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EANS-Hauptversammlung: UNIQA Versicherungen AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UNIQA Versicherungen AG

E I N L A D U N G

an die Aktionäre von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien
zu der am Montag, 30.5.2011, 10.00 Uhr,

im UNIQA Tower, A 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss,
Platinum, stattfindenden

12. ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
von UNIQA Versicherungen AG zum 31.12.2010, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate Governance Berichts des
Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands für die Gewinnverwendung mit dem
Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG je für das Geschäftsjahr 2010.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
6. Wahl von zehn Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf:

(i) Jahresabschluss zum 31.12.2010 samt Lagebericht;
(ii) Konzernabschluss zum 31.12.2010 samt Konzernlagebericht;
(iii) Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2010;
(iv) Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
(v) Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2010;
(vi) Erklärungen der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
Personen gemäß § 87 Abs 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation,
berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur Besorgnis
einer Befangenheit bestehe;
(vii) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 6.;
(viii) Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109,
110 und 118 AktG.

Diese Einberufung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft sowie die oben zu (i) bis (viii) (jeweils
einschließlich) genannten Unterlagen können ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kostenlos bei der Gesellschaft
in A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, bezogen werden und sind ferner auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor
Relations/Bekanntmachungen/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind
auf der Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung
und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 9.5.2011, zugehen. Ein
solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der
Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, zu richten.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an die Gesellschaft unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per
Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per e-mail an
die e-mail Adresse investor.relations@uniqa.at, wobei bei
Übermittlung mit e-mail das Verlangen in Textform (z.B. als pdf) dem
e-mail anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens am 19.5.2011, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Bekanntmachungen/
Hauptversammlung 2011 zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist 20.5.2011, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 25.5.2011, schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations,
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 zugehen
muss. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG
nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationssystem (wie z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen. Diese Festlegung gilt bis zur
Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung in 2012 und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft durchgehend zugänglich. Die
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
bis spätestens 25.5.2011 zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung
bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien gilt § 10a Abs 2 AktG mit der
Ausnahme sinngemäß, dass die Nummer des Depots nicht anzugeben ist.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu
enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des Aktionärs,
- Depotnummer bzw andernfalls sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich des von
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/Bekanntmachungen/Hauptversammlung zur Verfügung
gestellten Formulars bedienen. Die Verwendung dieses Formulars ist
nicht zwingend. Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft bis spätestens 27.5.2010, 16:00 Uhr (letzter Werktag vor
der Hauptversammlung) schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations,
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per e
mail an die e mail Adresse investor.relations@uniqa.at, wobei bei
Übermittlung mit e mail die Vollmacht in Textform (z.B. als pdf) dem
e-mail anzuschließen ist, zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
übergeben werden.

Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet ab 9.00
Uhr statt. Die Aktionäre und deren Vertreter werden gebeten, einen
amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität
mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich vor, die Identität der zur
Hauptversammlung erscheinenden Personen (Aktionäre und deren
Vertreter) festzustellen. Sollte die Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, können der Einlass und die Teilnahme verweigert werden.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 142.985.217,00, das in 142.985.217
auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die
Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt dem
gemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 142.165.567 Stück. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.

Wien, im April 2011 Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: UNIQA Group Austria
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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