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Studienplatz einklagen im WS 2011/12: Achtung, erste Studienplatzklage-Frist am 15.07.2011

Geschrieben am 14-06-2011

Hamburg (ots) - Chancen der Studienplatzklage lassen sich durch
Planung vor dem 15.07.2011 erhöhen. Studienplatz-Spezialist empfiehlt
gerade in Medizin und Zahnmedizin erste Schritte schon vor Erhalt der
Ablehnungsbescheide.

Im Wintersemester 2011/12 wird sich die Studienplatz-Situation
vss. erneut verschärfen durch Aussetzung der Wehrpflicht und doppelte
Abiturjahrgänge.

Dadurch wird besonders in den Hochschulstart-Studienfächern
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, aber auch in
Psychologie der NC und die auch die Wartezeit ansteigen. Schon heute
müssen soagr Einser-Abiturienten über 6 Jahre auf einen
Medizin-Studienplatz warten.

Wer nicht jahrelang warten will, der kann versuchen sich
einzuklagen. Dazu Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, Spezialist
für Studienplatzklagen: "Mit der Studienplatzklage machen wir für
Abiturienten geltend, dass ihnen unabhängig von der Abiturnote
und/oder Wartezeit ein Studienplatz zusteht."

Möglich wird dies dadurch, dass die Hochschule bei der Berechnung
ihrer verfügbaren Studienplätze (Kapazität) sich - absichtlich oder
unabsichtlich - verrechnet hat.

Aber: Zahlreiche Abiturienten machen einen entscheidenden Fehler,
indem sie erst nach Erhalt der Ablehnungsbescheide die
Studienplatzklage planen. Nicht die Frist auf dem Ablehnungsbescheid
ist entscheidend, sondern die Fristen, die in dem
Hochschulzulassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind.
Die ersten Fristen laufen für das Wintersemester bereits am 15.07.
ab. Eine Studienplatzklage ist auch noch später (z.B. nach Erhalt des
Ablehnungsbescheides) möglich, jedoch dann nicht mehr an allen
Hochschulen.



Pressekontakt:
RA Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
bundesweit tätig und vertretungsbereit

Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50 (24 Stunden erreichbar)
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de


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