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Informationen und Musterfragebogen zum Zensus 2011 in 13 Sprachen

Geschrieben am 09-05-2011

Wiesbaden (ots) - Beim jetzt gestarteten Zensus 2011 werden in den
kommenden Wochen etwa ein Drittel der Bevölkerung mit einem der
Zensus-Fragebogen um Auskunft gebeten. Damit auch Menschen mit
eingeschränkten Deutschkenntnissen die Fragebogen schnell und mühelos
beantworten können, bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder pünktlich zum heutigen Befragungsstart am 9. Mai 2011 unter
www.zensus2011.de umfassende Informationen zu den einzelnen
Befragungen sowie Musterfragebogen in bis zu 13 Sprachen an.

Die in der jeweiligen Sprache übersetzten Musterfragebogen dienen
dem besseren Verständnis der Fragen. Die Angaben selbst müssen immer
auf dem offiziellen deutschsprachigen Zensus-Fragebogen eingetragen
werden. Bei den persönlichen Befragungen halten die Interviewerinnen
und Interviewer die Musterfragebogen selbstverständlich in den
jeweiligen Sprachen bereit.

Für die Haushaltebefragung, die bei knapp 10% der Bevölkerung
durchgeführt wird, werden Musterfragebogen in 13 Sprachen angeboten:
Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Polnisch, Griechisch,
Arabisch, Portugiesisch, Französisch, Rumänisch, Spanisch,
Vietnamesisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung, an der sich alle Wohnungs-
und Wohngebäudeeigentümer beteiligen müssen, stehen Musterfragebogen
in folgenden Sprachen bereit: Englisch, Türkisch, Russisch,
Italienisch, Polnisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

In insgesamt fünf Sprachen übersetzt wurden die Fragebogen zur
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften: Englisch,
Türkisch, Russisch, Polnisch und Spanisch.

Im Internetportal www.zensus2011.de finden sich neben den
Musterfragebogen die wichtigsten Informationen zu den einzelnen
Befragungen, zu den Meldemöglichkeiten, zu den gesetzlichen
Grundlagen und zum Datenschutz. Diese grundlegenden Informationen
werden in der Rubrik "International" in insgesamt 13 Sprachen
angeboten.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren -
in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt.
Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine
Haushaltebefragung bei 7,9 Millionen Menschen, eine Gebäude- und
Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und
Eigentümerinnen sowie Befragungen in allen Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften vor.


Weitere Auskünfte gibt:
Annette Pfeiffer,
Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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