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Loewenstein: Bauarbeitsmarkt aufgrund von Billiglohn-Arbeitnehmern aus sog. Drittstaaten unter Druck

Geschrieben am 09-02-2011

Berlin (ots) -

- Baugewerbe darf nicht länger Bestandteil der sog. ICT-Richtlinie
bleiben
- Rahmenbedingungen für Dienstleistungsfreiheit neu regeln

"Es darf nicht dazu kommen, dass Unternehmen, die heimische
Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben
entrichten, durch unfairen Wettbewerb und Betrügereien vom Markt
verdrängt werden. Das nämlich wird zu einer wieder steigenden
Arbeitslosigkeit und einer Schwächung der Binnenkonjunktur führen."
So die eindringliche Warnung von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein
vor einer allzu großen Belastung des Bauarbeitsmarktes aufgrund von
Wanderungsbewegungen aus Osteuropa.

Wenn am 1. Mai 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die
Dienstleistungsfreiheit für die MOE-Staaten (mit Ausnahme von
Bulgarien und Rumänien) vollständig freigegeben werden, blicken die
deutschen mittelständischen Bauunternehmen sorgenvoll Richtung Osten.
Denn Expertenschätzungen zufolge könnten 100.000 bis 150.000
Bauarbeiter sich auf den Weg nach Deutschland machen. "Für unsere
inländischen mittelständischen Baubetriebe werden sich die
Wettbewerbsbedingungen erneut verschlechtern; das daraus folgende
Preisdumping wird Arbeitsplätze kosten und zulasten der Bauqualität
gehen." So die Einschätzung Loewensteins.

Loewenstein forderte eine Änderung der Rahmenbedingungen:
"Ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind,
müssen früher als erst nach 24 Monaten in Deutschland der Steuer- und
Sozialversicherungspflicht unterliegen." Darüber hinaus verlangte er,
dass die öffentliche Hand als Auftraggeber eine Vorreiterrolle
übernimmt; "denn immer noch bekommt regelmäßig das billigste und
häufig nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, obwohl das
geltende Vergaberecht dies anders vorsieht." In diesem Zusammenhang
ging Loewenstein auch auf die sog. ICT-Richtlinie ein, die die
Europäische Kommission als Richtlinienentwurf über die Bedingungen
für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im
Rahmen einer konzerninternen Entsendung vorgelegt hat.

Loewenstein dazu wörtlich: "In Wirklichkeit würde damit ein
Einfallstor für die Umgehung der deutschen Mindestlohnregelungen und
des deutschen Arbeitserlaubnisrechtes geöffnet." Denn nach der
europäischen Definition einer "Fachkraft" könnte letztlich jeder
Facharbeiter mit einer Berufsausbildung aus einem Drittstaat nach
Deutschland entsandt werden. "Dies würde zu einer erheblichen
Verschärfung des Lohnkostendrucks führen, da Konzernunternehmen aus
Drittstaaten zunächst lediglich verpflichtet wären, die in
Deutschland geltenden Mindestlöhne einzuhalten."

Besonders bedenklich ist aber, dass sog. Drittstaatsangehörige, z.
B. also Ukrainer, Russen oder Chinesen, sich zwischen den
Mitgliedstaaten der EU frei bewegen können. Dies bedeutet, dass ein
Drittstaatsangehöriger, der in einem ersten EU-Mitgliedstaat, z.B. in
Polen, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für eine konzerninterne
Entsendung erhalten hat, grundsätzlich in jeder weiteren
Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Drittstaatsangehörige bei
einer Weiterentsendung in einen zweiten Mitgliedstaat lediglich die
niedrigen Mindestlöhne des Erststaates beanspruchen könnten und
gerade nicht die höheren Mindestlöhne desjenigen Mitgliedsstaates, in
dem sie gerade arbeiten.

D.h. ein Bauarbeiter aus der Ukraine wird in einer
Konzernniederlassung in Rumänien zum dortigen Mindestlohn von 170
Euro im Monat beschäftigt. Er erhielte, wenn er in einer deutschen
Konzernniederlassung arbeitete dann denselben Mindestlohn von 170
Euro also etwa ein Zehntel des deutschen Mindestlohns von 10,90 bzw.
9,50 Euro pro Stunde.

Loewenstein forderte daher, das Baugewerbe aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. "Sonst könnte man
nur wirtschaftliches Verständnis empfinden, wenn Konzerne zum Zwecke
des Lohndumpings gegründet werden."



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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