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Circa 99% der weltweiten Übertragungen von gebrauchten Softwarelizenzen werden unbeanstandet getätigt / Die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und Realität

Geschrieben am 03-02-2011

Grafrath (ots) - Die aktuelle Diskussion über gebrauchte Software,
auch im Zusammenhang mit dem anstehenden Urteil des deutschen
Bundesgerichtshofes (Oracle gegen HHS usedSoft), zeigt exemplarisch
die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und den Realitäten
des Marktes. In der Praxis ist z.B. die anstehende Entscheidung des
Bundesgerichtshofes für die Majorität des Marktes unerheblich. Dieses
gilt auch uneingeschränkt für das hier betrachtete und viel
diskutierte B2B (Business to Business) Segment.

Der Markt für gebrauchte Software ist wesentlich vielschichtiger
und signifikant größer als die viel diskutierte Ausnahme von der
Regel, denn es ist (1) ein weltweiter Markt, (2) mit sogenannten
Box-, OEM- und Volumen-Lizenzen und (3) mit Lizenz-übertragungen im
C2C, B2C und B2B Umfeld. Die hiesige Diskussion wird dominiert von
strittigen Lizenzübertragungen in Deutschland. In Relation zum
weltweiten Gesamtmarkt in 2010 von wahrscheinlich mehr als 1,5
Milliarden Euro sind diese strittigen Übertragungen jedoch eine
vernachlässigbare Größe.

Die im Folgenden betrachteten Lizenzübertragungen im B2B Bereich
haben sich im Wesentlichen aus ersten Übertragungen zum Ende des
letzten Jahrhunderts in Zentraleuropa entwickelt. Inzwischen ist der
B2B Markt primär europäisch. Die B2B Märkte in Asien und USA sind, im
Vergleich zu Europa, noch in einem frühen Stadium.

Für einen wesentlichen Teil des europäischen B2B Marktes ist das
so genannte OEM-Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) vom
06.07.2000 entscheidend. Das Urteil des BGH bezieht sich auf bindende
europäische Verordnungen zum Urheberrecht bzw. analoge deutsche
Gesetze. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung können unter
anderem OEM-Lizenzen ohne Zustimmung des Softwareherstellers an
Dritte übertragen werden. Des Weiteren ist für viele OEM-Lizenzen die
Zustimmung zur Übertragung durch die Lizenzverträge gegeben. Sowohl
auf Basis des BGH-Urteils, als auch der Lizenzbedingungen, können
diese Lizenzen rechtsicher übertragen werden.

Im Segment Geschäftskunden sind neben OEM-Lizenzen sogenannte
Volumenlizenzen der zweite relevante Bereich in Europa. In diesem
Bereich sind in die Betrachtung nur Übertragungen einbezogen worden,
die aus kommerziellen Lizenzprogrammen an Unternehmen getätigt
wurden. Lizenzen aus dedizierten Lizenzprogrammen für Schulen und
ähnlichen Institutionen, die in bemerkenswertem Umfang an Unternehmen
übertragen wurden, gehören im engeren Sinne nicht zum B2B Markt bzw.
sind häufig "nicht gebrauchte Software".

Die öffentliche Diskussion ist bei Volumenlizenzen fokussiert auf
die strittigen Übertragungen auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes
bzw. Lieferung der Software per Download. Die Normalität und
Majorität sind hingegen unbeanstandete Über-tragungen. Sinnvoll sind
Diskussionen wie z.B. die legitimen und legalen Interessen von
Unternehmen durchgesetzt werden, wenn diese die Vorteile von
gebrauchter Software bereits nutzen oder in Zukunft nutzen wollen.

Es besteht auch kein Grund, die höchstrichterlich noch nicht
entschiedenen offenen Fragen bei der Übertragung von z.B. Microsoft
Volumenlizenzen auf Basis des Erschöpfungsgrundsatzes zu diskutieren
bzw. in Kauf zu nehmen. Diese Lizenzen werden seit Jahren - per
Mitteilung an Microsoft Irland oder USA - weltweit legal und
lizenzvertragskonform an nicht verbundene Unternehmen übertragen.

Sinnvoll ist die Fokussierung auf das Machbare, nicht auf das
Strittige. Als Leitlinie für die Diskussion zum Thema gebrauchte
Software kann folgendes Zitat hilfreich sein:

"Gebe mir die Kraft, das zu ändern, was zu ändern ist, die
Gelassenheit, das hinzunehmen, was nicht zu verändern ist, und die
Fähigkeit, das eine vom anderen zu unterscheiden". (wird mehreren
Autoren zugeschrieben)

ReLicense AG

Die ReLicense AG wurde 2008 mit dem Ziel gegründet, die
bestehenden Unsicherheiten bei gebrauchter Software durch
lizenzvertrags- und/oder rechts-konforme Übertragungen zu beseitigen.
Dieses ambitionierte Ziel wurde erfolgreich umgesetzt. Seit der
Gründung hat die ReLicense AG mit ihren Kunden und Partnern
gebrauchte Software in vielen Ländern Europas unbeanstandet
übertragen.

Das Unternehmen hat seinen Sitz im Raum München und ist
spezialisiert auf die lizenz- und rechtsvertragskonforme Übertragung
von gebrauchter Software im B2B Segment. Das Managementteam hat
zusammen mehrere Jahrzehnte Erfahrung in den Bereichen IT,
IT-Infrastrukturkosten und Software aus zweiter Hand. Neben den
Aktionären ist eine staatliche Fördereinrichtung mit Mezzanine
Kapital am Unternehmen beteiligt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.relicense.eu



Pressekontakt:
Harry Voortmann
Vorstand
harry.voortmann@relicense.eu
+49 (0) 8144 99 829 - 55

ReLicense AG
Bahnhofstrasse 91
82284 Grafrath


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