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Schönheitsoperationen im Fernsehen: Urteil bestätigt Sendezeitbeschränkungen der BLM

Geschrieben am 12-04-2011

München (ots) - Erfolg für den Jugendschutz: Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat Ende März die von der Bayerischen
Landeszentrale für neue Medien (BLM) angeordneten
Sendezeitbeschränkungen auf das Nachtprogramm von 23:00 bis 06:00 Uhr
für zwei Folgen des MTV-Formats "I want a famous face" bestätigt. Mit
Urteil vom 23. März 2011 hob er damit in der Berufungsverhandlung die
abweichenden Urteile des Verwaltungsgerichts München auf. Die
betreffenden Folgen waren im Juli und August 2004 zwischen 21:30 und
22:30 Uhr gelaufen. Darin wurde gezeigt, wie sich junge Erwachsene
kosmetischen Eingriffen unterziehen, um prominenten Vorbildern
ähnlich zu sehen.

"Solche Sendungen verharmlosen häufig die Gesundheitsrisiken von
Schönheitsoperationen. Vor allem, wenn sie sich direkt an Jugendliche
wenden, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers in einer
bestimmten Altersphase zur Identitätsfindung gehört, ist das kritisch
zu sehen. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung wird grundsätzlich
angenommen, wenn Schönheits-OPs als einzige Lösung zur Steigerung des
Selbstwertgefühls dargestellt werden", begründete der Präsident der
BLM und Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM),
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, die jugendschutzrechtliche Problematik
der beiden Folgen. Die BLM hatte die Entscheidung der KJM, eines der
Organe der Landesmedienanstalten, durch Beanstandungsbescheide -
verbunden mit der Sendezeitbeschränkung - umgesetzt.

Die Sicht der KJM bestätigt nun auch der BayVGH: Die beiden Folgen
seien geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
beeinträchtigen. Maßgeblich sei dabei die sachverständige Aussage der
KJM, da sie im gerichtlichen Verfahren nicht erschüttert worden sei -
auch nicht durch ein vom erstinstanzlichen Gericht eingeholtes zum
Teil abweichendes Gutachten. Diese sachverständige Aussage könne nur
mit dem gleichen Aufwand in Frage gestellt werden, der notwendig ist,
um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern.
Wenn die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht in Frage zu stellen
ist, sei es dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die
Stelle der Bewertung der KJM zu setzen.

Zu keiner anderen Beurteilung führte, dass die Freiwillige
Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zuvor eine der beiden Folgen für das
Tagesprogramm geeignet gehalten hatte. Die Sendung war allerdings der
FSF in englischer Originalfassung zur Prüfung vorgelegt worden. Das
Gericht befand, dass es sich wegen der nachträglich eingefügten
deutschen Untertitel nicht mehr um die geprüfte Sendung handelte.
Damit sei die KJM an die Beurteilung durch die FSF nicht gebunden

Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de



Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger, Tel. (089) 63808-313, wolfgang.flieger@blm.de


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