EANS-Hauptversammlung: Progress-Werk Oberkirch AG / Einberufung der
Hauptversammlung
Geschrieben am 14-04-2011 |   
 
 -------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800 
 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem 25. Mai 2011,  
um 14.00 Uhr, in der Erwin-Braun-Halle, Querstraße 10, 77704  
Oberkirch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der  
Progress-Werk Oberkirch AG. 
 
TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten  
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten  
Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern  
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des  
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 
 
Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu  
machen und zu erläutern. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand  
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. März  
2011 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.  
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
keine Beschlüsse zu fassen. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31.  
Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 
4.939.597,25 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR je dividendenberechtigter  
Stückaktie: 2.500.000,00 EUR 
 
Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen: 2.400.000,00 EUR 
 
Vortrag auf neue Rechnung: 39.597,25 EUR 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien.  
Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der  
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien  
halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den  
Dividendenteilbetrag, der auf die eigenen Aktien entfällt. Der  
Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  
für das Geschäftsjahr 2010 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor. 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor,  
für das Geschäftsjahr 2011 die Ernst & Young GmbH  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für  
den Jahresabschluss der Gesellschaft mit Lagebericht sowie für den  
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zu wählen. 
 
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der  
Gesellschaft 7.500.000,00 EUR und ist eingeteilt in 2.500.000  
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts 
 
- Anmeldung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des  
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der  
Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die  
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der  
nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse  
spätestens am 18. Mai 2011 zugehen. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
c/o Hauptversammlungen (4027 H) 
Landesbank Baden-Württemberg 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 / 127-79256 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und in  
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des  
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der  
Nachweis hat sich auf den Beginn des 4. Mai 2011 (Nachweisstichtag)  
zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär  
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen  
nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen  
Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu  
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form  
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte  
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten  
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die  
Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes  
Sorge zu tragen. 
 
- Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch  
durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein  
sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,  
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere  
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es  
der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den  
Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,  
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt  
werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und  
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu  
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmäch-tigung stehen folgende  
Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Abt. Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: 07802 / 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer  
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG  
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten  
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit  
dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm  
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze  
entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular  
und weitere Informationen zur Bevoll-mächtigung übersandt. Das  
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen  
zugesandt und ist außerdem im Internet unter  
http://www.progress-werk.de/investorrelations/hauptversammlung  
ab-rufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise  
mittels des von der Gesellschaft zur Verfü-gung gestellten  
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem  
Recht zur Unterbevollmächtigung haben wir Frau Ilse Rothweiler und  
Herrn Volker Huber benannt. Beide Stimmrechtsvertreter sind  
Mitarbeiter der Gesellschaft. Den Stimmrechtsvertretern der  
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die  
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne eine  
ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen  
der Tagesordnung werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Zur  
Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen  
oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die  
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch an  
einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf eine  
Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet sind, oder 
über nicht in der Tagesordnung angekündigte Beschlussgegenstände  
können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen.  
Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die 
den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen  
erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte  
übersandte, den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandte  
und außerdem im Internet unter  
http://www.progress-werk.de/investorrelations/hauptversammlung  
abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft  
unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 23. Mai 2011 zugehen. 
 
Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die  
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt  
werden. 
 
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG 
 
- Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals (das entspricht 375.000 EUR) erreichen, können  
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt  
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den  
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor  
der Hauptversammlung, also bis spätestens 24. April 2011, unter  
folgender Adresse zugehen: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Vorstand 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen  
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten  
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des  
Namens des Aktionärs und einer Begründung an die nachstehende Adresse 
zu richten. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Abt. Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: 07802 / 84-356 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis  
spätestens 10. Mai 2011, unter dieser Adresse eingegangenen  
Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den 
Aktionären im Internet unter  
http://www.progress-werk.de/investorrelations/hauptversammlung  
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen  
muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich  
gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand  
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der  
Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der  
Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in  
wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben 
oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss auch dann  
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000  
Zeichen beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge  
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige  
Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch  
vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der  
Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von  
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die  
vorstehenden Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag  
nicht begründet werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch  
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den  
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine  
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten  
angibt (§ 127 AktG). 
 
- Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft  
über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft  
zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die  
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und  
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen  
Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der  
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich  
die Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter  
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das  
gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach  
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der  
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht  
unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch  
die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde, 
 
§ 14 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- 
und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§  
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet  
unter http://www.progress-werk.de/investorrelations/hauptversammlung  
abrufbar. 
 
Informationen nach § 124a AktG 
 
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden  
Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen  
sind im Internet unter  
http://www.progress-werk.de/investorrelations/hauptversammlung  
zugänglich. 
 
Oberkirch, im April 2011 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
 
Der Vorstand 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
ots Originaltext: Progress-Werk Oberkirch AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Claudia Birk 
Tel.: +49 7802 / 84-346 
Fax: +49 7802 / 84-356 
e-Mail: 	claudia.birk@progress-werk.de 
 
Branche: Auto 
ISIN:    DE0006968001 
WKN:     696800  
Börsen:  Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard 
         Berlin / Freiverkehr 
         Hamburg / Freiverkehr 
         Stuttgart / Freiverkehr 
         Düsseldorf / Freiverkehr 
         München / Freiverkehr
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  326599
  
weitere Artikel: 
- Aareal Bank AG beschließt Kapitalerhöhung Wiesbaden (ots) - DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN  
INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE,  
WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN  
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT. 
 
   - Konsortialbanken garantieren Bruttoerlös in Höhe von rund 269  
     Mio. EUR 
   - Mittelzufluss soll für Wachstum im Segment Strukturierte  
     Immobilienfinanzierungen und Stärkung der Eigenkapitalbasis  
     genutzt werden / Darüber hinaus wird eine weitere Rückführung  
 mehr...
 
  
- EANS-News: SinnerSchrader AG / SinnerSchrader grows by 34 per cent in the second
quarter of 2010/2011 - EBITA more than doubled / Growth forecast for the full
year raised to 25 per cent -------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate news transmitted by euro adhoc. The issuer/originator is solely 
  responsible for the content of this announcement. 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
6-month report 
 
Hamburg, 14 April 2011 (euro adhoc) - SinnerSchrader continued its  
above-average positive development of business in the second quarter  
of 2010/2011 (1 December 2010 to 28 February 2011). Net revenues rose 
by 34 per cent over those mehr...
 
  
- EANS-News: SinnerSchrader AG / SinnerSchrader wächst im zweiten Quartal
2010/2011 um 34 Prozent - EBITA mehr als verdoppelt / Wachstumsprognose für das
Gesamtjahr auf 25 Prozent angehoben -------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der 
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
6-Monatsbericht 
 
Hamburg, 14. Apirl 2011 (euro adhoc) - SinnerSchrader hat seine  
überdurchschnittlich positive Geschäftsentwicklung im zweiten  
Geschäftsquartal 2010/2011 (1. Dezember 2010 bis 28. Februar 2011)  
fortgesetzt. Der Nettoumsatz stieg im Vergleich zum Vorjahr mehr...
 
  
- 'Börse Online'-Umfrage:
DAX-Konzerne bauen Online-Angebot zu Hauptversammlungen aus Frankfurt (ots) - Zwölf Konzerne übertragen gesamte  
Hauptversammlung im Internet / Lediglich Heidelberger Cement  
verzichtet komplett auf Online-Übertragung / Erste Konzerne  
ermöglichen Live-Stimmabgabe im Netz 
 
   Die DAX-Konzerne bauen ihr Online-Angebot zu ihren  
Hauptversammlungen aus. Das ist das Ergebnis einer exklusiven Umfrage 
des Anlegermagazins 'Börse Online' (Ausgabe 16/2011). Bis auf eine  
Ausnahme lässt sich bei allen Unternehmen zumindest die Rede des  
Vorstands online verfolgen, bei zwölf Gesellschaften sogar die  
gesamte mehr...
 
  
- Bain & Company verstärkt Banken-Expertise München/Zürich (ots) - Die Unternehmensberatung Bain & Company  
erweitert ihre Führungsmannschaft um den Bankenexperten Dr. Olaf  
Wandhöfer. Mit ihm verstärkt eine Persönlichkeit mit umfassender  
Linien- und Beratungserfahrung die Partnergruppe im deutschsprachigen 
Raum. Olaf Wandhöfer war zuletzt als Managing Director bei der  
UniCredit Gruppe in Deutschland beschäftigt. Davor war er zehn Jahre  
bei Bain & Company tätig - zuletzt als Partner. Mit dieser  
personellen Verstärkung baut Bain seine Kompetenzen im Corporate und  
Investment Banking mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Finanzen
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |