| | | Geschrieben am 28-06-2011 Biogasrat sieht weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf beim EEG-Regierungsentwurf
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 Berlin (ots) - Der Biogasrat e.V. sieht nach den gestrigen
 Koalitionsgesprächen für die Biogasbranche noch kein Licht am
 Horizont. "Wenn die wirklichkeitsfremden Vorgaben zur Wärmenutzung
 und die abwegig niedrigen Vergütungssätze besonders für größere
 KWK-Anlagen so bleiben, ist ein Ausbau der Biomethan-KWK entsprechend
 der IEKP-Ziele und wie in der GasNZV festgelegt, nicht annähernd zu
 erreichen und auch die Weiterentwicklung der Vor-Ort-Verstromung mit
 intelligenten Wärmekonzepten nicht mehr möglich. Der Biogas- und
 Biomethanmarkt stirbt dann ab", erklärt Reinhard Schultz,
 Geschäftsführer des Biogasrat e.V.. Seine Hoffnungen ruhen auf den
 Bundestagsausschüssen, die morgen das EEG abschließend beraten.
 
 Erst gestern haben die großen Biomasse-Verbände, der Bundesverband
 BioEnergien, der Biogasrat und der Fachverband Biogas erstmalig in
 einem gemeinsamen Appell an die Koalitionsfraktionen diese Auffassung
 vertreten.
 
 "Grundlage für die Linie der Bundesregierung sind nach wie vor die
 zu niedrigen Vergütungssätze, welche das DBFZ als Gutachter für das
 Umweltministerium ermittelt hat," so Reinhard Schultz,
 Geschäftsführer des Biogasrat e.V.. Deshalb kann der Biogasrat auch
 nicht die Versuche des Deutschen Biomasse Forschungszentrums (DBFZ)
 akzeptieren, die vom Biogasrat bereits erhobenen Vorwürfe mangelnder
 Sorgfaltspflicht und mangelnden Realismus bei der Ermittlung der
 Basisdaten für die zukünftige Förderung von Biogas und Biomethan im
 Erneuerbaren Energien Gesetz /EEG) auszuräumen. Zugleich wies er den
 Vorwurf des DBFZ, der Biogasrat fordere, dass Stromkunden überteuerte
 Biogasanlagen subventionieren, als unhaltbar und branchenschädlich
 zurück. Reinhard Schultz: "Im Biogasrat sind Anlagenbauer und deren
 Kunden vertreten. Die Abnehmer von Biogasanlagen und
 Blockheizkraftwerken achten mit Argusaugen darauf, dass die
 Hersteller mit ihren Preisen auf dem Teppich bleiben. Hier herrscht
 zudem harter Wettbewerb." Schultz hofft, dass es noch gelingt, der
 Politik die Fehleinschätzungen des DBFZ deutlich zu machen. "Immerhin
 setzen sich die meisten Verbände inzwischen von den DBFZ Zahlen
 erkennbar ab."
 
 Verärgert ist der Biogasrat nach wie vor über das wissenschaftlich
 nicht vertretbare Verhalten eines Instituts, das gleichzeitig als
 Gutachter für die Bundesregierung und für den Biogasrat tätig war und
 während des wissenschaftlichen Prozesses seit Mitte 2010 nicht einmal
 eine Andeutung hinsichtlich unterschiedlicher Kosten- und
 Preisvorstellungen gemacht hat. "Wir sind jedenfalls sicher, dass wir
 mit unserem Gutachten, das durch aktive Teilnahme führender
 Branchenvertreter empirisch abgesichert ist, völlig richtig liegen",
 erklärt Reinhard Schultz. "Und danach fehlen im Gesetzentwurf die 2
 -3 ct/kWh für die Biogas- und Biomethanverstromung, die darüber
 entscheiden, ob es diesem Markt ab 2012 noch geben wird oder nicht."
 
 Interessanterweise stellt das DFBZ im Rahmen der
 dena-Biogaspartnerschaft die eigenen Empfehlungen ebenfalls infrage,
 da eine gemeinsam von allen Partnern der AG Politik - auch dem DBFZ -
 in der dena-Biogaspartnerschaft getragene Präsentation genau die
 Unterförderung von Biomethan-BHKW im EEG-Gesetzentwurf auf Basis der
 DBFZ-Vorschläge zum Gegenstand hat ( unter:www.dena.de ).
 
 Im Interesse der ganzen Biogasbranche bietet der Biogasrat dem
 DBFZ nun an, gemeinsam einen Datenabgleich vorzunehmen.
 
 Alle Informationen zum Biogasrat und zu seinen Positionen im
 Rahmen der EEG-Debatte sind auf seiner Website zu finden unter
 www.biogasrat.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Biogasrat e.V.,
 Dorotheenstrasse 35, 10117 Berlin, Tel 030-20143133, Email:
 geschaeftsstelle@biogasrat.de.
 
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