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DIHK legt Eckpunkte zum Umgang mit dem Internet vor

Geschrieben am 22-03-2011

Berlin (ots) - Wer sich mit dem enormen Entwicklungspotenzial des
Internets befasst, muss sich auch mit den damit verbundenen
Herausforderungen auseinandersetzen. Das macht der DIHK-Vorstand in
seinem heute beschlossenen "Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen
Welt" deut-lich, das auch der Enquete-Kommission "Internet und
Digitale Gesellschaft" des Bundestages vorgelegt werden wird. Er
formuliert darin insgesamt 16 zentrale Aussagen, die das Netz, die
Ordnung des Internets sowie Rechtsfragen betreffen. Die wichtigsten
Forderungen:

Der freie Netzzugang für private wie geschäftliche Nutzer muss
gewährleistet sein, damit die Potenziale des Internets ausgeschöpft
werden können; Überregulierungen und neue Monopole müssen vermieden
werden. Zudem ist es Aufgabe des Staates, die Netzinfrastruktur und
ihren Ausbau flächendeckend sicher zu stellen.

Eine Zensur im Internet darf es nicht geben. Die Netzbetreiber
sind verpflichtet, Neutralität be-züglich der beförderten Inhalte zu
wahren und alle Anwender bzw. Nutzer gleichberechtigt zu behandeln.
Kreativität und neue Geschäftsmodelle im Netz dürfen nicht behindert
werden. So-weit die Nutzung von Inhalten des Internets im jeweiligen
Staat illegal ist, hat deren Löschung Vorrang gegenüber einer
Sperrung durch den Internetzugangsanbieter, damit der Zugang zum
Internet erhalten bleibt.

Die Grundrechte der Unternehmen und des Einzelnen müssen
bestmöglich auch in der digitalen Welt geschützt werden. Vor allem
Urheber- und Markenrechte werden noch missachtet. Unter-stützt werden
daher die im ACTA-Abkommen international vorgeschlagenen
zivilrechtlichen An-sprüche. Auch die so genannte Cyberkriminalität
erfordert ein internationales Vorgehen.

Ziel des Urheberrechts muss es sein, die kulturelle Vielfalt und
die Weiterentwicklung unserer zunehmend von Wissensvorsprüngen
abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Daher muss das
Urheberrecht auf Schutzlücken überprüft werden. Sofern ein
Leistungsschutzrecht für Verleger dabei eine Rolle spielen wird, muss
es zu einem fairen Interessensausgleich zwischen
Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen.
Statt gesetzlich vorge-schriebener Abgaben, könnte in diesem Fall
eine Vergütung auf Grundlage freiwilliger Lizenz-modelle erfolgen.
Die Schranken des Urheberrechts - wie zum Beispiel das Zitatrecht -
dürfen nicht angetastet werden.

Gerade im Bereich des Urheberrechts brauchen wir effiziente und
klare Regelungen, die die legale Nutzung von Inhalten auf möglichst
einfache Art und Weise erlauben und den Urhebern, Werkmittlern und
der Wirtschaft die Vergütung für ihre Tätigkeit gewährleisten. Dies
ist für die Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung und der
Wirtschaft unabdingbar.

Daten- und Identitätsschutz im Netz muss gewährleistet werden. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte in der EU wie
bereits in Deutschland anerkannt werden. Um ihm ge-recht zu werden,
muss der Selbstdatenschutz gestärkt werden. Daneben muss es die
Möglich-keit des geregelten Vergessens geben, d. h. die automatische
Löschung von Daten, die bereits bei Dateneinstellung ins Netz als
Merkmal angegeben werden muss. Ebenfalls ist ein Identitäts-schutz
von Personen und Unternehmen notwendig. Dies betrifft auch
Zahlungsvorgänge über das Netz.

Die Anonymität des Mediums Internet darf nicht zum Missbrauch
einladen. Wer für Inhalte im Netz Verantwortung trägt, muss deshalb
für die Nutzer erkennbar und identifizierbar sein.

Die Vertragsfreiheit muss auch im EU-Binnenmarkt gewahrt bleiben:
Unternehmen müssen wei-terhin frei entscheiden können, ob sie über
die Grenzen hinweg zu welchen Konditionen liefern möchten. Einen
Zwang zum Vertragsabschluss lehnen wir ab.



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Ute Brüssel
Pressesprecherin

DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/20308 1602
Fax: 030/20308 1666

mailto:bruessel.ute@dihk.de
http://www.dihk.de


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