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Zank um Hartz-IV-Empfänger / Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich vom Bundessozialgericht benachteiligt

Geschrieben am 10-06-2011

Baierbrunn (ots) - Nach einer Entscheidung des
Bundessozialgerichtes vom Januar dieses Jahres bekommen
Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert bleiben müssen, vom
Jobcenter 287 Euro für ihre Versicherung erstattet. Die gesetzlichen
Kassen bekommen pro Versichertem nur 131 Euro. Weil ihre Ausgaben für
diese Mitglieder tatsächlich im Schnitt 278 Euro betragen, fühlen
sich AOK und Co. benachteiligt. Im Jahr summierten sich diese
Ausgaben auf über fünf Milliarden Euro, rechnet Dr. Doris Pfeiffer,
Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen
Krankenkassen in der "Apotheken Umschau" vor und klagt: "Es gibt
keinen Grund, die private Krankenversicherung gegenüber der
gesetzlichen besserzustellen." Privat Versicherte, die Hartz-IV
bekommen, können nicht in eine gesetzliche Kasse wechseln. Wenn sie
den Basistarif gewählt haben, müssen sie den halben Beitragssatz
bezahlen. Da die Jobcenter ihnen bis zu dem Urteil nur 131 Euro
erstatteten, mussten sie den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Das
konnte im Monat bis zu 156 Euro sein - unzumutbar, befand das
Bundesgericht. Seither bekommen sie die kompletten Ausgaben ersetzt.
Die gesetzlichen Kassen verlangen nun Gleichbehandlung. Doris
Pfeiffer fordert, dass der Bund ihnen die durchschnittlichen Ausgaben
erstattet, die ihre Arbeitslosen verursachen. Viele privat
versicherte Hartz-IVer streiten nun mit dem Jobcenter um die
Übernahme der Kosten vor dem Urteilsspruch. Es scheint darauf
hinauszulaufen, dass nur diejenigen erfolgreich sein werden, die
vorher schon Widerspruch eingelegt hatten.

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Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de


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