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Nach Zeitarbeitsurteil: Christliche Gewerkschaften prüfen Verfassungsbeschwerde

Geschrieben am 02-03-2011

Hamburg (ots) - Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen
die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) erwägt diese nun eine
Verfassungsbeschwerde. "Es ist durchaus fraglich, ob hier nicht eine
verfassungswidrige Auslegung des Tarifvertraggesetzes vorliegt",
sagte der langjährige Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, dem NDR
Magazin "Menschen und Schlagzeilen" (Sendetermin: Mittwoch, 2. März,
NDR Fernsehen). Fachexperten der Christlichen Gewerkschaften prüften
derzeit die schriftliche Urteilsbegründung, die das
Bundesarbeitsgericht am Montag, 28. Februar, vorgelegt hatte. Demnach
sei die CGZP "keine tariffähige Spitzenorganisation", ihr fehle
aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche
Mächtigkeit, Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche abzuschließen.
"Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass dieses Urteil nach unserer Lesart
verfassungswidrig ist, gehen wir den Weg nach Karlsruhe", betonte
Smits. Seit Januar 2011 ist er Bundesvorsitzender der "DHV - Die
Berufsgewerkschaft", die Mitglied in der CGZP ist.

Zehntausende Leiharbeiter können nach dem Erfurter Urteil
rückwirkend höheren Lohn verlangen, da alle von der CGZP
abgeschlossenen Tarifverträge ab 2003 unwirksam sind. Hintergrund ist
das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeiter Anspruch
auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern nicht ein
eigenständiger Tarifvertrag geschlossen wird. Den Christlichen
Gewerkschaften wird vorgeworfen, immer wieder Verträge mit
Dumpinglöhnen ausgehandelt zu haben, durch die Leiharbeiter weitaus
schlechter als die Stammbelegschaft bezahlt werden. Christian
Hertzog, Generalssekretär des Christlichen Gewerkschaftsbunds,
verteidigte gegenüber "Menschen und Schlagzeilen" das Vorgehen. "Nur
mit Equal Pay kann die Zeitarbeitsbranche, so wie sie derzeit
gesetzlich geregelt ist, nicht existieren. Das hätte zur Folge, dass
viele Kollegen den Arbeitsplatz verlieren." Durch einen abgesenkten
Lohn werde eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit geschaffen. Ob das
dann ein Billiglohn ist, sei "eine Wertungsfrage".

Zitate frei zur Veröffentlichung unter Nennung der Quelle
"Menschen und Schlagzeilen" im NDR Fernsehen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die NDR Redaktion
"Menschen und Schlagzeilen", Robert Bongen, Tel.: 040/4156-4785.

Informationen zur Sendung finden Sie auch unter
www.ndr.de/menschenundschlagzeilen

2. März 2011/IB



Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2304
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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