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DG-Fonds 27: Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt DZ Bank AG aus Prospekthaftung

Geschrieben am 11-01-2011

Bremen (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Anleger
des DG-Fonds 27 Schadensersatz gegenüber der DZ Bank AG zugesprochen.
Der von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretene Kläger
hatte sich im Jahre 1991 an der DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr.
27 "Stuttgart, Am Wallgraben" Schütze KG mit einer Beteiligungssumme
in Höhe von 10.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligt.
Initiatorin der Fondsgesellschaft war die DG Anlage-Gesellschaft mbH,
eine hundertprozentige Tochter der DZ Bank AG (damals DG Bank). Wie
aus der Begründung des Urteils vom 25. November 2010 - 9 O 1481/10
(2) - jetzt hervorgeht, hat das Landgericht die DZ Bank AG als
Gründungs- und Treuhandkommanditistin aus Prospekthaftung im weiteren
Sinne verurteilt. "Nach unserer Kenntnis ist es das erste Urteil
gegen die DZ Bank beim DG-Fonds 27", erklärt Fachanwältin Dr. Petra
Brockmann von hrp. "Damit bestehen auch für weitere Anleger des
DG-Fonds Nr. 27 gute Chancen auf Schadensersatz aus Prospekthaftung."

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sieht den Prospekt zum DG-Fonds Nr.
27 aus zwei Gründen für fehlerhaft an: Zum einen kläre der Prospekt
nicht darüber auf, dass die DG Anlage-Gesellschaft neben der
Konzeption und dem Vertrieb des Anlageobjektes auch die
Finanzierungsvermittlung und -beratung übernommen hat und ihr dieses
auch entsprechend vergütet wird. Aufgrund der personellen
Verflechtung der DG Anlage-Gesellschaft mbH als hundertprozentige
Tochter der DZ Bank AG handele es sich dabei um einen
aufklärungspflichtigen Umstand.

Zudem sind nach der Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch
die Darstellungen im Zusammenhang mit der Mietgarantie durch die
Philipp Holzmann AG irreführend. Denn tatsächlich handelte es sich
hierbei nur um eine reine Erstvermietungsgarantie, welche für
Mietausfälle der einzelnen Mieter infolge fehlender Bonität nicht
eingreift. Diese Beschränkung gehe aus den einzelnen Ausführungen im
Prospekt jedoch nicht hervor. Die DZ Bank AG habe daher auf diese
irreführende Prospektdarstellung hinweisen müssen.

Mit ähnlicher Begründung hatte bereits das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main beim DG-Fonds 34 die DZ Bank AG verurteilt. Auch
bei diesem Fonds ist nach Auffassung des Senats im Prospekt nicht
deutlich gemacht worden, dass die Finanzierungsvermittlung und
-beratung durch die Tochter der DZ Bank AG, die DG
Anlage-Gesellschaft mbH, vorgenommen wird, die hierfür eine
gesonderte Vergütung erhält.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-246850
E-Mail: petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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