| | | Geschrieben am 04-03-2011 Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG): Bundesverfassungsgericht verkennt betriebswirtschaftliche Auswirkungen des BauFordSiG
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 Berlin (ots) - "Es ist zu bedauern, dass das
 Bundesverfassungsgericht sich bei seiner Verhältnismäßigkeitsprüfung
 nicht fundierter mit den betriebswirtschaftlichen und praktischen
 Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes auseinander gesetzt
 hat. Im Ergebnis gibt es den Bauunternehmen Steine statt Brot". Mit
 diesen Worten kommentierte RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer
 des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute in Berlin den
 gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur
 derzeitigen Verfassungsgemäßheit des Bauforderungssicherungsgesetzes
 (BauFordSiG).
 
 Wie das Gericht richtig ausführe, schränke das Gesetz die
 wirtschaftliche Handlungsfreiheit und die Liquidität von
 Bauunternehmen massiv ein. Damit einhergehend entstünden erhebliche
 Kreditschwierigkeiten, da Baugeld nicht zur Absicherung von Krediten
 verwendet werden könne. In der Folge erhöhe sich die
 Insolvenzanfälligkeit gesunder Bauunternehmen erheblich, so Knipper
 weiter.
 
 Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit der
 Bauunternehmen sei angesichts einer Insolvenzquote von zuletzt nur
 noch 1,5 % im gesamten Baugewerbe nicht mehr verhältnismäßig, zumal
 auch die absolute Zahl der Insolvenzen seit 2003 rückläufig sei. "Wie
 kann es sein, dass 98,5 % der Bauunternehmen bei Einhaltung des
 Gesetzes so stark in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
 eingeschränkt werden, dass sie einer Insolvenzgefährdung ausgesetzt
 sind und andere Branchen nicht?", fragt Knipper.
 
 Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht viele
 grundrechtlich relevante Fragen, z. B. auch die Vereinbarkeit mit dem
 Insolvenzrecht und die objektive Unanwendbarkeit des Gesetzes, nicht
 geprüft habe, setze der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie nun
 alles daran, eine erneute Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu
 erwirken. Zudem appelliert Knipper an die Gesetzgebungsorgane, das
 derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des
 Bauforderungssicherungsgesetzes aufgrund der Entscheidung des
 Bundesverfassungsgerichts nicht zu stoppen, sondern zügig
 praxistaugliche Regelungsvorschläge vorzulegen. Knipper: "Kein
 Unternehmen - ob groß oder klein - ist in der Lage, dieses Gesetz
 umzusetzen. Gesetze müssen anwendbar sein."
 
 Entscheidung des BVerfG vom 27. Januar 2011
 
 - Az.: 1 BvR 3222/09.
 
 Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
 Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
 Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
 Information und Kommunikation
 Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
 E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
 
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