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Mietstreitigkeiten: Lieber erst zum Schlichter, Schiedsmann oder Mediator

Geschrieben am 01-03-2011

Hamburg (ots) - Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schimmelflecken oder
Rückzahlung der Mietkaution -Anlässe gibt's genug für Mieter und
Vermieter, sich in die Haare zu kriegen. Landen die Parteien vor
Gericht, kommt es zwar zu einer verbindlichen Entscheidung - eine
Einigung ist aber selten der Fall. Zufriedener und finanziell weniger
belastet sind die Streithähne oft, wenn ein Schiedsmann, Schlichter
oder Mediator zwischen ihnen vermittelt.

Vorteil: Außergerichtliche Lösung

Das Urteil eines Richters in einem Mietrechtsstreit stellt klare
Verhältnisse her, aber selten beide Seiten zufrieden. Vielmehr gibt
es einen Verlierer und einen Gewinner. Und das birgt weiteres
Konfliktpotenzial - besonders, wenn die Parteien weiterhin
miteinander umgehen müssen. Im schlimmsten Fall versucht ein
Vermieter, der sich durch ein Urteil ungerecht behandelt fühlt, den
Bewohner aus der Wohnung zu mobben. Oder ein erbitterter Mieter
überzieht den Eigentümer mit Beschwerden.

Außergerichtliche Schlichtungsverfahren haben gleich mehrere
Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren: Sie sind schneller und
günstiger - und weil auch emotionale Probleme eines Streits
aufgearbeitet werden, sind die Lösungen oft dauerhafter.

Der Mediator vermittelt - die Lösung finden die Konfliktparteien

Ein Mediator versucht einen Konflikt mit den Streithähnen zusammen
und für beide Seiten zufriedenstellend zu lösen. Dafür arbeitet der
Vermittler - meist handelt es sich um geschulte Personen wie Anwälte
oder Psychologen - die Interessen und versteckten Motive der
Beteiligten heraus. Voraussetzung: Er muss neutral und unabhängig
sein. Auch Mieter und Vermieter sollten unbedingt freiwillig an den
Verhandlungstisch kommen und eigenständig entscheiden, ansonsten
fehlt einer Mediation die Grundlage. Denn es gilt: Der Mediator ist
verantwortlich für den Prozess - für den Inhalt, also auch die
Lösungsvorschläge, jedoch die Parteien. Ein Mediator veranschlagt
meist einen Stundenlohn von 80 bis 300 Euro pro Stunde.

Kompromisse finden mit einem Schlichter

Eine aktivere Rolle übernimmt ein Schlichter, denn er bietet
konkrete Lösungsvorschläge an. Dabei versucht er ebenfalls, die
Interessen beider Seiten zu berücksichtigen. In die Rolle des
Schlichters schlüpfen oft Experten wie Richter oder Anwälte, die dann
jedoch nicht über eine Entscheidungsgewalt verfügen. Ein
Schlichtungsversuch ist in folgenden Fällen sogar obligatorisch,
bevor eine Klage überhaupt zugelassen wird:

- In vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bis
zu einem Streitwert von 750 EUR
- Bei Nachbarrechtsstreitigkeiten nach §§ 910, 911, 923 BGB sowie
nach den landesgesetzlichen Vorschriften i.S. des Art. 124
EGBGB, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem
gewerblichen Betrieb handelt
- Bei bestimmten Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen
Ehre

Die Kosten einer Schlichtung liegen deutlich unter denen eines
Gerichtsverfahrens, nämlich bei maximal 200 Euro.

Wenn das Schiedsamt spricht

Schiedsmänner und -frauen sind ehrenamtlich tätige Personen, die
meist von den Gemeinden gewählt werden. Sie kommen in privater
Umgebung mit den streitenden Parteien zusammen und versuchen mit
diesen einen Vergleich herbeizuführen, der nach der Unterschrift
beider Seiten rechtswirksam ist. Das Verfahren ist schnell und bringt
kaum bürokratischen Aufwand mit sich, denn es wird ausschließlich
mündlich verhandelt. Die Gespräche führen in 50 Prozent der Fälle zu
einem erfolgreichen Abschluss. Eine Schiedsperson ist über das
Bezirksamt oder das Amtsgericht zu finden, selten fallen für das
Procedere höhere Kosten als 50 Euro an.

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