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"Selbstbestimmung und Fürsorge" Neue Christliche Patientenvorsorge veröffentlicht

Geschrieben am 26-01-2011

Hannover (ots) - Die neue Christliche Patientenvorsorge ist heute
in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Handreichung und
das Formular treten als kirchliches Angebot an die Stelle der
bisherigen "Christlichen Patientenverfügung" von 1999 und 2003.
Aufgrund der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik
Deutschland seit September 2009 war eine Neukonzeption nötig
geworden. Das Dokument wurde gemeinsam von der Deutschen
Bischofskonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen
der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
erarbeitet.

Bei der Vorstellung betonte der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, es sei "sinnvoll
und ethisch verantwortlich" Vorsorgeverfügungen zu treffen. Die
Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit "in gesunden Tagen" sei
eine Chance, die man nutzen solle, sagte Zollitsch. Er stellte die
besondere Erwartungshaltung vieler Menschen gegenüber den Kirchen
heraus: "Viele Menschen erwarten zu Recht gerade bei den Fragen und
Problemen am Lebensende Orientierung und Antworten von den Kirchen:
Wir verfügen dank unseres caritativen Dienstes über ein breites
Erfahrungswissen in diesem Bereich. Daher wissen sich viele Menschen,
gerade auch wenn es um das Lebensende geht, bei der Kirche gut
aufgehoben."

Der Erzbischof wies auf den neuen Titel "Christliche
Patientenvorsorge" hin, der verdeutlicht, dass das Dokument gegenüber
seinem Vorgängerdokument nicht nur die eigentliche Patientenverfügung
enthalte. Drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge
seien angeboten, nämlich die Vorsorgevollmacht, die
Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen.
Zollitsch stellte die Dimension der Verantwortung heraus.
Selbstbestimmung erfolge nicht "unabhängig von der eigenen
Leiblichkeit und auch nicht unabhängig von der mitmenschlichen und
sozialen Einbindung, in der man steht. Der Selbstbestimmung, und
damit der Verantwortung für sich selbst, ist die Verantwortung zur
Seite gestellt, die Dritte - auch der Staat - für einen Patienten
tragen oder übernehmen können. Die Christliche Patientenvorsorge
solle einen Weg aufzeigen, "wie Menschen an ihrem Lebensende ihren
Vorstellungen Geltung verschaffen und zugleich eine nicht
verantwortbare Lebensverkürzung vermieden wird". Es brauche aber auch
Menschen, die andere "gerade am Lebensende fürsorglich begleiten und
so einen wichtigen Beitrag zu einem menschenwürdigen Sterben
leisten", so Zollitsch.

Bei seiner Einführung in das Formular der neuen Patientenvorsorge
wies der stellvertretende Vorsitzende des Rates der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Jochen Bohl, darauf hin,
dass das neue Patientenverfügungsgesetz einen "sehr weiten Rahmen"
vorgebe, innerhalb dessen man Vorsorgeregelungen treffen könne. Auf
jeden Fall gelte aber, dass die Vorsorgeregelung "im Ernstfall" nur
beachtet werden könne, wenn sich anstelle des oder der Betroffenen
jemand für ihn oder sie einsetze. Deswegen laute die "erste und
wichtigste Frage" in Sachen Patientenvorsorge: "Wer soll an meiner
Stelle entscheiden, wenn ich es nicht mehr selbst kann?"

Weiter wies Landesbischof Bohl auf einen zweiten wichtigen Aspekt
des neuen Formulars hin, nämlich auf die Möglichkeit, entweder selbst
vorher festzulegen, wie sich die ärztliche Behandlung im Ernstfall
gestalten solle, oder aber dies der Vertrauensperson anheimzustellen.
Die "Bestimmungen für meine künftige medizinische Behandlung" trügen
dem neuen Gesetz Rechnung, das verlange, dass ärztliche Maßnahmen und
Situationen so genau beschrieben werden, dass sich daraus ein
"vorweggenommenes Ja oder Nein" zu einer bestimmten ärztlichen
Maßnahme entnehmen lasse. Aus diesem Grunde, so Bohl, seien im neuen
Formular die Bestimmungen über die ärztliche Behandlung wesentlich
genauer gefasst als in der alten Patientenverfügung. Abschließend
sagte der Landesbischof, dass sich das neue Formular gegenüber dem
alten dadurch auszeichne, dass es "zum einen die Vertrauensperson und
damit die Vorsorgevollmacht deutlich in den Vordergrund" stelle und
"zum anderen die Bestimmungen über die ärztliche Behandlung
wesentlich genauer" fasse.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland (ACK), der braunschweigische Landesbischof Prof. Dr.
Friedrich Weber, gab in seinen Ausführungen seiner Freude darüber
Ausdruck, dass auch "bei dieser wichtigen Thematik" die
Zusammenarbeit zwischen den christlichen Kirchen so gut funktioniert
habe. Es sei den Kirchen mit der Christlichen Patientenvorsorge
erneut gelungen, den christlichen Glauben und die von ihm ausgehenden
ethischen Orientierungen "gemeinsam zu formulieren". Dies sei
angesichts mancher kontroverser Themen zwischen den Kirchen ein
wichtiges Signal, denn es zeige, so Weber weiter, dass die Kirchen
einander brauchen, weil sie sich gegenseitig "ergänzen, korrigieren
und bereichern".

Obwohl das Gesetz weder eine rechtliche noch eine ärztliche
Beratung vorschreibe, empfahl Weber diese sehr, denn
Patientenverfügungen und Behandlungswünsche könnten nur umgesetzt
werden, wenn sie so "konkret" verfasst seien, dass sie auf die später
"möglicherweise eintretende Situation" zutreffen. Eine fachkundige
ärztliche Beratung könne hier helfen, "Klarheit" zu schaffen und so
"Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen" zu vermeiden, so Weber
weiter.

Abschließend betonte der ACK-Vorsitzende, dass die Christliche
Patientenvorsorge dazu beitragen wolle, "den Dialog zwischen der
Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, der Krankenhausseelsorge, den
Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über die
verschiedenen Möglichkeiten der Patientenvorsorge zu intensivieren".
Außerdem wollten die Kirchen die Menschen ermutigen, sich "mit dem
Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer
lebensbedrohlichen Erkrankung auseinanderzusetzen und mit vertrauten
Menschen darüber ins Gespräch zu kommen".

Hannover, 26. Januar 2011

Pressestelle der EKD

Reinhard Mawick

Die Christliche Patientenvorsorge ist abrufbar unter
http://www.ekd.de/patientenvorsorge

Sie ist zum Preis von 0,27 EUR zzgl. Porto und Versandkosten beim
Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30149 Hannover, Fax:
0511/2796-457,Mail: versand@ekd.de zu bestellen.



Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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