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Odette Krempin - Ermittlungsverfahren eingestellt

Geschrieben am 01-04-2011

Frankfurt/Main (ots) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
hat am 28. März 2011 das Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 3690 Js
261396/09), welches seit Dezember 2009 gegen Odette Maniema Krempin
wegen angeblichen Spendenbetruges anhängig war, mangels Tatverdacht
gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

In Folge einer Reportage über eine Spendengala-Veranstaltung, die
Ende 2009 in dem ZDF-Fernsehmagazin "Frontal21" ausgestrahlt wurde
und in dessen Folge Odette Krempin und der von ihr gegründete
karitative Verein Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk e.V. (DAJW) in den
Medien mit unwahren und diffamierenden Vorwürfen belegt wurden, sah
sich im Dezember 2009 die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
veranlasst, wegen der öffentlich diskutierten Vorwürfe ein
Ermittlungsverfahren wegen Betruges einzuleiten. Seitdem hatte sich
die Staatsanwaltschaft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr
intensiv mit dem Fall befasst und zahlreiche Zeugen gehört sowie
Unterlagen eingesehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
führten zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Tatverdacht weder nach
dem Strafgesetzbuch noch nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb) vorliegt. Insbesondere steht nach den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft fest, dass ein Betrug zum Nachteil von Spendern
des DAJW nicht vorliegt. Das Gericht überprüfte nicht nur die
Verwendung von Spenden, sondern darüber hinaus auch die durch das ZDF
kolportierten Vorwürfe, dass das DAJW nicht das DZI Spendensiegel
trage und im Übrigen Odette Maniema Krempin in rechtswidriger Weise
den Titel "UNESCO-Friedensbotschafterin" getragen habe.

Hierzu führt die Staatsanwaltschaft folgendes aus:

"Insgesamt lässt die Tatsache, dass das DAJW kein DZI
Spendensiegel hat, Rückschlüsse auf die Verwirklichung einer der
mehrerer Betrugsstraftaten oder deren Versuch nicht zu. Das DZI
Spendensigel ist keine Voraussetzung zur Entgegennahme von Spenden
oder die Seriosität eines Vereins. Denn das DZI prüft nur Hilfswerke,
die sich selbst beim DZI melden und die Kosten für die Prüfung
übernehmen. Dies ist ein Grund dafür, dass sich vor allem kleine
Organisationen einer solchen Prüfung nicht unterziehen möchten und
damit Kosten sparen."

Weiter führt die Staatsanwaltschaft aus:

"Auch die Verwendung des Titels als UNESCO-Friedensbotschafterin
lässt insgesamt keine Rückschlüsse auf die Verwirklichung einer oder
mehrerer Betrugsstraftaten oder deren Versuch zu. Vielmehr hat eine
von der UNESCO legitimierte Organisation (CAUPAF) den Titel der
'Ambassadeur Universel de la Paix de L'Unesco en Afrique' im Rahmen
einer offiziellen Zeremonie an die Beschuldigte Krempin vergeben."

Odette Maniema Krempin zu der Einstellung des Verfahrens:

"Ich freue mich, dass nunmehr auch Schwarz auf Weiß feststeht,
dass ich mich keines Vergehens schuldig gemacht habe und niemals das
Vertrauen der Spender des DAJW missbraucht habe. Ich hoffe, dass
hiermit auch die ungerechte mediale Hetzjagd, die im Dezember 2009
gegen mich begonnen hat, endlich ein Ende hat. Ich blicke jetzt
wieder positiv in die Zukunft und werde im Sinne der betroffenen
Jugendlichen daran arbeiten, die erfolgreich weiterlaufenden
Integrationsprojekte voranzutreiben."



Pressekontakt:
RA Christian-Oliver Moser
MOSER BEZZENBERGER Rechtsanwälte

mail@moserbezzenberger.de
Tel. (030)318052-0


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