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Celesio-Wandelanleihe: Mehrzuteilungsoption nach einem Tag vollständig ausgeübt

Geschrieben am 31-03-2011

Stuttgart (ots) - Die Celesio AG gibt bekannt, dass BNP Paribas
und UniCredit Bank AG, die Joint Bookrunner der Emission der neuen
Celesio-Wandelanleihe, die ihnen gewährte Mehrzuteilungsoption
vollständig ausgeübt haben.

Dadurch erhöht sich das Gesamtemissionsvolumen der Wandelanleihe
von 325 Millionen Euro auf 350 Millionen Euro.

Die Begebung der Wandelanleihe ist für den 7. April 2011 geplant.

WICHTIGE MITTEILUNG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER
IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH
GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser
Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein
öffentliches Angebot der Wandelanleihen geben. Im Zusammenhang mit
dem Angebot der Wandelanleihen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelanleihen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten
werden, wenn die Emittentin der Wandelanleihen in einer solchen
Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes
Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelanleihen zu erstellen oder zu
registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und
der Verkauf der Wandelanleihen können in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese
Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren
und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung
erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelanleihen und der
Aktien der Celesio AG) sind und werden nicht gemäß dem United States
Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
"Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Diese
Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in
den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo
das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen
verboten wäre, noch an Publikationen mit einer allgemeinen
Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein
Angebot der Wandelanleihen in den Vereinigten Staaten gemacht.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19 (5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der
jeweils gültigen Fassung (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen,
und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie
rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (zusammen werden diese
Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Wandelanleihen
stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche
Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird
nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine
qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder
Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Ab Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der Wandelanleihen
kann die BNP PARIBAS als Stabilisierungsmanager im Rahmen der
geltenden Gesetze und Vorschriften Maßnahmen ergreifen, um den Preis
der Wandelanleihen und der Aktien auf einem höheren Niveau als dem
sich sonst am Markt ergebenden Preis zu stabilisieren. Solche
Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit beendet werden. Sie müssen
spätestens beendet sein 30 Tage nach dem Settlement oder 60 Tage nach
Zuteilung der Wandelanleihen, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte
zuerst eintritt. Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können
sie zu Marktpreisen der Wandelanleihen oder der Aktien führen, die
über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt ergebenden Preisniveau
liegen und eine Preisstabilität indizieren, die ohne solche Maßnahmen
nicht bestehen würde. Es besteht keine Pflicht des
Stabilisierungsmanagers Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Sollten
Stabilisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, können diese jederzeit
beendet werden.

Über den Celesio-Konzern:

Celesio ist eines der führenden internationalen
Dienstleistungsunternehmen in den Pharma- und Gesundheitsmärkten. Wir
sind in 27 Ländern weltweit aktiv und beschäftigen in unseren drei
Geschäftsbereichen Patient and Consumer Solutions, Pharmacy Solutions
und Manufacturer Solutions rund 47.000 Mitarbeiter. Knapp 2.300
eigene Präsenzapotheken als Teil von Patient and Consumer Solutions
bedienen täglich mehr als 550.000 Kunden. Im Großhandel, dem Kern von
Pharmacy Solutions, beliefern unsere über 130 Niederlassungen Tag für
Tag rund 65.000 Apotheken. Im Bereich Manufacturer Solutions bieten
wir Pharmaherstellern Logistik-, Marketing- und Vertriebslösungen und
sind im Bereich Efficient Care Pharma tätig.



Pressekontakt:
Investor Relations:
Thomas Frings, Celesio AG, +49 (0)711.5001-735
investor@celesio.com

Medien:
Dr. Jens Schreiber, Celesio AG, +49 (0)711.5001-380
media@celesio.com

Rainer Berghausen, Celesio AG, +49 (0)711.5001-549
media@celesio.com


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