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Notare erweitern sichere elektronische Kommunikation / Künftig auch in Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten

Geschrieben am 11-02-2011

Hamburg (ots) - Die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel
ist aus den Notariaten nicht mehr wegzudenken. Die sichere
elektronische Kommunikation beschleunigt die Amtsgeschäfte der
Notare, ermöglicht tagesaktuelle Registerrecherchen und wird
demnächst auch auf Erbschaftsangelegenheiten erweitert. "Neben die
klassische Beratungs-, Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit ist
im letzten Jahrzehnt ein neues Aufgabenfeld für die Notare getreten",
stellt Dr. Steffen Breßler von der Notarkammer Koblenz fest.

Wie die Anmeldungen, so erfolgen auch die Abfragen bei den
Registern heutzutage elektronisch. Der Notar kann auf die relevanten
Daten des Grundbuchs und des Handelsregisters für den zu
beurkundenden Vertrag tagesaktuell unmittelbar zugreifen. Damit kann
er beispielsweise prüfen, ob der Verkäufer tatsächlich noch als
Eigentümer des zu veräußernden Hausgrundstücks eingetragen ist, in
welcher Höhe aktuell Grundschulden oder Hypotheken auf dem Objekt
lasten und ob die am Tag der Beurkundung für eine Gesellschaft
auftretenden Personen auch tatsächlich zum Abschluss des Vertrages
befugt sind.

Die Notare übertragen heutzutage auch alle Anmeldungen zum
Handelsregister auf elektronischem Weg an die zuständigen Gerichte.
Der von den Notaren versandte elektronische Datensatz ist mit dem
Registergericht abgestimmt. Einer erneuten Erfassung der Daten durch
die Gerichte bedarf es nicht mehr. Die Eintragungszeiten bei den
Registergerichten haben sich infolge der technischen Zusammenarbeit
mit den Notaren erheblich vermindert. Für die Beteiligten hat dies
den Vorteil, dass gerade eilbedürftige Eintragungen und Änderungen,
wie beispielsweise bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen
oder Vertreterwechseln umgehend an das Register weitergemeldet und
von diesem in kürzester Zeit bearbeitet werden können.

"An die elektronische Kommunikation der Notare werden höchste
Ansprüche hinsichtlich der Sicherheit und Authentizität gestellt",
betont Breßler. Mittels eigens hierfür entwickelter Software und
einer persönlichen Signaturkarte schafft der Notar elektronisch
beglaubigte Abschriften von Papierurkunden. Diese mit der
individuellen elektronischen Signatur des Notars versehenen
elektronischen Dokumente sowie die im Notariat erstellten Datensätze
übermittelt der Notar verschlüsselt über ein justizeigenes
Nachrichtensystem, "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach"
(EGVP) genannt, an die Gerichte.

"So gut die Kollegen auch mit ihren neuen Aufgaben zu Recht
kommen, die Papierurkunde mit der Unterschrift der Beteiligten und
dem Siegel des Notars hat aber keineswegs ausgedient. Sie wird jedoch
unter Nutzung der modernen elektronischen Möglichkeiten zeitgemäß und
wirkungsvoll ergänzt. Die Bedeutung der elektronischen Kommunikation
in den Notariaten wird noch weiter zunehmen", prophezeit Breßler.
Derzeit wird in mehreren Bundesländern mit der Erprobung des
elektronischen Grundbuchverfahrens nach dem Vorbild des
elektronischen Handelsregisters begonnen. Die Notare können dann auch
die für die Grundbucheintragung erforderlichen Dokumente auf
elektronischem Weg an die Grundbuchämter übermitteln.

Eine weitere Neuerung ist von Bundestag und Bundesrat unlängst
beschlossen worden: Zum 1. Januar 2012 wird bei der Bundesnotarkammer
ein Zentrales Testamentsregister eingeführt. Dorthin werden alle ab
diesem Zeitpunkt unter notarieller Mitwirkung erstellten
erbfolgerelevanten Urkunden durch die Notare elektronisch gemeldet.
Damit wird die herkömmliche Registrierung der Testamente bei den
lokalen Standesämtern in Karteiform ersetzt. Der Inhalt des
Testaments wird allerdings nicht gespeichert und zu Lebzeiten des
Erblassers ist eine Anfrage nur mit seiner Zustimmung möglich. Damit
ist sichergestellt, dass niemand gegen den Willen des Testierenden
etwas von der Errichtung des Testaments erfährt. Nach dem Tod des
Erblassers informiert das zentrale Testamentsregister dann das
Nachlassgericht über das Vorhandensein letztwilliger Verfügungen.
"Durch dieses neue elektronisch gestützte System ist es bei
notariellen Testamenten gesichert, dass der letzte Wille des
Erblassers auch schnell aufgefunden werden kann und damit Beachtung
findet", erläutert Breßler.

Abdruck honorarfrei

Februar 2011: Falls Sie den Zitatgeber der Notarkammer Koblenz
durch einen anderen Experten ersetzen möchten, beziehen Sie sich
bitte auf folgende Namen: Frau Eliane Schuller von der
Landesnotarkammer Bayern, Herrn Daniel Wassmann von der Notarkammer
Pfalz, Herrn Hayo Schapp von der Hamburgischen Notarkammer, Herrn Dr.
Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer sowie Herrn Dr. Thomas
Diehn von der Bundesnotarkammer.



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