(Registrieren)

Glücksspiel: Österreich setzt modernste, wirkungsvolle Spielerschutz-Maßnahmen

Geschrieben am 24-02-2011

Finanzierungsbeitrag aus Glücksspielumsätzen gesichert

Wien (ots) - Das im Vorjahr mehrfach novellierte Glücksspielgesetz
stärkt den Spielerschutz massiv. Die Voraussetzungen für
Automatenspiele wurden neu und sehr detailliert geregelt, dazu kommt
die verpflichtende Anbindung an ein Datenrechenzentrum zur
Sicherstellung der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften. Den Spielerschutz auch schon präventiv stärkt der im
Glücksspielgesetz verankerte Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1
Promille aller Glücksspielumsätze, der eine weltweit einzigartige
Spielerschutzmaßnahme darstellt, die Präventivforschung, Ausbildung
von Betreuern, Glücksspielgutachtern und Fachleute aus der
Glücksspielbranche ermöglicht.

Finanziert werden die Kosten der Anbindung an die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) durch die Konzessionäre und
Bewilligungsinhaber selbst, denen die auf zehn Jahre verteilten
Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb des
Datenrechenzentrums bei der BRZ von der zuständigen
Konzessionsbehörde vorgeschrieben werden. Die Kosten dieser
Überwachung sind also verursacherbezogen von den Bewilligungsinhabern
für Glücksspielautomaten zu tragen.

Die durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen
eingerichtete Stelle zur Suchtprävention wird von den
Glücksspielveranstaltern zumindest mitfinanziert. Diese Stelle hat
die Aufgabe, die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle
Unterstützung des Spielerschutzes zu übernehmen und ist ab 1.1.2011
durch den Spielbankenkonzessionär und die Bewilligungsinhaber von
Ausspielungen von Glücksspielautomaten zu finanzieren. Der
Finanzierungsbeitrag gemäß § 1 Abs 4 GSpG orientiert sich an den
Spieleinnahmen und beträgt 1 Promille der Bemessungsgrundlage für die
Spielbankabgabe nach § 28 (für Spielbankenkonzessionäre), das sind
die Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbanbetriebs und (nach
Abzug der USt) aus Glücksspielautomaten bzw. der Glücksspielabgabe
nach § 57 Abs 4 (für Glücksspielautomatenbetreiber nach den
Landesgesetzen oder VLT-Betreiber), das sind die (um die Umsatzsteuer
verminderten) Jahresbruttospieleinnahmen mit Glücksspielautomaten
oder VLT-Geräten ("Bundesautomatenabgabe und VLT-Abgabe").

Der Finanzierungsbeitrag ist also von den Einnahmen aus
verschiedenen Glückspielformen zu leisten: Ein Konzessionär für eine
Spielbank (Casino) oder einen Pokersalon gemäß § 22 GSpG hat einen
Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 Promille der
Jahresbruttospieleinnahmen (Einsätze abzüglich Gewinne) eines Jahres
aus dem Spielbankbetrieb zu leisten. Im Fall von Ausspielungen über
Glücksspielautomaten bilden die Jahresbruttospieleinnahmen aus den
Glücksspielautomaten des Spielbankbetreibers die Bemessungsgrundlage.
Verfügt ein Spielbankbetreiber sowohl über Lebendspiele, als auch
über Glücksspielautomaten, ist der Finanzierungsbeitrag von Einnahmen
aus beiden Spielarten zu leisten.

Bei der Veranstaltung von kleinem Glückspiel nach den neuen
gesetzlichen Bestimmungen (Landesausspielungen mit
Glücksspielautomaten gemäß § 5 GSpG) ist der Finanzierungsbeitrag
ebenfalls von den Jahresbruttospieleinnahmen, hier aus dem Betrieb
von Glücksspielautomaten zu leisten. Gleiches gilt auch für Video
Lotterie-Terminals, die nach § 14 GSpG konzessioniert werden.

Nach dem Gesetzestext wird dieser Finanzierungsbeitrag ab 1.
Jänner 2011 erhoben.

Die Casinos Austria AG wird diesen Beitrag für die Vollcasinos
also ab 1.1. 2011 bezahlen.

Auch von aufgrund alter Bewilligungen für elektronische Lotterien
und VLT (vor In-Kraft-treten der jüngsten Novellen zum GSpG)in Wien,
NÖ, Stmk und Kärnten erzielten Einnahmen ist der Finanzierungsbeitrag
ab 1.1.2011 zu leisten - so steht es zumindest im Gesetz. In diesen
Ländern gelten Übergangsregelungen, wonach die Bemessungsgrundlage
bis 31.12.2015 anders ermittelt wird.

Zusammengefasst ist also der Finanzierungsbeitrag aus allen
Glücksspielumsätzen zu leisten (nicht darunter fallen Umsätze aus in
Österreich nicht zu den Glücksspielen zählenden Sportwetten).
Somit steht für den Spielerschutz und Maßnahmen zur Prävention von
Spielsucht nunmehr ein entsprechendes Budget zur Verfügung. Im
Bundesministerium für Finanzen wurde bereits eine Stabsstelle für
Suchtprävention und Suchtberatung unter Leitung von Dr. Doris Kohl
etabliert, die bevorschusst die Arbeit aufgenommen hat, bis die
Finanzierungsbeiträge anlaufen.

Rückfragehinweis:
Spieler-Info.at
E-Mail: kontakt@spieler-info.at
www.spieler-info.at
www.spieler-schutz.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/11018/aom


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

317542

weitere Artikel:
  • CeBIT: Für nur 1 Euro 1 Jahr in die Cloud - mit dem Online-Speicher STRATO HiDrive / Aktion vom 1. bis 31. März 2011 Berlin (ots) - Ein Jahr 100 Gigabyte Online-Speicher für einmalig 1 Euro* - das ist das Aktionsangebot von STRATO zur CeBIT 2011. "Mit diesem preisgünstigen Angebot können interessierte Nutzer so viele Daten online speichern, wie auf mehr als 20 handelsübliche DVDs passen. So kann jeder einen guten Eindruck vom Arbeiten und Leben in der Cloud gewinnen", sagt Damian Schmidt, Vorstandsvorsitzender von STRATO. Damit nimmt er Bezug auf das Motto der CeBIT 2011: "Work and Life with the Cloud". Das Aktionsangebot gibt es ab 1. März unter mehr...

  • 25 Jahre AUTO BILD - Die größte automobile Medienmarke der Welt Hamburg (ots) - AUTO BILD Jubiläumsausgabe mit 144 Seiten / Ab Freitag, 25. Februar 2011, erhältlich Mit Herz für Autos und Autofahrer informiert AUTO BILD, Europas größte Autozeitschrift, seit 25 Jahren jede Woche über die wichtigsten Trends und Neuigkeiten rund um das Thema Automobil. Passend zum Jubiläum präsentiert die Autozeitschrift eine besonders dicke Heftausgabe mit 144 Seiten und bietet einen Einblick in die Erfolgsgeschichte - mit vielen Erinnerungen, Enthüllungen und Vergleichstests. Die Jubiläumsausgabe ist ab Freitag, mehr...

  • Schwitzwasser in der Garage: auch im Frühjahr für Luftwechsel sorgen Burgwedel (ots) - Besonders im Frühjahr, Herbst und Winter gelangt mit dem Auto Feuchtigkeit in die Garage. Da kann es durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit schnell zu Schwitzwasserbildung kommen. Auch wenn es durch extreme Temperaturschwankungen in der Umgebung zu einem Kalt-Warm-Wechsel kommt, bildet sich Schwitzwasser. Zum Beispiel kann die Luft bei 20 °C bis zu 7 Liter Wasser pro 40 m3 Rauminhalt aufnehmen. Kühlt die Luft auf 5 °C ab, sind es nur noch maximal 2,6 Liter. Die restliche Wassermenge kann sich als Kondensat an Decke, mehr...

  • Im Alter den Durchblick behalten - Behandlungsmethoden gegen Alterssichtigkeit (mit Bild) Hamburg (ots) - Wenn beim täglichen Zeitungslesen die Buchstaben trotz der gewohnten Entfernung unscharf erscheinen, ist die Diagnose klar: Alterssichtigkeit. Bei vielen Menschen tritt diese Fehlsichtigkeit - auch Presbyopie genannt - zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr auf. Bis dahin normalsichtige Menschen brauchen dann eine Lesebrille. Bei Weitsichtigen verschlechtert sich mit der Alterssichtigkeit die ohnehin bestehende Sehschwäche, Kurzsichtige müssen ihre bisherige Brille beim Lesen absetzen. Viele Betroffene kommen mit mehr...

  • Klick zur Kunst - art schaut hinter die Kulissen der digitalen Revolution und macht eine Bestandsaufnahme der Kunst im Zeitalter des Internets Hamburg (ots) - Noch vor kurzer Zeit sah man die Besucher der Langen Nacht der Museen selbstverständlich mit einem Infoheft durch Berlin wandern. Heute gesellen sich zu den verbliebenen Printausgaben immer häufiger interaktive Führer, die man sich auf sein iPhone holt. Unsere Welt wird ein zunehmend digitalisierter Ort, neue Technologien ermöglichen Dinge, die noch vor einigen Jahren undenkbar waren. Auch vor der Kunst machen diese Technologien nicht Halt - Apps, Multimediaguides und virtuelle Museen sind nur einige Schlagwörter dieser mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht