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Zensus 2011: Das bedeutet die Volkszählung für Immobilienbesitzer

Geschrieben am 05-04-2011

Nürnberg (ots) - In diesem Jahr findet wieder eine Volkszählung in
Deutschland statt, in deren Verlauf auch der Wohnungsbestand erfasst
wird. Immobilieneigentümer müssen detaillierte Auskunft geben,
berichtet immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Bei
Verweigerung drohen Zwangsgelder in Höhe von mehreren Hundert Euro.

Mit dem Zensus 2011 findet in diesem Jahr eine Volkszählung in
Deutschland statt, Deutschland wird quasi einer Inventur unterzogen.
Von Immobilieneigentümern werden viele Daten verlangt, berichtet
immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Es besteht
Auskunftspflicht, bei Verweigerung drohen teils empfindliche
Zwangsgelder.

Was ist ein Zensus?

Zensus bedeutet Volkszählung. Beim Zensus 2011 wird nicht jeder
Einwohner Deutschlands befragt, sondern nur eine Stichprobe der
Bevölkerung. Die meisten Daten stammen aus amtlichen Quellen wie den
Einwohnermeldeämtern. Anders verhält es sich bei den Eigentümern von
Wohnimmobilien: Da der komplette Wohnimmobilienbestand im Zensus 2011
erfasst werden soll, müssen alle Eigentümer über ihre Gebäude
Auskunft geben.

Was bedeutet der Zensus 2011 für Immobilieneigentümer?

Sämtliche Eigentümer von Immobilien erhalten einen Fragebogen, auf
dem Angaben zu Art, Ausstattung und Alter des Gebäudes gemacht werden
müssen. Zu einzelnen Wohnungen werden gesonderte Angaben verlangt -
bis hin zu den Namen der Bewohner.

Für den Zensus 2011 hat die Bundesregierung ein eigenes Gesetz
erlassen (Zensusgesetz 2011), in dem auch die Auskunftspflicht
festgeschrieben wurde. Diese Pflicht betrifft sowohl die ausgewählten
Personen für die Haushaltsbefragung als auch die
Immobilieneigentümer. Eine Auskunftsverweigerung kann teuer werden:
Für einzelne Haushalte und Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien
beginnen die Zwangsgelder bei 250 Euro. Besitzer von
Mehrfamilienhäusern oder größeren Beständen müssen mit vierstelligen
Geldbußen rechnen. Dabei entbindet die Zahlung des Zwangsgeldes nicht
von der Auskunftspflicht - im Gegenteil: Hartnäckige Verweigerer
müssen mit wiederholten Strafen rechnen, im Extremfall können solche
Fälle auch vor Gericht landen.

Termine und Details

In manchen Bundesländern wurden schon seit Herbst 2010 sogenannte
Vorbefragungsbögen versendet. Diese dienten vor allem zur Bereinigung
der Adressdaten. Ab Anfang Mai 2011 erhalten Immobilieneigentümer
dann die richtigen Fragebögen. Für die Bearbeitung sind circa vier
Wochen vorgesehen. Die Befragung kann unter Angabe einer
Identifikationsnummer auch im Internet erledigt werden. Eigentümer
von größeren Immobilienbeständen können sich mit ihrem jeweiligen
statistischen Landesamt in Verbindung setzen, um die Fragebögen für
ihren gesamten Bestand gesammelt EDV-unterstützt auszufüllen und per
Internet zu versenden.

Web-Links:

Originalmeldung:
http://www.presseportal.de/go2/Immowelt_Zensus2011

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal immowelt.de ist mit monatlich 2,25 Millionen
Besuchern (Nielsen Online) und 960.000 Immobilienangeboten einer der
führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und
Gewerbeimmobilien. Zusätzliche Verbreitung erreichen die Inserate
über 50 Zeitungsportale, als crossmediale Annonce in zahlreichen
Tages- und Wochenzeitungen sowie über Apps für iPhone, iPad und
Android-Smartphones.



Pressekontakt:
Immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
0911/520 25-462
b.schmid@immowelt.de

www.twitter.com/immowelt
www.facebook.com/immowelt


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