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VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 17. Januar 2011, Düsseldorf, Industrie-Club e.V. (mit Bild)

Geschrieben am 17-01-2011

Düsseldorf (ots) -

- Es gilt das gesprochene Wort -

Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2010

- Anhaltendes Wachstum bei anziehender Konjunktur
- Neue Wege bei der Prävention pathologischen Spielverhaltens
- Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Debakel
- Evaluierung der Spielverordnung zeigt: "Das Regelwerk hat sich
voll bewährt."

"Die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft hat die schwache
Konjunktur des Jahres 2009 vergleichsweise gut überstanden. Das
Wachstum 2010 liegt über dem des Bruttoinlandsprodukts. 2011 ist eine
Konsolidierung zu erwarten. Die Änderung der Spielverordnung (SpielV)
zum 01. Januar 2006 hat die Wettbewerbsfähigkeit der
Unterhaltungsautomatenwirtschaft - wie von der
Wirtschaftsministerkonferenz im Mai 2000 gewollt - erhöht. Zudem
wurde den Belangen des Spielerschutzes optimal Rechnung getragen" -
so das gemeinsame Statement der Vorsitzenden des Verbandes der
Deutschen Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe
Christiansen.

Anhaltendes Wachstum bei anziehender Konjunktur

Die Automatenwirtschaft erzielte 2010 auf allen drei
Branchenstufen einen addierten Umsatz von 5,14 Mrd. Euro. Der Zuwachs
gegenüber 2009 war mit 5,8 % deutlich schwächer als 2009 gegenüber
2008 mit 8,0 %. Der Umsatz der Hersteller ist 2010 noch einmal
überproportional um 7,5 % gestiegen. Von wesentlicher Bedeutung
hierfür war die Verpflichtung der Branche, Geld-Gewinn-Spiel-Geräte
(GGSG) bis zum 01. Januar 2011 auf die Technische Richtlinie 4.1 der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) umzustellen, wonach
Gewinnaussichten mit einem in Geld wandelbaren Gegenwert über 1.000
Euro nicht mehr am Gerät dargestellt werden dürfen. Zudem müssen die
GGSG nach einer Stunde Spielen für fünf Minuten voll abgeschaltet
werden. Die Umstellung bzw. der Austausch der Geräte am Markt ist
weitestgehend abgeschlossen.

Da in Spielstätten die Zahl der je Konzession aufstellbaren 12
GGSG fast voll ausgenutzt wird, kann - abgesehen von
Ersatzinvestitionen - ein weiteres Wachstum nur im Bereich von neuen
Spielstättenstandorten erreicht werden.

Vermietung und Leasing haben im Bereich der Automatenaufstellung
erheblich an Bedeutung gewonnen. Zunehmend werden komplette Hard- und
Softwaresysteme vermietet bzw. über Leasingverträge abgegeben oder
auch nur die Hardware der Geräte verkauft und die dazugehörige
Software vermietet. Im Zusammenhang mit den veränderten
Vertriebskonzepten ist der Absatz insgesamt für den freien Großhandel
in der jüngeren Vergangenheit zunehmend weniger lukrativ geworden,
weil trotz des erheblichen Handlingaufwandes keine bzw. keine
besonders reizvollen Vermittlungsprovisionen von der Industrie
angeboten werden. Für den Großhandel gewinnt die Vermittlung von
Finanzierungslösungen sowie das Anbieten von Reparatur- und
Serviceleistungen vor Ort an Bedeutung. Dies reichte allerdings nicht
in allen Fällen aus. Vereinzelt mussten im Großhandel auch
Kapazitäten angepasst werden.

Seit dem Inkrafttreten der novellierten SpielV am 01. Januar 2006
hat die Zahl der aufgestellten GGSG - nach einem Tiefpunkt im Jahr
2005 mit 183.000 Geräten - kräftig zugenommen bis auf einen Bestand
von 235.750 Geräten Ende 2010. Damit ist das Niveau von 1995 noch
nicht wieder erreicht. Bei der Betrachtung des Wachstums der
vergangenen fünf Jahre ist zudem zu berücksichtigen, dass zum 01.
Januar 2006 ca. 80.000 zusätzlich betriebene sog. Fun Games mit
Ausgabe von Weiterspielmarken übergangslos und ersatzlos abgebaut
werden mussten, weil der Anreiz zur illegalen Nutzung zu groß war.

Bundesweit sichert die Unterhaltungsautomatenwirtschaft über
70.000 moderne Arbeitsplätze, davon 75 % für weibliche Beschäftigte.
Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt Beschäftigte. Seit 2008
gibt es zwei eigenständige Berufsbilder in der Automatenwirtschaft.
Die Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft entrichten mehr
als 1,4 Mrd. Euro Steuern und Sozialabgaben, davon deutlich über 300
Mio. Euro Vergnügungssteuern.

Hoher Stellenwert für Prävention und Spielerschutz Das gewerbliche
Spielrecht ist seit jeher von Aspekten des Spielerschutzes dominiert.
Dies belegt z.B. das bereits 1985 eingeführte Alkoholverbot in
Spielstätten: "Der Kopf beim Spiel soll klar sein" - so die
VDAI-Vorsitzenden.

Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene 5. Verordnung zur
Änderung der SpielV unterstreicht den hohen Stellenwert von
Prävention und Spielerschutz in mannigfaltiger Weise:

- 80.000 Fun Games mussten übergangslos abgebaut werden.

- Werbliche Jackpot-Anlagen wurden unzulässig.

- Um dem gleichzeitigen Bespielen von mehreren GGSG nachhaltig
entgegenzuwirken, wurde die Mindestspieldauer (von 12 Sekunden
nach der "alten" SpielV) auf 5 Sekunden reduziert.

- Dem gleichen Ziel dient die Vorschrift der Aufstellung von GGSG
in Spielhallen nur noch in Zweiergruppen, verbunden mit
Mindestabständen sowie der Installation von Sichtblenden
zwischen den Gerätegruppen.

- Die gemäß der "neuen" SpielV möglichen kürzeren Spielfolgen
führen zusammen mit den aufstellungsbezogenen Regelungen zu
nachhaltigen Ergebnissen: Unter den Bedingungen der "neuen", am
01. Januar 2006 in Kraft getretenen SpielV werden nur noch
durchschnittlich 1,4 Geräte gleichzeitig von einem Spieler
bespielt. Unter den Bedingungen der "alten", bis 31. Dezember
2005 geltenden SpielV waren es durchschnittlich 2,6 Geräte.

- Nach der "alten" SpielV betrugen die durchschnittlichen
Spieleraufwendungen je Stunde etwa 22,50 Euro. Nach der "neuen"
SpielV sind dies 2010 nach Feststellungen des Fraunhofer
Instituts nur noch 10,89 Euro je Spielstunde. Da parallel die
gleichzeitige Bespielung von mehreren Geräten von
durchschnittlich 2,6 auf durchschnittlich 1,4 gesunken ist, hat
sich der durchschnittliche Spieleraufwand in der Praxis von rund
60,00 Euro auf ca. 15,00 Euro reduziert.

- Interessantere Spielabläufe auf Bildschirmbasis faszinieren
jüngere Bevölkerungskreise, insbesondere aber auch weibliche
Spielgäste: Im Jahr 2010 waren ca. 20 % der Besucher von
Spielstätten Frauen, 2007 waren dies erst 10,34 %. Der Anteil
der aktiv spielenden weiblichen Spielgäste unter den Besuchern
ist sogar noch größer, er lag 2010 bei 21,23 %. 2007 waren es
erst 8,94 %. In neuesten, modernen Spielzentren liegt der Anteil
oft auch über 30 %.

Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme

Die Zahl der pathologischen Spieler beläuft sich in Deutschland
nach übereinstimmenden Ergebnissen von Studien der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - im Auftrag des Deutschen Lotto-
und Totoblocks - und des Instituts für Therapieforschung (IFT) - im
Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit - auf ca. 104.000
Personen. Dies betrifft alle Spielformen. Eine an der Universität
Bremen durchgeführte Studie kommt zu höheren Zahlen von ca. 290.000
Personen. Davon ausgehend liegt Deutschland mit 0,2 bis 0,56 %
pathologischen Spielern bezogen auf die erwachsene Bevölkerung im
europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums. Das Spektrum in
Europa reicht von 0,2 bis 2,0 %. Fazit: Der Spielerschutz in
Deutschland funktioniert. Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen
ohne Probleme!

Von den 104.000 pathologischen Spielern entfallen ca. 31.000
Menschen (= ca. 30 %) auf gewerbliche GGSG. Bei einem Umsatzanteil
der Unterhaltungsautomatenwirtschaft von über 40 % ist der Anteil der
pathologischen Spieler an GGSG mit ca. 30 % unterproportional. Falsch
ist die Behauptung, dass 70 bis 80 % aller Problemspieler an
gewerblichen GGSG spielen. Richtig ist: 72,8 % der 7.300 Spieler (!),
die bundesweit im Jahr 2008 bei 934 Beratungsstellen Hilfe gesucht
haben, geben an, hauptsächlich an GGSG zu spielen. Das sind insgesamt
5.300 Personen von jährlich über 10 Mio. Spielgästen an GGSG. Die
behaupteten 70 bis 80 % beziehen sich auf die Rat suchenden Spieler.
Wissenschaftler erklären die Diskrepanz bei GGSG zwischen dem Anteil
der Diagnose "pathologisches Spielverhalten" in der Bevölkerung (etwa
30 %) und der Inanspruchnahme von Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe
(72,8 %) damit, dass Spieler anderer Glücksspiele (1) andere
Behandlungsmöglichkeiten aufsuchen, (2) subjektiv ihren
Behandlungsbedarf geringer einschätzen oder (3) dass die
Differentialdiagnose nach der Art des dominierenden Glücksspiels in
den Einrichtungen nicht präzise erfolgt. Besonders zu beachten ist,
dass durch die seit über 20 Jahren an allen GGSG angebrachte
Info-Telefonnummer 01801-372700 die Unterhaltungsautomatenwirtschaft
aktiv mitwirkt, Spielern mit Problemen Rat und Hilfe zuteil werden zu
lassen.

Könnte es sein, dass die Protagonisten der These der Versüchtelung
der Gesellschaft auch auf öffentliche Fördertöpfe blicken? Je größer
ein vermeintliches Problem ist, desto mehr Forschungs- und
Behandlungsbedarf lässt sich begründen und je mehr Geld steht bereit!
Im Jahr 2009 belief sich der Umfang der Projektaktivitäten der Länder
im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) auf ca. 16 Mio.
Euro. Gibt es wirklich eine Versüchtelung der Gesellschaft? Neben den
klassischen, stoffgebundenen Süchten werden nicht damit
vergleichbare, stoffungebundene "Süchte" thematisiert: z.B.
Arbeitssucht, Kaufsucht, Fernsehsucht, Sammelsucht, Sexsucht oder
Internetsucht. Auch Habsucht, Geltungssucht und Eifersucht kommen
nicht ungeschoren davon. Nach Presseberichten dürften ca. 90 % der
Gesamtbevölkerung der Welt - in irgendeiner Art - als "süchtig"
gelten.

Neue Wege bei der Prävention pathologischen Spielverhaltens

Seit 1990 sind in die Frontscheiben aller mehr als 200.000 in
Deutschland aufgestellten GGSG lückenlos und unauswechselbar
Piktogramme mit Warnhinweisen eingedruckt:

(1) "Kein Geldspiel unter 18 Jahren",

(2) "Übermäßiges Spiel ist keine Lösung bei persönlichen
Problemen" sowie

(3) die Info-Telefonnummer 01801-372700.

Berater der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
geben Spielern mit Problemen Rat und Hilfe. Zu ähnlichen Maßnahmen
wurden die Anbieter im Glücksspielmonopol der Länder erst durch den
GlüStV ab 01. Januar 2008 verpflichtet. Die Automatenwirtschaft war
also Vorbild und Vorreiter!

"Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft steht zu ihrer
sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung. Prävention und
Spielerschutz dürfen keine Worthülsen sein", so die
VDAI-Vorsitzenden. Um diesen Anspruch zu dokumentieren und zu
unterstreichen, wurde im Frühjahr 2010 ein unabhängiger und
fachkompetenter Beirat gebeten, ein Sozialkonzept für das gewerbliche
Spiel in Spielstätten und Gaststätten zu erarbeiten. In diesem
Konzept werden die auf den Spieler- und Jugendschutz zielenden
Maßnahmen in ihrer Gesamtheit und Komplexität beschrieben.

Das Sozialkonzept enthält die Entwicklung niederschwelliger Hilfs-
und Beratungsangebote. Neue Wege sind beschritten: Ab dem 01. Januar
2011 schult der Caritas-Verband für das Erzbistum Berlin bundesweit
Mitarbeiter von Spielstätten. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches
oder problematisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene in
regionale Hilfseinrichtungen zu vermitteln. Im Unterschied zu den
Spielbanken werden exzessive Spieler nicht ausgesperrt. Ihnen wird -
im wahren wie im übertragenen Wortsinn - "die Hand gereicht und
flächendeckend qualifizierte Hilfe angeboten". Die VDAI-Vorsitzenden
heben daneben das seit 1985 in Spielstätten geltende Alkoholverbot
ausdrücklich hervor.

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Debakel!

Der am 01. Januar 2008 in Kraft getretene GlüStV hat seine Ziele
verfehlt:

(1) Die Monopolanbieter können kein der Nachfrage entsprechendes,
komplettes legales Glücksspielangebot bereitstellen,

(2) der illegale Markt boomt (besonders im Internet),

(3) Steuereinnahmen gehen verloren und

(4) Kommunen sowie Länder stehen einer Klageflut mit unabsehbaren
Schadenersatzforderungen gegenüber.

Ungeachtet dessen wollen starke Kräfte in den Ländern das Monopol
aufrechterhalten und sogar ausweiten. Es fällt schwer zu glauben,
dass ein staatlich betriebenes Glücksspiel extremem Verhalten besser
entgegenwirken kann, als ein privat durchgeführtes Spiel! Dies
insbesondere, wenn der Staat (1) die Regeln setzt, (2) sie
kontrolliert, (3) gleichzeitig Spielanbieter ist und kassiert und
auch noch (4) die Gelder verteilt. "Gibt es da nicht
Interessenkonflikte?" fragen die VDAI-Vorsitzenden.

In rechtsstaatlichen, offenen Volkswirtschaften bzw.
Rechtssystemen ist das Internet weltweit und rund um die Uhr
verfügbar. Dies macht die Bemühungen um eine Monopolisierung des
Glücksspielmarktes zur Makulatur. Der Versuch, das Glücksspielmonopol
enger, strenger und umfassender auszugestalten, ist von vornherein
zum Scheitern verurteilt. Im Ergebnis werden die Umsätze der
Monopolanbieter weiter reduziert und dem im Illegalen und in der
rechtlichen Grauzone ablaufenden Marktgeschehen weiter Auftrieb
gegeben. Erforderlich ist vielmehr ein rechtlicher Rahmen, der den
Marktgegebenheiten, den technischen Möglichkeiten und der
Lebenswirklichkeit entspricht. Eine Beibehaltung des Lotteriemonopols
- begründet mit tragfähigen Argumenten - und eine Liberalisierung des
Marktes für Sportwetten, ähnlich wie Schleswig-Holstein es
beabsichtigt, kann endlich Rechtssicherheit und Ruhe am Markt
herbeiführen.

Die am 01. Januar 2006 in Kraft getretene Novelle der SpielV hat
sich aus Sicht der Wirtschaft bewährt. "Nur Kritiker finden ein Haar
in der Suppe, man beachte aber, von wem sie bezahlt werden", so die
VDAI-Vorsitzenden. Der aktuelle Evaluierungsbericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist eine
gute Basis für weitere Diskussionen. (1) Anregungen müssen auf ihre
Notwendigkeit hin überprüft, (2) geforderte Maßnahmen müssen sozial
verantwortlich bewertet und (3) die Umsetzbarkeit muss unter
technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten hinterfragt
werden. "Die weitere Verbesserung der Prävention pathologischen
Spielverhaltens sowie die Förderung des Spieler- und Jugendschutzes
sind Ziele, denen sich auch die Automatenwirtschaft verstärkt
verpflichtet fühlt", betonen die VDAI-Vorsitzenden.



Pressekontakt:
VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.
Dircksenstraße 49, 10178 Berlin
Tel.: (0 30) 28 40 70, Fax: (0 30) 28 40 72 72
E-Mail: vdai@vdai.de
Internet: www.vdai.de


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