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Lüner Kraftwerksbauer mit EuGH-Urteil zufrieden - Luxemburger Urteil schafft Rechtssicherheit (mit Bild)

Geschrieben am 12-05-2011

Lünen/Luxemburg (ots) -

"Nach der Entscheidung kann das Verfahren vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster nun zügig fortgeführt werden." Manfred
Ungethüm, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH, ist
mit dem am Vormittag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) in Luxemburg sichtlich zufrieden. "Entscheidend für uns ist,
dass die EuGH-Richter für Rechtssicherheit gesorgt haben", bewertet
Ungethüm das Urteil.

Nach dem Richterspruch ist das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
nicht europarechtskonform. Das 2006 verabschiedete Gesetz schränkt
die Klagerechte von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz unzulässig stark ein, so der EuGH.
Mit dem Richterspruch erhalten Umweltverbände wie der Bund für Umwelt
und Naturschutz (BUND) nun auch bei diesen Verfahren ein
vollumfängliches Klagerecht in Deutschland. Das Urteil hat
wegweisende Bedeutung bei Genehmigungsverfahren für industrielle,
aber auch landwirtschaftliche Großprojekte, die nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind. Künftig müssen
Investoren und Vorhabenträger Genehmigungsanträge mit einer deutlich
umfangreicheren Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinterlegen (Flora-Fauna-Habitat).

"Da das Urteil zu erwarten war, haben wir die vergangenen zwei
Jahre genutzt, um eine vollumfängliche
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen", erläutert Ungethüm und
ergänzt, "wir verpflichten uns zudem freiwillig, Emissionen deutlich
unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu garantieren." Daher gehen
die Kraftwerkbauer nicht davon aus, dass das Urteil Auswirkungen auf
den Weiterbau und die für den Winter 2012/2013 geplante
Inbetriebnahme des Lüner Kraftwerks haben wird.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist Teil des
Prozesses um die Genehmigung des Trianel Kraftwerks vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster. Das OVG Münster hatte im März 2009
den EuGH angerufen und um Stellungnahme zu der Frage gebeten, in
welchem Umfang Umweltverbände klageberechtigt sind. Diese Frage hat
die vierte Kammer des EuGH unter dem Vorsitz von Jean-Claude Bonichot
heute zugunsten der Umweltverbände entschieden. Nun sind die
Münsteraner Richter wieder am Zug.



Pressekontakt:
Elmar Thyen, Leiter Unternehmenskommunikation
Fon +49 (0)241 41320-413
Mobil +49 (0)151 12 64 17 87
Mail e.thyen@trianel.com


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