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Gebäudesanierung - das fordert und fördert der Staat 2011

Geschrieben am 11-03-2011

Hamburg (ots) - Alles nur Fassade? Ganz und gar nicht. Die Dämmung
der Gebäudehülle bringt Hausbewohnern nicht nur mehr Wohnkomfort ohne
Frösteln und Zugluft - auch die Energieersparnis sorgt für wohlige
Gefühle. Die Sanierung von Dach oder Dachboden ist 2011 für viele
Gebäude Pflicht. Wie gut, dass die KfW Bankengruppe ab März wieder
einzelne Sanierungsmaßnahmen fördert.

Energiesparverordnung: Jetzt ist das Dach dran Viele Hausbesitzer
kommen diese Jahr nicht um Sanierungsarbeiten herum, denn die
Energiesparverordnung (EnEV) schreibt bis Ende 2011 einige Maßnahmen
vor: So müssen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor 2001
erreichtet wurden, das Dach oder der Dachboden gedämmt werden.
Ausgenommen sind jedoch solche Immobilien, die schon lange von den
Eigentümern bewohnt werden, nämlich bereits vor dem 1. Februar 2002.
Die Arbeiten am Dachboden kosten durchschnittlich 80 Euro pro
Quadratmeter. Teurer zu stehen kommt Hausbesitzer die Dämmung des
gesamten Daches, hier ist mit ca. 160 Euro pro Quadratmeter zu
rechnen.

Die neuen Förderrichtlinien der KfW kommen da sehr gelegen: Seit
1. März fördert die Bank neben Gesamtsanierungen auch wieder
Einzelmaßnahmen. Wer Dach oder Fassade dämmt, Fenster oder
Heizungsanlage erneuert, kann mit Zuschüssen oder zinsgünstigen
Krediten des staatlichen Finanzinstitutes rechnen.

Teilsanierung: Wann gibt's die KfW-Förderung? Allerdings nur, wenn
bestimmte Energie-Standards erfüllt sind: Fenster müssen
dreifachverglast sein, die Außenwände einen niedrigen U-Wert, d.h.
Wärmedurchgangskoeffizienten, aufweisen. Wer sukzessive in die
Energiesanierung investiert, sollte auf die Reihenfolge achten: So
ist es ratsam, eine Fassadendämmung vor der Erneuerung einer
Heizungsanlage vorzunehmen, damit die Leistung der Wärmequelle dem
neuen Energiebedarf entspricht. Ein Fensteraustausch wird außerdem
nur gefördert, wenn die Wände schon einen gewissen Dämmstandard
besitzen. Voraussetzung für eine KfW-Einzelförderung ist deshalb auch
die Einschaltung eines Bausachverständigen.

Grundsätzlich gilt: Je besser der erreichte Energiestandard ist,
desto mehr Geld gibt es. Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen beträgt
fünf Prozent der Kosten, maximal aber 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Investitionskosten müssen mindestens 6.000 Euro betragen. Die zweite
Variante ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW über maximal 50.000
Euro pro Wohneinheit.

Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-kfw-kredit.html

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Leitung Corporate Communications
Beim Strohhause 27
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