistungen zum Wettbewerb, also Leistungsphase 2, sowie
 nach Auftragsvergabe die weiteren Planungsphasen wurden de facto von
 meinem Büro und meinen Mitarbeitern erbracht." Andere große
 Bauprojekte hat Stella nicht vorzuweisen.
 
 Mit diesen beiden Erkenntnissen nimmt der Fall Franco Stella eine
 neue Wendung. Das Bundesbauministerium antwortete auf die Frage von
 art, wie viele Architekten Franco Stella beim INPS gemeldet habe, mit
 einem Verweis auf ein bereits abgeschlossenes Gerichtsverfahren: "Die
 Zulässigkeit der Vergabe des Auftrages an Franco Stelle wurde vom
 Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 02.12.2009 bestätigt.
 Gegenstand des Verfahrens war insbesondere auch die Zulassung von
 Franco Stella zum Wettbewerb auf der Grundlage der vom Auslober
 vorgegebenen Zulassungskriterien. Das Urteil hat bestätigt, dass
 Franco Stella zu Recht am Wettbewerb teilnehmen konnte."
 
 Skandalös an der Causa Stella ist nach wie vor, dass durch die
 Teilnahmebedingung von drei Festangestellten 85 Prozent aller
 deutschen Architekten vom Wettbewerb ausgeschlossen worden waren, wie
 Zahlen des Europäischen Rats der Architekten ACE belegen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Maike Pelikan
 art Kommunikation
 Telefon  +49 (0) 40 / 37 03 - 21 57
 E-Mail    presse@art-magazin.de  ; Internet  www.art-magazin.de
 
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