EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur
Hauptversammlung
Geschrieben am 09-05-2011 |   
 
 -------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
E I N L A D U N G 
 
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen 
 
              für die am Mittwoch, den 08. Juni 2011, um 10:00 Uhr 
                     im Austria Center Vienna (ACV), Saal A, 
                        Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, 
                                  stattfindende 
 
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                                       der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
 
                 Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
 
 
                                 A. TAGESORDNUNG 
 
 1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  des 
    Konzernabschlusses samt  Konzernlagebericht  jeweils  zum  31.12.2010,  des 
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über 
    das  Geschäftsjahr  2010  sowie   des   Corporate-Governance-Berichts   des 
    Vorstands. 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum  31.12.2010 
    ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  für  das 
    Geschäftsjahr 2010. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Aufsichtsrats  für 
    das Geschäftsjahr 2010. 
 
 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  Mitglieder  des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010. 
 
 6. Wahl   des   Abschlussprüfers   (Bankprüfers)   für   den   Jahres-   und 
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat. 
 
 8. Beschlussfassung über den Widerruf des noch nicht ausgenützten  Teils  der 
    Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und  die 
    Erteilung der Ermächtigung für ein neues  genehmigtes  Kapital  gegen  Bar- 
    und/oder Sacheinlage unter Wahrung des gesetzlichen  Bezugsrechts  und  die 
    entsprechende Satzungsänderung. 
 
 9. Beschlussfassung   über   die   Ermächtigung    zur    Einziehung    von 
    Partizipationskapital und die entsprechende Satzungsänderung. 
 
10. Beschlussfassung     über     die      Ermächtigung      zu      einem 
    Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstands. 
 
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende  Unterlagen  liegen  spätestens   ab   18.   Mai   2011   während   der 
Geschäftszeiten   zur   Einsicht   der   Aktionäre   und   der    Inhaber    von 
Partizipationsscheinen in  den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der  Raiffeisen  Bank 
International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf: 
 
  • Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht, 
  • Corporate-Governance-Bericht, 
  • Konzernabschluss 2010 samt Konzernlagebericht, 
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
  • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, 
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10 
  • Erklärung  des  Kandidaten  für  die   Wahl   in   den   Aufsichtsrat   zu 
    Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf 
  • Satzung unter Ersichtlichmachung der unter  Tagesordnungspunkten  8  und  9 
    vorgeschlagenen Änderungen 
 
Diese Unterlagen,  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das 
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht  gemäß  §  114  AktG 
sind   spätestens   ab   18.   Mai   2011    außerdem    im    Internet    unter 
www.rbinternational.com  (Investor   Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) 
 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur   
Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im  
Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich  
nach dem Anteilsbesitz am Ende des  zehnten Tages vor dem Tag der  
Hauptversammlung, das  ist  der  Sonntag,  29.  Mai  2011, 24.00 Uhr, 
Wiener Zeit (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer  
an  diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Depotverwahrte Inhaberaktien 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des   
Anteilsbesitzes am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung  gemäß   
§   10a   AktG,   die   der Gesellschaft  spätestens  am  3.  Juni   
2011  ausschließlich  unter  einer   der nachgenannten Adressen  
zugehen muss (näher zu vorgeschriebenem Inhalt  und  Form der  
Depotbestätigung unten): 
 
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 
 
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei  die  Depotbestätigung  als 
            eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF)  anzuschließen  ist, 
            oder 
per Post:   Raiffeisen Bank International AG 
            Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations 
            Am Stadtpark 9 
            1030 Wien 
 
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über  ein  international   
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der  
Kreditinstitute, dessen  Teilnehmer eindeutig identifiziert werden  
können (SWIFT)  ist  für  diese  Hauptversammlung und bis auf  
weiteres noch nicht möglich. Stattdessen wird bis auf  weiteres  als  
elektronischer Kommunikationsweg  das  Telefax  und  das  E-Mail  mit 
der  oben angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz 
in  einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in  
einem  Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige  
Fertigung erforderlich) in deutscher  oder englischer Sprache  
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines   
im  Verkehr    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.  
BIC-Code, SWIFT),  • Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,    
Anschrift,   Geburtsdatum   bei    natürlichen  Personen,   
gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei    juristischen 
Personen,  • Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl   der   Aktien   des 
Aktionärs,   ISIN    (AT0000606306),  • Depotnummer, andernfalls eine 
sonstige Bezeichnung,  • Die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die 
Depotbestätigung  auf  den  oben    genannten Nachweisstichtag, das  
ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr Wiener  Zeit,    bezieht. 
 
Die Übermittlung  der  Depotbestätigung  gilt  gleichzeitig  als   
Anmeldung  zur Hauptversammlung. 
 
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien 
 
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche   
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der  
Gesellschaft  ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen  
spätestens  am  3.  Juni  2011  zugehen muss. Für den Inhalt der   
Bestätigung  des  Notars  gilt  das  oben  Ausgeführte sinngemäß (mit 
Ausnahme der Depotnummer). 
 
Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung   
bzw.  durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht  gesperrt;   
Aktionäre  können  deshalb über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  
Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer Depotbestätigung weiterhin frei 
verfügen. 
 
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE 
                         GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile  zusammen  5 %  des  Grundkapitals   
erreichen  und  die nachweisen, dass sie seit mindestens drei   
Monaten  vor  Antragstellung  Inhaber dieser Aktien sind (zum  
Nachweis sogleich unten), können schriftlich  verlangen, dass  
zusätzliche Punkte auf die  Tagesordnung  dieser  Hauptversammlung   
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in   
Schriftform  (Unterschrift erforderlich) spätestens am 18. Mai 2011  
der  Gesellschaft  an  Raiffeisen  Bank International AG, Mag.  
Susanne Langer - Head of  Group  Investor  Relations,  Am Stadtpark  
9, 1030 Wien, zugeht. Jedem  so  beantragten  Tagesordnungspunkt   
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder  
Beschlussvorschlag  muss auch in einer deutschen Sprachfassung  
vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei  depotverwahrten   
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a  AktG,   
in  der  bestätigt  wird, dass die antragstellenden Aktionäre  (5 %   
des  Grundkapitals)  seit  mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind  und  die zum Zeitpunkt der  
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben  (7)  Tage sein   
darf.  Bei  mehreren  Aktionären,  die  nur  zusammen  den   
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 %  des  Grundkapitals   
erreichen  oder  bei  mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die  
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von  5 % vermitteln, müssen sich  
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag  beziehen. Hinsichtlich 
der übrigen Anforderungen an  die  Depotbestätigung  wird  auf  die  
Ausführungen  unter  Abschnitt   C.   verwiesen.   Bei   nicht    
depotverwahrten Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  Bestätigung 
eines   österreichischen öffentlichen  Notars,  für  die  das  oben   
zur   Depotbestätigung   Ausgeführte sinngemäß gilt. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,  
können  zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge  zur   
Beschlussfassung  samt  Begründung übermitteln und verlangen, dass  
diese Vorschläge  zusammen  mit  den  Namen  der betreffenden  
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung  und  einer  allfälligen  
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats  auf  der   
Internetseite  der Gesellschaft zugänglich  gemacht  werden,  wenn   
dieses  Verlangen  in  Textform spätestens  am  27.  Mai  2011  der   
Gesellschaft  entweder   per   Telefax   an +43 (0)1 8900 500 83, per 
E-Mail  an  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,  wobei dieses   
Verlangen  als  eingescannter  Anhang  dem  E-Mail   (z.B.   PDF,    
TIF) anzuschließen ist, oder  an  Raiffeisen  Bank  International   
AG,  Mag.  Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am  
Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht. 
 
Bei  einem  Vorschlag   zur   Wahl   eines   Mitglieds   in   den    
Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) tritt an die Stelle der  
anzuschließenden  Begründung  die Erklärung der vorgeschlagenen  
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die  vorgeschlagene Person  hat  darin 
ihre  fachliche   Qualifikation,   ihre   beruflichen   oder  
vergleichbaren Funktionen sowie alle  Umstände  darzulegen,  die  die 
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.  Jeder   
Beschlussvorschlag  muss  auch  in einer deutschen Sprachfassung  
vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses  
Aktionärsrechts  genügt bei depotverwahrten  Inhaberaktien  die   
Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß 
 
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht  älter  als 
sieben (7) Tage sein  darf.  Bei  mehreren  Aktionären,  die  nur  zusammen  den 
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 %  des  Grundkapitals  erreichen  oder 
bei  mehreren   Depotbestätigungen   über   Aktien,   die   nur   zusammen   das 
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich  die  Depotbestätigungen  auf 
denselben Stichtag beziehen.  Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen  an  die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche   
Bestätigung eines   österreichischen   öffentlichen   Notars,   für   
die   das   oben   zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. 
 
Auskunftsrecht 
 
Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung   
Auskunft   über Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,   
soweit   sie   zur   sachgemäßen Beurteilung eines   
Tagesordnungspunktes  erforderlich  ist.  Die  Auskunft  darf  
verweigert werden, soweit sie nach  vernünftiger  unternehmerischer   
Beurteilung geeignet  ist,  dem  Unternehmen  oder  einem   
verbundenen   Unternehmen   einen erheblichen Nachteil zuzufügen,  
oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,  110, 
und    118    AktG    sind    auf    der    Internetseite    der    Gesellschaft 
www.rbinternational.com  (Investor   Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) 
zugänglich. 
 
E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN 
 
Inhaber    von     Partizipationsscheinen     ("Raiffeisen-Partizipationskapital 
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs. 5  BWG  das  Recht,  an  der  Hauptversammlung 
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG  Auskünfte  zu  begehren.  Es  ist  ihnen  auf 
 
Verlangen  in   der   Hauptversammlung   Auskunft   über    
Angelegenheiten   der Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur    
sachgemäßen   Beurteilung   eines Tagesordnungspunktes erforderlich  
ist.  Die  Auskunft  darf  verweigert  werden, soweit sie nach  
vernünftiger unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem  
Unternehmen  oder  einem  verbundenen  Unternehmen  einen   
erheblichen  Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Weitere   Rechte,   insbesondere   Stimmrechte,   stehen   den   Inhabern    von 
Partizipationsscheinen nicht zu. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  richtet  sich  für  die 
 
Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser   
Partizipationsscheine am 29. Mai 2011, 24.00 Uhr, Wiener Zeit   
(Nachweisstichtag).  Zur  Teilnahme  an der Hauptversammlung ist nur  
berechtigt, wer  an  diesem  Stichtag  Inhaber  von  
Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für  Aktionäre  unter   
Abschnitt  C. dargestellten maßgeblichen Regelungen zur   
Depotbestätigung;  eine  schriftliche 
 
Bestätigung    des    depotführenden    Kreditinstitutes    hinsichtlich     der 
Partizipationsscheine  muss  der  Gesellschaft  spätestens  am  3.   Juni   2011 
ausschließlich unter einer der  oben  genannten  Adressen  (Abschnitt  C.  unter 
"Depotverwahrte Inhaberaktien") zu gehen. Für den Inhalt  der  Bestätigung  über 
den  Nachweis  des  Besitzes  der  Partizipationsscheine  gilt  das  oben  unter 
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß: 
 
 • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr 
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT), 
 
• Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen:  Name/Firma,   
Anschrift,    Geburtsdatum  bei   natürlichen   Personen,    
gegebenenfalls   Register   und    Registernummer bei juristischen  
Personen,  • Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der  
Partizipationsscheine  des    Inhabers  von  Partizipationsscheinen,  
ISIN   (AT0000A0D915,   AT0000A0D907,    AT0000A0D8Z1,    
AT0000A0D8Y4,   AT0000A0D8X6,   AT0000A0D8W8,   AT0000A0D8V0,     
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),  • Depotnummer,  
andernfalls eine sonstige Bezeichnung,  • Die ausdrückliche  
Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung  auf  den  oben     
genannten Nachweisstichtag, das ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr  
Wiener  Zeit,    bezieht. 
 
F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt 
ist,  hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen   
des  Aktionärs  an  der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben  
Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er vertritt. Ebenso können sich  
Inhaber  von  Partizipationsscheinen  hinsichtlich ihres Rechts auf  
Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  ihres  Auskunftsrechts durch 
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. 
 
Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen   
oder  einer juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei   
auch  mehrere  Personen bevollmächtigt  werden  können.  Hat   der    
Aktionäre   seinem   depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, 
so  genügt  es,  wenn  dieses  zusätzlich  zur Depotbestätigung die  
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der   
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht   
spätestens  am  6.  Juni  2011  an einer der nachgenannten Adressen  
der Gesellschaft einzulangen. 
 
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 
 
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,  wobei  die  Vollmacht 
            als eingescannter Anhang (z.B. PDF, TIF)  dem  E-Mail  anzuschließen 
            ist, oder 
per Post:   Raiffeisen Bank International AG, Mag.  Susanne  Langer  -  Head  of 
            Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien 
 
Als besonderer Service steht den  Aktionären  (nicht  jedoch  den   
Inhabern  von Partizipationsscheinen) ein Vertreter des  
Interessenverbandes für Anleger,  IVA, Feldmühlgasse 22, 1130  Wien,  
als  unabhängiger  Stimmrechtsvertreter  für  die Stimmrechtsausübung 
auf  der  Hauptversammlung  zur  Verfügung.  Bei  Interesse 
 
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme  mit  Herrn  Dr.  Michael 
Knap  unter  der  Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740   oder   per   E-Mail: 
michael.knap@iva.or.at.   Auch    bei    Bevollmächtigung    des    unabhängigen 
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben  beschrieben,  an  die 
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind  direkt  dem  IVA  bekannt  zu 
geben. 
 
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein  IVA-Vollmachtsformular 
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf  Verlangen  zugesandt 
und sind auf der Internetseite der  Gesellschaft  unter  www.rbinternational.com 
 
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das   
Grundkapital  der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist  in   
195.505.124  auf  Inhaber  lautende stimmberechtigte Stammaktien  
(Stückaktien)  zerlegt.  Jede  Aktie  gewährt  eine Stimme. Die  
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten  zum  Zeitpunkt  der  
Einberufung (Stichtag 30. April 2011) 943.771 eigene Aktien. Hieraus  
stehen  der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien  
unterliegen einem Stimmverbot. 
 
Die  Gesamtzahl  der  teilnahme-  und  stimmberechtigten  Aktien    
beträgt   zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 30. April  2011)   
194.561.353.  Es  bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
H. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die  interessierte   
Öffentlichkeit  können den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung  
am 8. Juni  2011  ab  ca.  10  Uhr live  im  Internet  unter   
www.rbinternational.com   verfolgen.   Eine   darüber hinausgehende  
Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. 
 
I. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen  
werden  die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der  
Hauptversammlung  einzufinden und sich beim Registrierungsschalter   
unter  Vorlage  eines  gültigen  amtlichen Lichtbildausweises  
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. 
 
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr. 
 
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der  zur   
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine   
Identitätsfeststellung  nicht möglich sein, kann der Einlass  
verweigert werden. 
 
Wenn  Sie  als  Bevollmächtigter  zur  Hauptversammlung   kommen,    
nehmen   Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die  
Vollmacht mit. Falls das Original  der Vollmacht bereits an die   
Gesellschaft  oder  den Vollmachtsvertreter  (an  die unter F.  
angegebenen Adressen) gesendet  wurde, erleichtern  Sie  den   
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. 
 
Wien, im Mai 2011 
 
Der Vorstand 
               der 
Raiffeisen Bank International AG 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
ots Originaltext: Raiffeisen Bank International AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Raiffeisen Bank International AG 
Mag. Susanne Langer  
Tel.: +43 1 71707-2089  
ir@rbinternational.com 
 
Branche: Banken 
ISIN:    AT0000606306 
WKN:      
Index:   ATX Prime, ATX 
Börsen:  Luxembourg Stock Exchange / Börse 
         Wien / Amtlicher Handel
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  330546
  
weitere Artikel: 
- BVI-Fondsabsatz beträgt im ersten Quartal gut 9 Mrd. Euro Frankfurt am Main (ots) - 
 
   Die deutsche Investmentfondsbranche hat von Anfang Januar bis Ende 
März per Saldo 9,4 Mrd. Euro neue Anlagemittel eingesammelt. Dabei  
flossen von institutionellen Investoren 14,4 Mrd. Euro in  
Spezialfonds. Aus Publikumsfonds hingegen haben Anleger seit  
Jahresbeginn 4,6 Mrd. Euro abgezogen. Infolge des Erdbebens in Japan  
haben Anleger allein im März 3,4 Mrd. Euro aus Publikumsfonds  
zurückgegeben. Das Netto-Mittelaufkommen bei Spezialfonds blieb  
hingegen mit 2,4 Mrd. Euro auch im März positiv. Dies ist mehr...
 
  
- DEUTSCHE BKK kooperiert mit ERGO Direkt Versicherungen Wolfsburg/Nürnberg (ots) - Seit März 2011 bietet die DEUTSCHE BKK  
ihren Mitgliedern exklusiv die privaten Krankenzusatzversicherungen  
von ERGO Direkt Versicherungen an. Damit bekennt sich die DEUTSCHE  
BKK zu dem meistgewählten Direktversicherer und seinen  
Zusatzprodukten. Seit 2004 arbeiten die beiden starken Partner  
vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. 
 
   Die Kooperation der DEUTSCHEN BKK mit ERGO Direkt bringt für die  
Versicherten der DEUTSCHEN BKK zahlreiche Vorteile. "Der Kunde der  
DEUTSCHEN BKK erhält erstklassige Produkte mehr...
 
  
- Santander Bank: Top-TagesGeld mit 2,50 Prozent Zinsen / - Zinssatz ab dem ersten Euro / - Kein Mindestanlagebetrag / - Täglich verfügbar Mönchengladbach (ots) - Die Santander Bank, Zweigniederlassung der 
Santander Consumer Bank AG, bietet ab sofort Neukunden als  
attraktives Angebot das Top-TagesGeldkonto an. Bereits ab dem ersten  
Euro beträgt der Zinssatz 2,50 Prozent bis zu einem Anlagebetrag von  
100.000,-- EUR. Die Zinsgutschrift erfolgt quartalsweise.  
Interessenten können sich in jeder Santander Bank Filiale, unter  
www.santanderbank.de/top-tagesgeld oder 0180-5556709* informieren  
sowie das Top-TagesGeldkonto eröffnen.  
 
   Die Santander Consumer Bank AG ist Mitglied mehr...
 
  
- Heraeus schließt Geschäftsjahr 2010 mit Rekordergebnis ab Hanau (ots) -  
 
   - Produktumsatz in 2010 um 58 Prozent erstmalig auf über 4 Mrd.  
     EUR gesteigert 
   - Edelmetallhandelsumsatz in 2010 um 32 Prozent auf 17,9 Mrd. EUR  
     gestiegen 
   - EBIT steigt in 2010 um 132 Prozent auf 396 Mio. EUR 
   - Jahresüberschuss in 2010 mit 260 Mio. EUR mehr als verdoppelt 
   - Flüssige Mittel und Wertpapiere in Höhe von 638 Mio. EUR stabil  
     gehalten 
   - Umsatz und EBIT im ersten Quartal 2011 deutlich gesteigert 
 
   Das Geschäftsjahr 2010 geht als das bislang erfolgreichste in die  
160-jährige mehr...
 
  
- EANS-News: Vivacon AG jetzt mit neuer Doppelspitze - Georg R. Steimel neuer
Finanzvorstand -------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der 
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
Vorstand/Personalie 
 
Köln (euro adhoc) - Köln, 09. Mai 2011. Mit sofortiger Wirkung wird  
Georg R. Steimel (47) zum neuen Finanzvorstand/CFO der Vivacon AG  
berufen. Der bereits seit September 2010 als Finanzdirektor bei  
Vivacon AG tätige Finanzfachmann hatte in den mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Finanzen
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |