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Klarstellung von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung zur Meldung in der BILD vom 07.02.2011 bezüglich Zahnärztehonorar

Geschrieben am 07-02-2011

Berlin (ots) - Zu der heute von BILD verbreiteten Meldung über die
Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stellen
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung klar:
Die von BILD gemeldeten Zahlen über angebliche Honorarforderungen der
zahnärztlichen Berufsorganisationen im Zuge der Novellierung der
privaten Gebührenordnung für Zahnärzte sind so nicht richtig. Ebenso
falsch ist die von BILD transportierte Behauptung, die Honorare nach
der GOZ lägen schon heute um etwa 70 Prozent über den Honoraren der
gesetzlichen Krankenversicherung.

Richtig ist, dass die GOZ in ihrer jetzigen Form unverändert seit
1988 besteht. Sie bildet damit weder den wissenschaftlichen
Fortschritt noch die Kostensteigerungen ab, die zwischenzeitlich
stattgefunden haben. 1988 war die deutsche Zahnmedizin auf einem
anderen wissenschaftlichen Stand als heute. Medizinischer Fortschritt
im Bereich der Implantologie, neue Materialien für Füllungen und
Inlays und mehr Engagement im Präventionsbereich stellen völlig neue
Ansprüche an die moderne und qualitativ hochwertige zahnmedizinische
Versorgung.

11 Pfennig betrug 1988 der so genannte Punktwert für
privatzahnärztliche Leistungen. 2011 darf der Zahnarzt 5,62421 Cent
berechnen. Das Einzige was sich nach zwei Jahrzehnten somit für den
Berufsstand geändert hat ist die Währung. Seit 23 Jahren ist die
kumulative Inflationsrate um 60 Prozent gestiegen.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
haben daher das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine
Gebührenordnung auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der
Zahnmedizin vorzulegen. Dabei sind Kostenentwicklungen zu
berücksichtigen.

Die GOZ wird als Verordnung vom Bundesministerium der Gesundheit
mit Zustimmung der Bundesländer erlassen. Die zahnärztlichen
Berufsorganisationen haben keinerlei Mitentscheidungsrecht über die
Ausgestaltung der Gebührenordnung.



Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: +49 30 280179-27, E-Mail:
r.kern@kzbv.de


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