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17.000 Tote durch ärztliche Behandlungsfehler sind genug

Geschrieben am 01-03-2011

Berlin (ots) - "Von jährlich bis zu 17.000 Toten aufgrund von
ärztlichen Behandlungsfehlern gehen seriöse Statistiken in
Deutschland aus. Weit höher wird die Zahl von Operationen geschätzt,
bei denen Fremdkörper wie Tupfer, Scheren oder ähnliche
OP-Materialien im menschlichen Körper schlicht vergessen werden.
Hinzu kommen Lagerungsschäden, Hygieneprobleme, sowie Assistenzärzte,
die nicht hinreichend von ihren Ausbildern überwacht und angeleitet
werden", so Fachanwalt für Medizinrecht Frank Haas (Incuria Regress).

Die Betroffenen von medizinischen Behandlungsfehlern erfahren
häufig erhebliche Einschnitte in ihr bisheriges Leben -
Dauerschmerzen, Bewegungseinschränkungen, Erwerbsunfähigkeit oder
auch "nur" ein erheblich verzögerter Heilungsablauf.

Privatpatienten müssen aufgrund des Abrechnungssystems fürchten,
von Ärzten als Gelddruckmaschinen angesehen zu werden. Glück haben
dann die, bei denen zweifelhaft sinnvolle Behandlungen zu keinen
weiteren Gesundheitsschäden führen.

"Die Ausgaben im Gesundheitswesen explodieren geradezu.
Krankenkassen und Krankenversicherer bemühen sich verzweifelt, die
Kosten nicht weiter ansteigen zu lassen. Trotz der enormen
finanziellen Aufwendungen fühlen sich jedoch viele Patienten nicht
ausreichend oder falsch behandelt. Die Wartesäle sind voll, Termine
teilweise erst nach Monaten zu bekommen. Trifft man auf einen Arzt,
hört dieser manchmal noch nicht einmal zu. Die ständige Überlastung
der Ärzte sorgt zusätzlich für viel Fehlerpotential bereits bei der
Diagnose.

Das ist der Ansatz von Incuria Regress, denn wir wollen die
eigentlich Betroffenen, die Patienten, stärken und ihnen zu ihrem
Recht verhelfen", sagt Fachanwalt Haas weiter. "Bei den politischen
Debatten um die Reform des Gesundheitswesens werden die Interessen
der Patienten häufig vernachlässigt. Akteure sind nur noch
Leistungserbringer bzw. Krankenkassen und Abrechnungsstellen. Für
eine Gesundheitsvorsorge im Sinne der Patienten sollten diese sich
wieder mehr Gehör verschaffen."

"Wollen die Betroffenen gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern
ihre Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern geltend
machen, liegt die volle Beweislast grundsätzlich bei ihnen. Die damit
verbundene große juristische Herausforderung wird durch unsere
hochspezialisierte Kanzlei angenommen, um den Patienten bestmöglich
zu helfen. Wir unterstützen bei der Beschaffung der medizinischen
Sachverständigengutachten, werten die Gutachten rechtlich und
vertreten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die
behandelnden Ärzte", sagt der 46jährige Jurist abschließend.

Incuria Regress ist eine bundesweit agierende
Rechtsanwaltsgesellschaft mit Standorten in Berlin und Eschborn (bei
Frankfurt am Main). Unterstützt von deutschen
Rechtsschutzversicherern und in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen
bietet Incuria Regress eine professionelle Herangehensweise zur
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden
gegenüber Ärzten und Krankenhäusern.



Pressekontakt:
Positioning first Media GmbH
Michael Weiland
Tel 030 69564820
Mobil 0172 3822469


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