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ZVS / Hochschulstart: Bundesverwaltungsgericht billigt neue Studienplatzklage-Verfahren in Baden-Württemberg (mit Bild)

Geschrieben am 25-03-2011

Hamburg (ots) -

Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im
Wintersemester 2011/12 in Medizin und Zahnmedizin.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einem
Grundsatz-Urteil vom 23.03.2011 (Az. 6 CN 3.10) neue Regeln für die
Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die
Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die
Hochschulstart-Bewerbung im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
erforderlich.

Da in Baden-Württemberg - abweichend von den meisten anderen
Bundesländern - auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote
eine Rolle spielt (ein sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere
Chancen für Abiturienten mit guter Abitur-Durchschnittsnote.

Neue und wichtige Voraussetzung: Abiturienten müssen bereits ihre
ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin
ausrichten.

Mit der strategischen ZVS/Hochschulstart-Bewerbung von Naumann zu
Grünberg können Studienplatz-Bewerber ihre Chancen optimal nutzen und
von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemester
2011/12 sollten Abiturienten unbedingt ihre Studienplatzklage
parallel zur "regulären" Bewerbung planen, d.h. als

-Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
-Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.

Dies gilt umso mehr, als durch doppelte Abitur-Jahrgänge in
einigen Bundesländern und die ausgesetze Wehrpflicht sich die
Zulassungssituation im "regulären" Verfahren voraussichtlich
erheblich verschärfen wird.

Info-Blätter zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage
können auf der Homepage www.uni-recht.de kostenfrei angefordert
werden.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands.

Rechtlicher Hinweis: Die Kanzlei hat keine der gegnerischen
Streitparteien vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten oder
beraten.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de


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